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Morgens beim Bäcker – Wir schließen einen Vertrag

Stell dir vor, du gehst morgens zum Bäcker und kaufst ein Brötchen. Eine sehr einfache Situation, nicht wahr? Du gehst in die Bäckerei, deutest auf den Brötchenkorb und hebst einen Daumen. Du legst Geld auf den Tisch und nimmst die Tüte mit dem einen Brötchen, welches dir die Mitarbeiterin der Bäckerei auf den Tresen gelegt hat, bevor du aus dem Laden gehst. Diese Situation passiert jeden Morgen überall in Deutschland. Und dieses Beispiel passt wunderbar, um zu zeigen, wie in Deutschland Verträge geschlossen werden und welche Folgen sich aus einem Vertragsschluss ergeben.

 

Wann wird ein Vertrag geschlossen?

Fragen wir uns zuerst einmal, ob im vorliegenden Fall ein Vertrag geschlossen wurde. Ein Jurist würde an dieser Stelle eine äußerst präzise Definition auspacken – die ist aber hauptsächlich auch nur für Juristen interessant. Für dein Verständnis ist vielmehr entscheidend, was einen Vertrag überhaupt ausmacht. Das sind zwei Elemente, nämlich einerseits eine Einigung und anderseits das, worüber sich geeinigt wurde.

 

Zuerst braucht es eine Einigung

 

Schauen wir also auf das erste Element, die Einigung. Wie einigen sich zwei Menschen? Wir betrachten an dieser Stelle der Einfachheit halber nur zwei Menschen. Natürlich gilt aber alles, was nachfolgend beschrieben wird, auch für mehrere Personen. Wenn du einmal kurz überlegst, wann du dich das letzte Mal mit jemand anderem über etwas geeinigt hast, dann haben wir schnell des Rätsels Lösung: Eine Einigung liegt dann vor, wenn beide Personen übereinstimmend dasselbe wollen. Man kann es auch mit anderen Worten ausdrücken: Wenn jeder weiß, worum es geht, und es keine Unstimmigkeiten über die Modalitäten der Einigung gibt, dann liegt eine Einigung vor. Juristen sprechen im vorliegenden Fall von Angebot und Annahme. Und das macht auch Sinn. Denn irgendjemand gibt ein Angebot ab – also teilt der anderen Person mit, was er oder sie will – und die andere Person nimmt dieses Angebot an.

 

Worüber erfolgt die Einigung?

 

Wir müssen jetzt nur noch schauen, über was die Einigung getroffen wurde. Im obigen Beispiel erkennen wir ziemlich schnell, dass es um den Erwerb eines Brötchens geht, und zwar aus einem Brötchenkorb zu einem bestimmten Preis. Es gibt also keine Zweifel,

    • um was es generell geht (Brötchen),
    • um welche Brötchen (die in der Kiste, auf die du gedeutet hast),
    • um die Anzahl (eines, weil ein Daumen von dir nach oben ging) und
    • um welchen Preis (der ergibt sich aus dem Preisschild an der Brötchenkiste).
    • Und natürlich ist auch klar, wer kauft und wer verkauft – du kaufst und die Bäckerei, die den Laden betreibt, verkauft.

War das schon alles?

 

Vielleicht kommen dir bei diesem Beispiel Zweifel, ob das denn schon alles ist. Dann wirst du überrascht sein zu hören, dass es so ist. Denn tatsächlich ist ein Vertrag nur eine Einigung, die bestimmte Folgen hat. An dieser Stelle höre ich dich fragen: Aber was ist, wenn ich das Brötchen nicht bekomme? Und was ist, wenn ich das Brötchen nicht bezahle? Und wenn ich das falsche Brötchen bekomme oder das Brötchen schimmelig ist?

 

Das sind alles sehr gute Fragen. Allerdings geht es bei ihnen nicht darum, ob ein Vertrag vorliegt – denn der liegt vor. Wenn du noch einmal in den ersten Absatz dieses Beitrags reinschaust, dann siehst du, dass ich unterschieden habe zwischen dem Vertrag und den Folgen aus diesem Vertrag. Die Fragen, die gerade angesprochen wurde (falsches Brötchen, Brötchen nicht bezahlt, etc.) betreffen alle die Folgen, die sich aus einem Vertrag ergeben. Was jedoch bedeutet das jetzt?

