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Tatort Internet – Ein Cyberkriminologe berichtet

INTERVIEW mit Thomas-Gabriel Rüdiger über Cyberkriminologie.
LL: Lieber Thomas, du bist Cyberkriminologe. Was bedeutet das eigentlich? Kannst du uns ein paar Beispiele dazu aus deinem beruflichen Alltag geben?

TR: Nicht gerade selten wird die Kriminologie ja mit der Kriminalistik oder gar ganz allgemein mit der Polizei verwechselt. Das ist aber tatsächlich nicht dasselbe. Ein Arbeitsfeld der Polizei ist es, Straftaten zu verhindern und aufzuklären, also den Täter:innen die Tat nachzuweisen. Die Kriminalistik liefert dann u. a. den Polizisten das wissenschaftliche Handwerkzeug, um das zu gewährleisten. Die Kriminologie hingegen erforscht die Ursachen für die Entstehung und Begehung von Normenbrüchen (zumeist verallgemeinernd als Kriminalität bezeichnet), aber auch die Auswirkungen von kriminalpolitischen Maßnahmen.

 

Das World-Wide-Web kennt keine Landesgrenzen
Dabei ist es faktisch so, dass die Betrachtung und Untersuchung von „Kriminalität“ vom Verständnis in dem jeweiligen Land abhängen. Wer also in Deutschland versucht, beispielhaft die Ursachen für Diebstahlsdelikte zu erklären, orientiert sich am hiesigen – meist juristischen – Diebstahlsbegriff. Dieser kann in anderen Ländern wie beispielhaft Kenia, Japan oder Vietnam aber ganz anders erfasst werden. Kriminalität entsteht in vielen Fälle aber aus der Interaktion und Kommunikation zwischen Menschen. Welche Auswirkungen auf die Begehung und Erforschung von Kriminalität hat es dann, wenn Menschen in einem globalen Raum ohne jede wahrnehmbaren Grenzen aufeinandertreffen und miteinander interagieren? Wessen Strafrecht greift hier eigentlich? Das aller Länder gleichzeitig? Wie kann dann überhaupt eine effektive Strafverfolgung stattfinden, die ja eher national strukturiert ist? Oder wie kann Präventionsarbeit gelingen? Mit solchen Fragen setze ich mich wissenschaftlich auseinander und versuche kriminologische Ansätze auf diese Gegebenheiten zu übertragen und wenn das möglich ist neue zu entwickeln.

 

Der Arbeitsalltag
Wie sieht meine tägliche Arbeit aus? Recht unspektakulär würde ich sagen. Im Prinzip besteht meine Arbeit nämlich aus drei primären Eckpfeilern. Zunächst bin ich klassisch Dozent an meiner Hochschule und versuche meinen Studierenden das Wissen, um die Kriminologie und Cyberkriminologie zu vermitteln, und betreue Abschlussarbeiten. Dann forsche ich aktiv zu cyberkriminologischen Themen. Hier kommt mir entgegen, dass ich mein Forschungsfeld faktisch immer per Smartphone dabei habe, im Kern betreibe ich dann also eine Art teilnehmende Beobachtung. Das führt dann auch zum dritten Feld: die durch die Beobachtung gewonnen Thesen und Erkenntnisse versuche ich wissenschaftlich zu vertreten. Dass mache ich mit Vorträgen, Fachpublikationen, Tätigkeiten als Sachverständiger und auch als Experte im Rahmen von Presse- und Medienanfragen.

 

„Ich hatte mir vorgenommen, dabei zu helfen, dass sich diese Situation im Netz ändert. Wirklich gelungen ist mir das nicht, es ist eher noch schlimmer geworden – vor allem durch die Smartphones in Kinderhand. Das ist etwas, was mich trifft.“

 

LL: Du hast ein Buch zu „Cybergrooming“ geschrieben. Könntest du erklären, was hinter diesem Begriff steckt?

TR: Unter Cybergrooming kann die onlinebasierte Anbahnung des sexuellen Kindesmissbrauchs verstanden werden. Strafbar ist dies – nach meiner Auslegung – aufgrund von § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB. Mal vereinfacht dargestellt: Wenn ein Täter länger mit einem Kind online spielt, weil er sich vorstellt durch dieses gemeinsame Spielen eine Verbindung mit dem Kind aufbauen zu können, die dann in Sexualdelikten gegen das Kind münden sollen, dann kann bereits dieses reine Einwirken auf das Kind strafbar sein. Es braucht als unechtes Unternehmensdelikt[1] noch keinen sexuellen Bezug oder eine erfolgte Viktimisierung des Kindes. Ziel des Täters kann ein Treffen mit dem Kind sein oder (nach meiner Einschätzung wesentlich häufiger) die Erpressung kinderpornografischer Inhalte vom Opfer oder auch die Vornahme sexueller Handlungen in Videochats oder Ähnliches.

