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Die Verbandsklage

Eine neue Chance für den kollektiven Verbraucherschutz?

„In den USA kannst du alles und jeden verklagen – und gewinnst auch noch“. Diesen oder ähnliche Sprüche hat sicher schon jeder gehört. Und dieser Spruch kommt nicht von ungefähr. In den USA existiert ein Rechtssystem, welches mit dem deutschen nur wenig gemeinsam hat. Und eine Sache sticht im US-amerikanischen Rechtssystem besonders hervor: die Class Actions – der kollektive Verbraucherschutz.

 

Während sich geschädigte Verbraucher oder Anleger in Deutschland einzeln mühsam durch die gerichtlichen Instanzen quälen, manchmal über viele Jahre hinweg, bis sie endlich einen Teil ihres verlorenen Geldes zurückerhalten oder eine neue Sache geliefert bekommen, haben es geschädigte Verbraucher und Anleger in den USA einfacher. Sie schließen sich einer sog. „Class Action“, also einer Sammelklage zum Beispiel gegen ein Unternehmen an.

 

Können Verbandsklagen auch in Deutschland funktionieren?

In Deutschland sollen sich künftig geschädigte Verbraucher auch zusammenschließen dürfen, allerdings ist auch das etwas komplizierter. Mit der Verbandsklage soll es Verbrauchern in Deutschland erleichtert werden, ihre Rechte gegen ein Unternehmen gerichtlich festzustellen oder durchzusetzen. Dieser Beitrag soll erklären, wie sie einfacher einen erlittenen Schaden von einem Unternehmen einklagen können.

 

Nehmen wir einmal ein konkretes Beispiel: Du kaufst als Verbraucher von Unternehmen „Apfel“ ein Produkt, zum Beispiel ein neues Smartphone für 1.000 Euro. Nach 8 Monaten überhitzt der Akku und explodiert – das Smartphone ist irreparabel beschädigt. Nun suchst du im Internet nach Lösungen und triffst dabei auf eine Gruppe anderer Verbraucher mit demselben Problem. Die Ursache scheint schnell gefunden: ein Bauteil, das die Überspannung regelt, ist für den Akku nicht konzipiert worden. Nun wendest du dich an das Unternehmen, aber dieses verweist darauf, dass es auf den Akku nur einen Ersatz innerhalb der ersten 6 Monate ab Verkauf des Smartphones gibt. Du darfst dir jedoch ein neues Smartphone kaufen. Damit wirst du dich natürlich nicht zufriedengeben, immerhin war das Smartphone teuer und ist noch so gut wie neu. Stattdessen möchtest du einen Ersatz haben. Und an dieser Stelle kommt die Verbandsklage ins Spiel.

 

Wie funktioniert eine Verbandsklage?

Bisher war es so, dass jeder der geschädigten Käufer, deren Smartphones den gleichen Fehler aufweisen, individuell – also einzeln und nur für sich – klagen musste. Mit der Verbandsklage ändert sich das. Voraussetzung für die Erhebung einer Verbandsklage ist, dass bürgerliche Rechtsstreitigkeiten vorliegen, die die Ansprüche und Rechtsverhältnisse einer Vielzahl von Verbrauchern gegen einen Unternehmer betreffen.

 

Die Hürden sind also niedrig. „Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten“ umfassen jedenfalls alle Streitigkeiten, die etwa Geldforderungen und Schadensersatz von Verbrauchern gegen ein Unternehmen betreffen, aber auch Fälle im Datenschutz und Produkthaftungen sind davon erfasst. Eine „Vielzahl von Verbrauchern“ liegt bei einer Gruppe von mindestens 50 Personen vor. „Gleich gelagert“ bedeutet, dass das auftretende Problem auf denselben Fehler zurückzuführen ist.

 

„Du musst dich danach also um nicht mehr viel kümmern – damit sparst du Zeit und Nerven.“

 

An wen kann man sich für eine Verbandsklage wenden?

Nehmen wir in unserem Smartphone-Fall an, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Also du und mindestens 49 andere Verbraucher möchten gegen das Unternehmen „Apfel“ vorgehen. Um eine koordinierte Verbandsklage auf die Beine zu stellen, müsst ihr Geschädigten euch an eine „klageberechtigte Stelle“ wenden. Das sind zum Beispiel qualifizierte Verbraucherverbände – wie etwa der ADAC, der Anleger- und Verbraucherschutzbund e. V. und FoodWatch.

 

All diese Stellen haben gemein, dass sie juristisch qualifiziertes Personal vorweisen oder zumindest Kontakte zu Rechtsanwälten pflegen, die sich auf Verbraucherschutz spezialisiert haben.

 

Was passiert nach dem Einreichen einer Verbandsklage?

Hast du den Kontakt zu einer klageberechtigten Stelle aufgenommen, werden diese alles Weitere erledigen: Daten einholen, den Sachverhalt ermitteln, Klage erheben, den Prozess führen und so weiter. Du musst dich danach also um nicht mehr viel kümmern – damit sparst du Zeit und Nerven.

 

Das Verfahren endet entweder mit einem Urteil vom Gericht oder durch einen Vergleich mit dem Unternehmen, in dem dir entweder ein Ersatz des Smartphones oder ein Schadensersatz in Form von Geld zugesprochen wird.

 

Wie hoch sind die Kosten einer Verbandsklage?

„Aber eine Klage ist doch so teuer!“ – das stimmt nur teilweise. Die Kosten der Klage werden hier nicht von dir allein getragen, sondern auf die Gruppe der geschädigten Verbraucher verteilt. Damit hast du ein deutlich geringeres Kostenrisiko. Zudem sind die Kosten für die Klage und das Gericht ohnehin nur dann aufzubringen, wenn du beziehungsweise ihr die Klage verliert. Ansonsten zahlt das verklagte Unternehmen.

 

„Die Kosten der Klage werden hier nicht von dir allein getragen, sondern auf die Gruppe der geschädigten Verbraucher verteilt. Damit hast du ein deutlich geringeres Kostenrisiko.“

 

Was geschieht nach einem erfolgreichen Urteil?

In unserem Fall gewinnst du gegen das Unternehmen, weil das Gericht es für erwiesen hält, dass ein fehlerhaftes Bauteil verbaut worden ist. Bevor es jedoch zu einem Urteil kommt, bietet das Unternehmen „Apfel“ einen Vergleich an. Dieser beinhaltet beispielsweise einen Schadensersatz in Höhe von 70 % des ursprünglichen Kaufbetrages, hier also 700 Euro. Stimmen du und die anderen Verbraucher zu, wird das Geld vom Unternehmen „Apfel“ auf ein unabhängiges Konto gezahlt. Von diesem Konto leitet ein Sachwalter die entsprechende Summe an dich und die restlichen geschädigten Verbraucher weiter.

 

Ist die Verbandsklage eine Zukunftslösung für Verbraucher?

Wie du siehst, bringt die neue Verbandsklage einige Vorteile für uns Verbraucher mit sich. Diese Art von Klage ist in Deutschland allerdings noch ziemlich neu. Also heißt es abwarten, wie sich das Ganze in der realen Welt etabliert!

 

 

CHRISTIAN PALME

 

studierte Rechtswissenschaften in Halle (Saale) und absolvierte seinen Master of Laws an der Universität Würzburg.

 

Seit 2022 arbeitet er als Rechtsanwalt bei der auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei TILP.

 

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