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Die Beendigung des Vertrages

Cover vertragsbeendigung

 

– Nach deutschem Recht

 

Wer kennt es nicht? Am Anfang schien alles perfekt. Doch irgendwann kommt der Punkt, an dem du dich fragst: Wie werde ich ihn los? Manche Verträge können auf Dauer echt lästig werden, insbesondere wenn an der nächsten Ecke schon ein besseres Angebot auf dich wartet. Der nachfolgende Beitrag soll dir daher einen Überblick über die allgemeinen Voraussetzungen und Möglichkeiten geben, eine Vertragsbeziehung zu beenden.

 

Grundzüge der Vertragsbeendigung

Im deutschen Recht gilt der Grundsatz pacta sunt servanda (auf Deutsch etwa: Verträge müssen eingehalten werden). Dieser besagt, dass zwei Parteien grundsätzlich so lange fest an einen Vertrag gebunden sind, bis dieser durch mindestens eine der beiden Parteien beendet wird. Aber keine Sorge. Grundsätzlich lässt sich jeder Vertrag im deutschen Recht beenden. Im Wesentlichen braucht es hierzu drei Voraussetzungen:

 

1. Beendigungsgrund bzw. Beendigungsrecht

Zunächst einmal brauchst du einen Beendigungsgrund bzw. besser gesagt, dir muss ein Beendigungsrecht zustehen. Dies kann sich entweder aus dem Vertrag selbst oder aber aus dem Gesetz ergeben. So kannst du beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen von einem Kaufvertrag zurücktreten, wenn das von dir gekaufte Smartphone bereits von Anfang an defekt ist und der Verkäufer sich weigert dieses gegen ein funktionierendes Smartphone auszutauschen. Verträge, die unbefristet, über einen längeren Zeitraum geschlossen werden, können meistens bereits nach dem Gesetz ohne einen besonderen Grund rechtmäßig gekündigt werden. Oftmals besteht hier aber eine Kündigungsfrist (näher hierzu sogleich).

 

2. Mitteilung

Besteht ein solches Beendigungsrecht, ist es in einem zweiten Schritt nun Zeit, gegenüber deinem Vertragspartner Farbe zu bekennen. Dies gebietet nicht nur der Anstand, sondern ist so auch im Gesetz vorgesehen. Denn nur, wenn du deinem Vertragspartner mitteilst, dass du eure Vertragsbeziehung beenden möchtest, kann dies zu einer wirksamen Vertragsbeendigung führen. Hierbei solltest du dich möglichst klar ausdrücken. Es ist wichtig, dass dein Vertragspartner erkennen kann, welche Vertragsbeziehung du genau beenden möchtest.

 

Tipp: Bezeichne den Vertrag in deinem Rücktritts- oder Kündigungsschreiben möglichst genau (z. B. Kundennummer, Vertragsnummer etc.) und benutze den Begriff „beenden“.

 

3. Kein Ausschluss der Vertragsbeendigung

Zuletzt darf die Vertragsbeendigung nicht ausgeschlossen sein, z. B. weil eine gesetzliche Kündigungsfrist besteht oder eine vertragliche Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Gesetzliche Kündigungsfristen finden sich beispielsweise im Arbeits- oder im Mietrecht. Diese besagen, dass ein Vertrag zwar jederzeit gekündigt werden kann, diese Kündigung jedoch erst nach Ablauf der Kündigungsfrist wirksam wird. So beträgt beispielsweise die Kündigungsfrist für eine Wohnung in der Regel drei Monate.

 

Demgegenüber enthalten z.B. viele Smartphoneverträge eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Während dieser Mindestvertragslaufzeit bist du fest an den Vertrag gebunden und eine Beendigung ist grundsätzlich ausgeschlossen. In dieser Zeit kannst du dich nur unter besonderen Voraussetzungen von dem Vertrag lösen, etwa durch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Häufig enthalten diese Verträge zusätzlich eine Verlängerungsklausel. Diese Klausel schreibt vor, dass der Vertrag spätestens bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. drei Monate vor Vertragsablauf) gekündigt werden muss. Andernfalls verlängert sich die Mindestlaufzeit in den meisten Fällen ganz automatisch.

 

Tipp: Oftmals ist es sinnvoll, bestimmte Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit, wie z.B. deinen Smartphonevertrag, direkt nach dem Abschluss wieder zu kündigen. Dies schützt dich einerseits vor bösen Überraschungen und verschafft dir anderseits ein gewisses Maß an Handlungsfreiheit. Denn die meisten Mobilfunkanbieter werden ein Interesse daran haben, dich langfristig als Kunden zu binden. Daher werden sie dir rechtzeitig vor dem Vertragsende ein neues Angebot machen.

