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Leserbrief

Wenn Juristen doch nur wüssten…was Anwälte von Start-Ups und ihren Mandanten lernen können (und umgekehrt)

– Eine kleine Antwort zu einem sehr wichtigen Artikel

 

 

Wolf J. Reuter, LL.M.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

 

 

 

 

 

Laura Groschopf hat in LL 1/2021 die Intransparenz anwaltlicher Dienstleistungen angeprangert, sowohl preislich als auch kompetenzseitig: Ob ein Anwalt das Thema beherrsche, wisse man vorher nicht, was es koste, auch nicht. Das Problem ist real. Viele Start-Ups, aber auch etablierte kleine und mittlere Unternehmen erleben das so. Es gibt aber Tipps, um diese Reibungen zu vermeiden. Das Problem liegt, muss man ehrlich sagen, durchaus auch – zum Teil – auf Unternehmensseite. Laura Groschopf hat drei Bitten an die Anwaltschaft formuliert, und nach fast 25 Jahren als Anwalt fühle ich mich davon – positiv – herausgefordert. Sie treffen aus Sicht von Start-Ups auf jeden Fall ins Schwarze. Sehen wir uns diese drei Themen an:

 

Erstens: Transparenz und Eindeutigkeit hinsichtlich der Kosten und Leistungen einer juristischen Beratung, z.B. in einheitlichen Tabellen.

Beides gibt es jetzt schon: Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es regelt (ja, in Tabellen!) alle Kosten anwaltlicher Tätigkeit. „Transparent“ kann man indes nicht mit „einfach“ gleichsetzen: Es macht eben einen Unterschied, ob Sie einen Arbeitsvertrag entworfen haben möchten, einen Kunden auf 100.000 EUR verklagen oder eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten. Das RVG orientiert sich am sog. „Streitwert“ – wenn Sie 100.000 EUR haben wollen, ist der klar, aber was ist der „Wert“ eines Arbeitsvertragsentwurfs oder einer Wettbewerbssache? Ganz so einfach ist es daher nicht mit der Transparenz.

 

Allerdings: Jeder Anwalt ist verpflichtet, Sie über diese Kosten aufzuklären. Vorab. Ein Anwalt, der das auf Nachfrage nicht kann oder nicht will, ist eine schlechte Wahl. Eine sog. „Erstberatung“ kostet nach RVG maximal 190 EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Transparenter geht es nicht. Spezialisten bekommen Sie für RVG-Honorare aber mittelfristig nicht. Hier sind Stundenvergütungen üblich, wobei die Stundensätze variieren, unter 280 EUR ist kaum Platz, über 400 EUR wird allenfalls bei ausgefallenen Fragen realistisch sein. Stundenabrechnungen sind transparent. Aber weil anwaltliche Leistung ein intellektuelles Produkt ist, sind Schätzungen über den voraussichtlichen Umfang oft kaum seriös machbar. Deshalb können Sie auch über Festpreise sprechen – aber dann müssen Sie wissen, was Sie tun und wir sind beim „Hausjuristen“ als Filter. Um den geht es auch bei der folgenden Frage.

 

Zweitens: Ehrlichkeit und Übersichtlichkeit hinsichtlich des Wissenstands.
Das heißt: Der konsultierte Anwalt hat keine Ahnung.

