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WIE SIND DIE GERICHTE IN DEUTSCHLAND AUFGETEILT – UND WARUM ÜBERHAUPT?

Aus Gründen der Spezialisierung ist die sogenannte „Gerichtsbarkeit“ in verschiedene Zweige aufgeteilt:

 

    • Ordentliche
    • Arbeits-
    • Finanz-
    • Sozial-
    • Verwaltungs-
    • Verfassungs-

GERICHTSBARKEIT

 

Bis auf die Verfassungsgerichtsbarkeit haben alle die Gemeinsamkeit, dass sie aus verschiedenen und voneinander unabhängigen Instanzenzügen bestehen.

 

Eine Instanz ist ein Verfahrensabschnitt und übergeordnete Instanzen können die Entscheidungen vorheriger Instanzen begutachten bzw. korrigieren.

 

Die Instanzen bilden also ein mehrstufiges Verfahren ab, wodurch Rechtssicherheit entsteht.

 

Kommen wir also nun dazu, uns die unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten und ihre jeweiligen Instanzen ein bisschen genauer anzuschauen:

 

 

 

ORDENTLICHE GERICHTSBARKEIT

WORUM GEHT’S?

Zivilrecht und Strafrecht

 

WORÜBER WIRD DORT Z.B. GESTRITTEN?

Zivilsachen: Streitigkeiten
über das Erbe, Scheidungen, Mietverhältnisse etc.
Strafsachen: Mord, Betrug, Raub, Körperverletzung etc.

 

INSTANZEN:

Amtsgerichte → Landgerichte → Oberlandesgerichte → Bundesgerichtshof

 

 

 

ARBEITSGERICHTSBARKEIT

WORUM GEHT’S?

Arbeitsrecht, Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern

 

WORÜBER WIRD DORT Z.B. GESTRITTEN?

Lohn, Kündigungen etc.

 

INSTANZEN:

Arbeitsgerichte → Landesarbeitsgerichte → Bundesarbeitsgericht

 

 

 

FINANZGERICHTSBARKEIT

WORUM GEHT’S?

Streitigkeiten zwischen Bürgern und dem Staat wegen Finanzen

 

WORÜBER WIRD DORT Z.B. GESTRITTEN?

Steuerangelegenheiten, Zölle etc.

 

INSTANZEN:

Finanzgerichte → Bundesfinanzhof

 

 

 

SOZIALGERICHTSBARKEIT

WORUM GEHT’S?

Streitigkeiten zwischen Bürgern und dem Staat wegen Sozialem

 

WORÜBER WIRD DORT Z.B. GESTRITTEN?

Gesetzliche Versicherungen, Sozialhilfe etc.

 

INSTANZEN:

Sozialgerichte → Landessozialgerichte → Bundessozialgericht

 

 

 

VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT

WORUM GEHT’S?

Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden, die nicht Sozial- oder Finanzsachen sind

 

WORÜBER WIRD DORT Z.B. GESTRITTEN?

Baugenehmigungen, Gewerbeerlaubnis, „Sitzenbleiben“ eines Schulkindes etc.

 

INSTANZEN:

Verwaltungsgerichte → Oberverwaltungsgerichte → Bundesverwaltungsgericht

 

 

 

VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT

WORUM GEHT’S?

Streitigkeiten wegen der Vereinbarkeit von Hoheitsakten (insb. Gesetzen) mit der Verfassung

 

WORÜBER WIRD DORT Z.B. GESTRITTEN?

Kruzifix in Schulen etc.

 

i.d.R. KEINE INSTANZEN, SONDERN ABHÄNGIG VON JEWEILIGER ZUSTÄNDIGKEIT:

Bundesverfassungsgericht
für Bundessachen

 

Verfassungsgerichte der Länder
für Ländersachen

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