EINE RECHTSANWÄLTIN ERGRIFF DIE INITIATIVE – UND GRÜNDETE EINE PRIVATSCHULE
Jede:r hat das Grundrecht eine Schule zu gründen. So steht es sinngemäß in Art. 7 des Grundgesetztes. Rechtsanwältin Susanne Frömel wusste das nicht, als sie für ihre Kinder eine Schule suchte, die nicht fehlerfokussiert ist und damit häufig Neugierde und Interesse blockiert. Sie sagt:
„Die Gesellschaft braucht heute viel mehr als je zuvor Menschen, die selber denken, die kreativ, neugierig und innovativ sind. Dafür braucht es neue Schulen, neue Denkansätze, wie Kinder und Jugendliche lernen und wie sie dabei unterstützt werden können. Deshalb habe ich mich vor mehr als 10 Jahren einer Schulgründungsinitiative angeschlossen und mit dieser Gruppe eine Freie Schule gegründet, die ich dann auch geleitet habe.“
Inzwischen berät und begleitet sie Schulgründungsinitiativen bei der Gründung und hilft, wenn Privatschulen in Schwierigkeiten geraten. Dabei ist sie überzeugt davon, dass Kinder lernen wollen, kreativ und begeistert sind und man diese Energie gesellschaftlich nutzen und fördern muss.