Aus Gründen der Gerechtigkeit muss man festhalten: Frau Groschopf hatte offenbar eine Frage aus dem Kosmetikrecht – das ist fernab vom Mainstream (Selbsttest: Wussten Sie, dass es so etwas überhaupt gibt?). Bei Anwälten gilt dasselbe wie bei Ärzten: Man geht schließlich nicht zum Veterinär, wenn man als Mensch eine Herz-OP braucht. Wo also liegt der unternehmerische Fehler bei der Anwaltswahl? Ganz einfach – da fehlt ein Vorfilter: In der Medizin geht man zum Hausarzt; der findet heraus, dass man zu einem Herzchirurgen muss. Bei der anwaltlichen Beratung ist der Hausarzt der In-House-Jurist oder der Hausanwalt. Der sollte einen Spezialisten im Kosmetikrecht finden können. Start-Up Problem: Es gibt weder Hausjurist noch Hausanwalt. Frau Groschopf schreibt: Am Anfang geht alles Geld in Produktentwicklung und Marketing, für Rechts- und Steuerberatung ist nichts übrig. Einverstanden, aber: Vielleicht ist der Businessplan dann lückenhaft, weil das Rechtsberatungsbudget fehlt. Start-Ups sind typischerweise in Nischen unterwegs, die sehr spezielle (und damit teure) Rechtsgebiete herausfordern. Kosmetik ist so ein Beispiel, Fehler sind aber auch im banaleren Arbeits- und Sozialrecht teuer: Man stellt lauter „Freie Mitarbeiter“ ein, nach drei Jahren des Durchackerns stellt die Rentenversicherung einen Bescheid über 200.000 EUR aus, weil sie die Leute als Arbeitnehmer ansieht. Was tun? Fehlt der Hausjurist und versagt das Netzwerk, bleibt natürlich die Eigenrecherche. Dabei können Fachanwaltszulassungen helfen. Fachanwälte sind zertifizierte Experten für das angegebene Gebiet – aber Fachanwälte für Kosmetikrecht gibt es so nicht. Das führt zu einer anderen Empfehlung, die Start-Ups oft nicht auf dem Schirm haben: Schließen Sie sich einem Branchenverband an (für Kosmetikunternehmen des mittleren bis höchsten Preissegments gibt es z.B. den VKE in Berlin). Der bündelt die Interessen seiner Branche, hat aber auch Zugang zur (richtigen) Rechtsberatung, weil alle dieselben Probleme haben und es daher ein bestehendes Beraternetzwerk gibt. Über den Verband finden Sie also (nicht nur) Rechtsberatung. Womit auch langsam klar wird, warum es so viele Branchenverbände gibt. Ohne geht es nämlich nicht – aber sie kosten Mitgliedsbeiträge.

 

Ein weiterer Punkt auf einem Businessplan, wenn man sich in einer exotischen Branche betätigt. Wobei: Denken Sie mal einen Augenblick an die Handwerker: Die müssen von Anfang an in die Handwerkskammer und gehen oft auch in die Innung, ihren Branchenverband. Das ist einfach eine Notwendigkeit und hat nichts mit Bürokratie, sondern mit „gemeinsam sind wir stärker“ zu tun.

 

Drittens appelliert Frau Groschopf: Bitte, liebe Juristen, „fasst euch kurz und schmückt Tatsachen nicht bis zum 10. Nebensatz aus“.

Autsch. Das sitzt.

 

Ausschneiden und in den juristischen Fakultäten des Landes aufhängen.

 

Bei der Ausbildung von Anwälten – die ja erst nach zwei Staatsexamen in gehobenem Lebensalter in einer Kanzlei stattfindet (!) – ist das die oberste Priorität und ein, sagen wir mal, lebenslanger Lernprozess. Juristen verstecken Ahnungslosigkeit genau wie Mediziner manchmal hinter Fach-Bla-Bla. Anwälte sollen das nicht machen. Im Zweifel: Gehen Sie woanders hin, die Auswahl ist groß, im Arbeitsrecht zugegebenermaßen größer als im Kosmetikrecht. Erfahrene Unternehmer können Bla-Bla nach und nach von echten Ratschlägen unterscheiden. Es gehört zu den Top-Prioritäten der Unternehmensführung, die richtigen anwaltlichen und steuerlichen Berater zu finden – und zu halten. Das ist nicht anders als bei der Mitarbeiterfindung.

 

„Autsch. Das sitzt. (…) Juristen verstecken Ahnungslosigkeit genau wie Mediziner manchmal hinter Fach-Bla-Bla.“

 

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