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Eheverträge

Einen Ehevertrag? Nein, den brauchen wir ganz sicher nicht.

 

Und genau diese Antwort zeigt auf, dass in Bezug auf das Thema Ehevertrag Dogmen und Fehlinformationen in Deutschland dominieren. Aber warum sind sich die Leute denn so sicher, dass sie keinen Ehevertrag brauchen?

 

An dieser Stelle kommt in der Regel eine dieser drei Antworten oder sogar alle drei dieser Antworten:

 

  1. Uns gehört beides zu 50%, deswegen brauchen wir keinen Ehevertrag.

 

  1. Wir lieben uns, deswegen brauchen wir keinen Ehevertrag.

 

  1. Wir sind nicht wohlhabend, deswegen brauchen wir keinen Ehevertrag.

 

Dabei sind dies genau die Gründe, weshalb ein Ehevertrag sinnvoll ist. Wenn dieselben Leute dann gefragt werden, was in Deutschland der gesetzliche Güterstand ist und, was es mit der Zugewinngemeinschaft auf sich hat, werden sie ganz still. Und genau dort liegt das Problem, denn obwohl dieses Thema alle (zumindest alle Heiratswilligen) betrifft, wird darüber nirgends aufgeklärt – das möchte ICH ändern.

 

 

„Wer in Deutschland keinen Ehevertrag schließt, lebt also automatisch im Ehevertrag der Bundesrepublik Deutschland – der sich „Zugewinngemeinschaft“ nennt.“

 

 

Zu Beginn der Ehe, also in Deutschland am Tag der standesamtlichen Trauung, haben beide Ehegatten ein sogenanntes „Anfangsvermögen“ – also alles, was ihr/ihm jeweils zu diesem Zeitpunkt gehört. Zum Ende der Ehe, also in diesem Fall am Tag der Scheidung, hat jeder der beiden Ehegatten ein sogenanntes „Endvermögen“ – also alles, was ihr/ihm zu diesem Zeitpunkt gehört. Die Differenz zwischen diesem Anfangs- und Endvermögen für den jeweiligen Ehegatten nennt sich Zugewinn. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet dem  Ehegatten mit dem geringeren Zugewinn 50% des MEHR – dies nennt sich dann Zugewinnausgleich.

 

Ein Beispiel:

Die Ehefrau hat ein Anfangsvermögen von 50.000€ und ein Endvermögen von 100.000€. Somit beträgt der Zugewinn der Ehefrau 50.000€ (100.000€ – 50.000€ = 50.000€).

 

Der Ehemann hat ein Anfangsvermögen von 10.000€ und ein Endvermögen von 110.000€. Somit beträgt der Zugewinn des Ehemanns 100.000€ (110.000€ – 10.000€ = 100.000€).

 

Der Ehemann hat demzufolge einen um 50.000€ (100.000€-50.000€=50.000€) höheren Zugewinn als den seiner Ehefrau. Somit beträgt der Zugewinnausgleich des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau 25.000€ (50.000€ : 2 = 25.000€).

 

Wer in Deutschland keinen Ehevertrag schließt, lebt also automatisch im Ehevertrag der Bundesrepublik Deutschland – der sich „Zugewinngemeinschaft“ nennt. Da scheint der Schritt zu einem individuellen Ehevertrag doch nur logisch, insbesondere da viele Dinge in der Zugewinngemeinschaft keine oder zu wenig Berücksichtigung finden.

 

Ein Ehevertrag wird nur durch eine notarielle Beurkundung wirksam, was natürlich Kosten verursacht. Da sich diese Kosten an der gesamten Vermögenssumme bemessen ist es sinnvoll, diesen so früh wie möglich zu schließen. Auch ist es zweckmäßig, einen Ehevertrag im Laufe des Lebens an sich verändernde Lebensverhältnisse anzupassen. Damit sind nicht nur familiäre, sondern eben auch finanzielle Veränderungen gemeint.