 

Die Folgen eines Vertrages

Aus einem Vertrag (also einer Einigung) ergeben sich gewisse Verpflichtungen. Ob diese erfüllt werden, steht jedoch auf einem ganz anderen Blatt Papier! Ja, du hast richtig gehört: Ein Vertrag verpflichtet zwar, führt aber noch nicht dazu, dass auch wirklich etwas gemacht wird.

 

Was bedeutet das für unser Beispiel? Schauen wir erst noch einmal unseren Fall an:

Die Einigung zwischen dir und der Mitarbeiterin hat Folgen. Diese ergeben sich regelmäßig aus dem anzuwendenden Gesetz, im vorliegenden Fall aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort heißt es nämlich im Rahmen eines Kaufes etwas vereinfacht, dass der Käufer das, was er haben möchte, bezahlen muss und der Verkäufer ihm den Gegenstand geben muss (dieses „geben“ würden Juristen etwas präziser betrachten – für unsere Zwecke reicht das aber erst einmal).

Und damit das an dieser Stelle klar wird: Der Käufer muss bezahlen, der Verkäufer muss übergeben. Ob das aber genauso gemacht wird, ist gerade nicht klar. Vielleicht wird gar nicht oder zu wenig bezahlt. Vielleicht wird das falsche Brötchen in die Tüte gegeben. Und vielleicht stellst du zu Hause fest, dass das Brötchen schimmelig ist. Darauf kommt es jedoch für das Zustandekommen (!) eines Vertrages nicht an, sondern lediglich darauf, ob die Einigung so erfolgt ist, dass es keine Zweifel an dem gibt, worüber sich geeinigt wurde.

 

Verdeutlichen wir das nochmal an einem anderen Beispiel, in dem der Unterschied zwischen Vertragsschluss und Vertragsfolgen noch etwas klarer wird:

Du bestellst dir ein Buch in einem Online-Shop (Angebot) und bekommst darauf vom Online-Händler eine Bestellbestätigung (Annahme). Dadurch kommt es zu einer Einigung über das bestimmte Buch zu dem im Shop genannten Preis. Mit dieser Einigung wurde ein Vertrag geschlossen. Und das, obwohl du das Buch noch gar nicht in der Hand hast und vielleicht auch das Geld noch gar nicht überwiesen hast.

Aus dem Vertragsschluss wiederum ergeben sich nun bestimmte Rechte und Pflichten. So muss dir der Online-Händler das Buch „geben“ und du bist verpflichtet, den Kaufpreis für das Buch zu zahlen. Eine ganz andere Frage ist es, wenn du oder der Händler etwas machen, das so nicht vereinbart ist – darum soll es in diesem Beitrag jedoch nicht gehen.

 

Ein Vertrag ohne Papier

Noch ein Hinweis an dieser Stelle: Wie du in dem Bäcker-Beispiel gesehen hast, haben du und die Mitarbeiterin nichts aufgeschrieben. Und dennoch ist es zu einem Vertrag gekommen. Das ist auch völlig in Ordnung. Es reicht nämlich die Einigung, wie diese allerdings vorliegt, also z.B. auf einem Blatt Papier, mittels E-Mails oder mündlich, ist unerheblich.

 

Fazit

Kommen wir zum Ergebnis: Bei einem Vertrag kommt es darauf an, dass sich mindestens zwei Menschen über irgendetwas geeinigt haben. Das kann sogar ohne Aufschreiben, einfach nur durch Reden passieren. Aus dieser Einigung ergeben sich dann Pflichten für die an dem Vertrag beteiligten Personen. Eventuell jedoch hält sich eine oder alle Parteien nicht an diese sie treffenden Verpflichtungen. Welche Folgen das genau haben kann, schauen wir uns evtl. in einem weiteren Beitrag an, wenn dir dieser bereits gefallen haben sollte.

 

„Bei einem Vertrag kommt es darauf an, dass sich mindestens zwei Menschen über irgendetwas geeinigt haben. Das kann sogar ohne Aufschreiben, einfach nur durch Reden passieren.“

 

CARSTEN LEXA, LL.M.

ist Rechtsanwalt, Europajurist, Lehrbeauftragter und Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Lexa mit Sitz in Würzburg & Berlin.

 

Er ist der Ansicht, dass Recht nicht kompliziert sein muss und hat dazu schon mehrere Bücher im Springer Gabler-Verlag veröffentlicht.

 

Er hält Vorträge in deutscher und englischer Sprache zu wirtschaftsrechtlichen Themen, schreibt für mehrere Online-Blogs und betreibt einen Youtube-Kanal unter @Kanzlei-LexaDE.

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