 

Obwohl das Hellfeld seit 2009 stetig ansteigt, macht es gegenwärtig „nur“ rund 2500 Delikte aus. Es muss aber von einem hohen Dunkelfeld und einer sehr ungünstigen Dunkelzifferrelation ausgegangen werden. Die Studienlage deutet hier auf eine Konfrontationsrate bei Kindern zwischen etwa 20 und 40 Prozent hin. Die Täter gehen aggressiv vor und es scheint bereits seit Jahren eine bedenkliche Normalisierung des Normenbruchs im Netz eingetreten zu sein. Das sieht man u. a. daran, wie junge Frauen davon sprechen, als Kinder mit „creepy“ Typen im Netz geschrieben zu haben. Persönlich glaube ich, dass heutzutage für jedes Kind das Risiko besteht, mit Cybergrooming konfrontiert zu werden.

 

LL: Und wo siehst du noch weitere, große Gefahren im Internet?

TR: Ganz ehrlich, ich wüsste nicht welches Einzelthema ich da nehme würde. Digitale Hasskriminalität? Kinderpornografische Inhalte? Ransomware Angriffe[2] auf kritische Infrastrukturen, wie bspw. Krankenhäuser? Fakenews und Deepfakes[3]? Es ist vielmehr so, dass ich das generelle Unrechtsgefühl im digitalen Raum – ich spreche dann von einem Broken Web Phänomen[4] – für das größte Problem erachte. Dieses Gefühl, dass der Rechtstaat nicht in der Lage ist, Normen im digitalen Raum genauso durchzusetzen wie im physischen Raum, führt aus meiner Sicht zu einer generellen Senkung der Hemmschwelle.

 

LL: Die Täter im Internet ausfindig zu machen, ist ja oftmals gar nicht so einfach. Frustriert dich das teilweise? Was muss sich deiner Meinung nach hier ändern?

TR: Tatsächlich hängt das – zumindest basierend auf der Datengrundlage der polizeilichen Kriminalstatistik – eher von dem Delikt ab, wie hoch die Aufklärungsquote ist. Bei Delikten aus dem Bereich Cybercrime im engeren Sinne, also was man sich landläufig unter Hacking vorstellt, ist die Aufklärungsquote niedrig. Bei Delikten aber wie Cybergrooming, kinderpornografischen Inhalten oder auch Volksverhetzung im Internet liegt sie sogar etwa zwischen 70–90 Prozent. Dies liegt daran, dass man hier meist mit klassischen kriminalistischen Methoden zum Ziel kommen kann, also u. a. durch Recherchieren und Zeugenbefragungen. Das ist aber personalintensiv. Was mich viel mehr frustriert ist, dass gegenwärtig die Bereitschaft gering ist, generelle Strategien für die Bekämpfung der Unrechtskultur im Netz zu entwickeln.

 

„Ziel des Täters kann ein Treffen mit dem Kind sein oder (nach meiner Einschätzung viel häufiger) die Erpressung kinderpornografischer Inhalte vom Opfer oder auch die Vornahme sexueller Handlungen in Videochats.“

 

Meist ist es immer nur phänomenorientiert, Heute unterhalten wir uns über Hasskriminalität, Morgen über Doxxing[5] irgendwann dann über Cybergrooming[6], Deepfakes, Ransomware-Angriffe oder kinderpornografische Inhalte. Es mangelt aber aus meiner Sicht an echten gesellschaftlichen Visionen, wie wir das Miteinander von allen Menschen in einem globalen digitalen Raum gestalten, Normen definieren und gegen Normenbruch vorgehen können. Das führt aus meiner Sicht dazu, dass der notwendige Ruck, das anzugehen, vor allem in der Kriminal- und Sicherheitspolitik fehlt. Eine solche Strategie sollte global in der Vision sein, aber man sollte sie im Rahmen des Machbaren auch auf nationaler Ebene umsetzen. Beispielsweise Medienkompetenzunterricht an Schulen ab der 1. Klasse einrichten, mehr Ressourcen in die digitale Polizeiarbeit und Justiz verlagern, den Kinder- und Jugendmedienschutz stärken und digitale Prävention voranbringen. Ach ja, und natürlich den Forschungsbereich der Cyberkriminologie fördern.

 

LL: Wir können uns sehr gut vorstellen, dass man als Cyberkriminologe viele Fälle auf den Tisch bekommt, die einen emotional stark mitnehmen. Aber hattest du schon einmal einen Fall, der dich wirklich extrem berührt hat? Was war an ihm so besonders?