 

Und da es bei den meisten eben nicht am Gang zum Notar und den damit verbundenen Kosten, sondern vielmehr an den negativen Assoziationen mit dem Ehevertrag mangelt, hier noch eine Kommentierung der oben genannten Antworten:

 

  1. Thema 50/50

Wie oben festgestellt wurde, gehören in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft EBEN NICHT jedem 50% von allem. Eine solche Regelung lässt sich insbesondere NUR durch einen Ehevertrag erreichen. Der entsprechende Fachbegriff dazu nennt sich Gütergemeinschaft. Bei einer Gütergemeinschaft gehört beiden Ehepartnern alles gemeinsam und wird letztlich hälftig geteilt. Das Pendant dazu bildet die Gütertrennung. Hier gehört jedem Ehepartner nur das jeweils Eigene, auch nach der Scheidung. Und wie sollte es anders sein, auch für die Gütertrennung ist ein Ehevertrag notwendig. (Bei der Gütertrennung sind jedoch noch einige Besonderheiten zu beachten!)

 

  1. Thema Liebe

Ein Ehevertrag wird eine Ehe weder zum Scheitern bringen noch retten können. Das soll ja auch überhaupt nicht das Ziel dessen sein. Ziel eines Ehevertrages ist es eine individuelle Regelung für die eigenen Lebensverhältnisse zu schaffen, welche nicht vom Gesetzgeber vorgegeben ist.

 

„Ein Ehevertrag wird eine Ehe weder zum Scheitern bringen noch retten können.“

 

Vielleicht liegt es an meinem Juristendasein, aber ich finde die Vorstellung eines Ehevertrages sogar ziemlich romantisch. Zu einem Zeitpunkt, wo man sich am meisten liebt (oder zumindest lieben sollte), gönnt man sich doch vermutlich gegenseitig mehr als bei der Scheidung, oder? Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft ist es mir mittels eines Ehevertrages möglich meine Partnerin/ meinen Partner reich zu entlohnen – das Ganze sogar steuerfrei, aber für die Erläuterung wären wohl ein paar mehr Seiten notwendig. Zudem ist es einem durch einen Ehevertrag möglich seine Partnerin/ seinen Partner vor der eigenen Privatinsolvenz zu schützen.

 

  1. Thema Reichtum

Tatsächlich ist es hier so, dass wohlhabende Menschen in meinen Augen tendenziell seltener einen Ehevertrag brauchen. Sind beide Ehepartner wohlhabend, so wird sich der Zugewinn kaum unterscheiden und ein eventueller Zugewinnausgleich täte auch nicht ganz so weh.

 

Ist nur einer von beiden wohlhabend, so geht es beim Zugewinnausgleich meistens um den Schutz des Vermögens vom Anderen. Es gibt aber auch in einem Ehevertrag Mittel und Wege den weniger vermögenden Ehegatten zu schützen.

 

Viel härter trifft es in der klassischen Zugewinngemeinschaft diejenigen, die womöglich eine Immobilie geerbt haben, welche im Laufe der Ehe den dreifachen Wert erlangt hat. Diese Wertsteigerung wird in den Zugewinn einberechnet, auch wenn derjenige dadurch vermutlich gezwungen wird diese für den Zugewinnausgleich zu verkaufen. Startet man mit Schulden in die Ehe verhält es sich ähnlich. Nur weil man 100.000€ weniger Schulden hat, bedeutet dies ja nicht, dass man 50.000€ für die Auszahlung des Zugewinnausgleichs zur Hand hat.

 

Es gibt Ehen, für die ist die Zugewinngemeinschaft mit Sicherheit sinnvoll. Aber bevor man blauäugig automatisch durch die Eheschließung in dieser landet, sollte man sich der Konsequenzen bewusst sein. Ein Ehevertrag kann eine gute Alternative sein. Und wer weiß, vielleicht würden ja doch weniger Ehen geschieden, gäbe es in Deutschland mehr Eheverträge.

 

 

 

ANNA HENKELMANN

 

ist Diplomjuristin und als Rechtsreferendarin am Landgericht Mönchengladbach tätig.

 

Ihre große Leidenschaft ist das Familienrecht, weshalb sie im letzten Jahr ein E-Book zum Thema Eheverträge schrieb.

 

Dabei liegen ihr insbesondere die Richtigstellung von Fehlinformationen, sowie die laienfreundliche Erläuterung juristischer Fachbegriffe – und themen am Herzen.

Die juristische Zeitschrift für Nichtjuristen

Aktuelle Themen, Komplexe Materien.

Einfach und verständlich erklärt.

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