 

„Oftmals ist es sinnvoll, bestimmte Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit, wie z.B. deinen Smartphonevertrag, direkt nach dem Abschluss wieder zu kündigen.“

 

 Vertragsbeziehung auf Probe: Der Widerruf

Genau wie in einer Partnerschaft, weiß man auch bei manchen Verträgen im Vorhinein nicht genau, worauf man sich einlässt. Wäre es in diesen Fällen nicht praktisch, wenn man eine Probezeit bekäme, in der man sich für oder gegen die (Vertrags-)Beziehung entscheiden kann? Hier die gute Nachricht: In vielen Fällen steht dir genauso eine Bedenkzeit in Form des Widerrufsrechts zu, mit dem du den Vertrag schnell und einfach wieder beenden kannst.

 

Allerdings ist nichts vollkommen und so ist auch das Widerrufsrecht an einige Voraussetzungen geknüpft. Zunächst einmal gilt das Widerrufsrecht nur für bestimmte Verträge, wie beispielweise Bestellungen im Internet oder über das Telefon. Dann musst du ein Verbraucher sein, d. h. du musst den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn du dir neue Laufschuhe bestellst, um damit morgens durch den Park zu joggen. Weiter muss dein Vertragspartner ein Unternehmer sein, also z. B. einen gewerblichen Online-Shop betreiben. Sind diese Voraussetzungen gegeben, steht dir in der Regel ab Erhalt der Ware 14 Tage lang ein Widerrufsrecht zu. Sollten die Schuhe also nicht passen, kannst du sie in dieser Zeit einfach wieder zurückgeben.

 

Aber Achtung: Auch hier verlangt das Gesetz eine Erklärung des Widerrufs – damit musst du deinem Vertragspartner zwar mitteilen, dass du widerrufst, den Grund dafür musst du jedoch nicht nennen. Beachte aber, dass auch hier in einigen Fällen der Widerruf ausgeschlossen sein kann, beispielsweise bei Cremes oder anderen Hygieneprodukten, wenn du deren Siegel entfernst.

 

Tipp: Wenn du Waren aus dem Internet zurückgeben willst, gehe pfleglich mit ihnen um und widerrufe den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Lege außerdem einen Zettel dazu, auf den du schreibst: „Hiermit widerrufe ich den Vertrag.“ So gehst du auf Nummer sicher.

 

Das Ende der Vertragsbeziehung – und dann?

Sobald der Vertrag beendet ist, stellt sich nun die Frage: Wie geht es weiter? Dies hängt maßgeblich davon ab, welchen Inhalt der beendete Vertrag hatte. Bestand der Vertrag in einem einmaligen Leistungsaustausch, z. B. beim Kauf eines Fernsehers, musst du den Fernseher zurückgeben und bekommst dafür dein Geld wieder. Beendest du hingegen einen dauerhafte Leistungsbeziehung, wie beispielsweise eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder einen Smartphonevertrag, musst du in der Regel nichts weiter beachten. Nach Vertragsende bist du zwar von deinen Zahlungspflichten befreit, darfst aber andererseits den Service deines Vertragspartners auch nicht mehr nutzen.

 

*Hinweis zur aktuellen Gesetzeslage

Der Gesetzgeber hat im Juni dem Gesetz für faire Verbraucherverträge zugestimmt. Durch das Gesetz will man die Position der Verbraucher, also uns, stärken. Laufzeitverträge, wie der Fitnessstudiovertrag, sollen damit bspw. nach Laufzeitende monatlich kündbar sein und sich nicht automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Hat man also mal die Kündigungsfrist versäumt, kann man trotzdem jeden Monat kündigen.

Aber: Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und verkündet werden. Die neuen Regeln gelten zudem erst nach einer Übergangsfrist – kann also noch einige Monate dauern!

 

 

MAXIMILIAN LOOSEN

Der Autor ist derzeit Rechtsreferendar am Landgericht Wuppertal und promoviert zu einem Thema aus dem europäischen Privat- und Datenschutzrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

 

Während seines Promotionsstudiums hat er bereits bei einigen großen Wirtschaftskanzleien gearbeitet. Dort war er in den Bereichen Prozessführung und Konfliktlösung sowie im Unternehmensfinanzrecht tätig.

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