TR: Ich glaube, man kann da keine Einzelfälle nennen. Gerade die Beispiele, in denen Kinder involviert sind, gehen einem natürlich nahe. Ich muss aber nochmal betonen, dass es keine Einzelfälle sind. Vielmehr ist das Netz von einer Enthemmung und einer Masse an Normenbrüchen auch im Bereich des Missbrauchs an Kindern geprägt. Was mich persönlich auch betrübt ist teilweise meine eigene Hilflosigkeit. Als ich vor 10 Jahren begonnen habe, mich mit den digitalen Risiken vor allem auch für Kinder auseinanderzusetzen, habe ich gesehen, wie aggressive und enthemmt die Täter im Netz nach Kindern gesucht haben. Ich hatte mir vorgenommen, dabei zu helfen, dass sich diese Situation im Netz ändert. Wirklich gelungen ist mir das nicht, es ist eher noch schlimmer geworden – vor allem durch die Smartphones in Kinderhand. Das ist etwas, was mich trifft.

 

„Wenn du deinem Kind ein Smartphone gibst oder WhatsApp erlaubst, musst du ihm auch vermitteln, dass du es ihm nicht wieder wegnimmst, egal was passiert.“

 

LL: Hast du ein paar praktische Tipps für unsere Leser:innen, was sie tun können, um sich selbst und andere, insb. Kinder, vor den Gefahren im Internet zu schützen?

TR: Der allererste Rat ist es, Kindern nicht zu früh und unreflektiert den Zugang zum digitalen Raum zu ermöglichen. Das heißt heute faktisch Kindern nicht zu früh ein Smartphone zu überlassen. Wann lässt man sein Kind das erste Mal allein zur Schule gehen? Wenn man es aus seiner Sicht auf alle möglichen Risiken vorbereitet hat. Dasselbe muss auch für den Zugang zum digitalen Straßenverkehr gelten. Man sollte sein Kind hier erst den Zugang ermöglichen, wenn man es auf die Risiken, aber auch Pflichten in diesem Raum vorbereitet hat.

 

Warum kann man aber seine Kinder aktiv und authentisch auf Risiken im Straßenverkehr vorbereiten? Weil man selbst Teil dieses Raums ist und beispielhaft beim Autofahren den Kindern täglich zeigt, dass man hier einen Informations- und Wissensvorsprung hat. Deswegen ist man hier authentisch Vorbild und Autoritätsperson. Deshalb ist mein zweiter Rat: Werdet Experten und Ansprechpartner der Kinder! Wenn Dein Sohn ein Onlinespiel spielen will, installiere es selbst und spiele es zwei Wochen jeden Tag 30 Minuten. Dann wirst du schnell sehen, welche Risiken in dem Spiel lauern und kannst auf Augenhöhe mit deinem Kind reden.

 

Dann rate ich noch dazu Vertrauensperson und Vorbild zu sein. „Vertrauensperson“ soll bedeuten: Wenn du deinem Kind ein Smartphone gibst oder WhatsApp erlaubst, musst du ihm auch vermitteln, dass du es ihm nicht wieder wegnimmst, egal was passiert. Einige Kinder trauen sich nicht mit ihren Eltern über erlebte Risiken im Netz zu reden, weil sie Angst haben, dass die Eltern ihnen dann WhatsApp oder das Onlinespiel verbieten oder gleich das ganze Smartphone wegnehmen. „Vorbild sein“ soll bedeuten, dass wenn Eltern z. B. Kinderbilder unreflektiert bei WhatsApp im Profil- oder Status oder bei Instagram posten, es nicht sehr authentisch ist, wenn dieselben Eltern mit ihren Kindern darüber reden wollen, dass diese nicht an fremde Menschen Bilder versenden sollen.

 

LL: Das sind sehr hilfreiche Tipps! Vielen Dank für das Interview, Thomas-Gabriel.

[1]

Ein unechtes Unternehmensdelikt ist ein Delikt, bei welchem es für eine Strafbarkeit ausreicht, wenn der Täter auf das Opfer beispielsweise nur „einwirkt“, in der Hoffnung, dass eine spätere Handlung (z. B. Missbrauchshandlung) möglich wird (siehe Beispiel oben: Online-Spiel mit Kind).

[2]

Ransomware-Angriffe erfolgen durch Programme, mit denen die Täter:innen verhindern können, dass die Inhaber:innen der Computer auf ihre Daten zugreifen oder sie nutzen können.

[3]

Als Deepfakes bezeichnet man sehr realistisch wirkende Inhalte (Fotos, Videos) im Internet, die jedoch durch künstliche Intelligenzen gefälscht wurden.

[4]

Dieses Broken Web Phänomen beschreibt die Beobachtung, dass der Anreiz eine Straftat online zu begehen bei den Tätern steigt, wenn sie merken, dass sie keine Strafverfolgung fürchten müssen.

[5]

Beim Doxxing werden sensible persönliche Daten von Personen (Kommentare, Fotos, Videos etc.) mit böser Absicht online veröffentlicht, z. B. um diese Person damit zu erpressen, zu bedrohen, sich an ihr zu rächen o. ä.

[6]

Cybergrooming ist die onlinebasierte Anbahnung zum sexuellen Kindesmissbrauch (s. o.).

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