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Strafbarkeitsfallen im Alltag

So machen Sie sich im Supermarkt, in der Partnerschaft oder unter Kollegen strafbar.

 

Vor einem Strafgericht landen nur Kriminelle!? Weit gefehlt! Es kann so ziemlich jeden einmal treffen. In unserem Alltag lauern in vielen Situationen Strafbarkeitsrisiken. Ein kleiner Überblick über die täglichen Strafbarkeitsfallen:

 

 

  1. Im Supermarkt[1]

 

Einen Schluck aus der Flasche trinken, bevor man an der Kasse ist, oder ein paar Kekse im Laden aus der Packung essen

Alle Waren, die im Supermarkt zum Kauf angeboten werden, stehen bis zur Übergabe an der Kasse in Eigentum und Gewahrsam des Supermarktinhabers. Werden die Produkte vor dem Bezahlen an der Kasse aufgegessen oder getrunken, so liegt darin rechtlich eine Wegnahme des (fremden) Produkts vor. Objektiv erfüllt man dadurch bereits den Tatbestand des Diebstahls und macht sich strafbar!

 

Gegenstände in die Jackentasche stecken, um sie zur Kasse zu tragen

Wird ein kleiner Gegenstand im Supermarkt in die Jackentasche eingesteckt, so liegt auch hier bereits eine Wegnahme einer noch fremden Sache vor. Auch diese Handlung ist grundsätzlich strafbar! Dabei ist übrigens egal, ob die Ware anschließend an der Kasse bezahlt wird. Der objektive Tatbestand eines Diebstahls ist im Moment des Einsteckens in die Jackentasche erfüllt.

 

„Werden die Produkte vor dem Bezahlen an der Kasse aufgegessen oder getrunken, so liegt darin rechtlich eine Wegnahme des (fremden) Produkts vor.“

 

Einkäufe im Supermarkt in die mitgebrachte Einkaufstasche stecken

Anstatt einen Einkaufswagen zu benutzen oder einen offenen Einkaufskorb bringen viele Menschen in den Supermarkt ihre eigenen Einkaufstaschen mit und befüllen diese mit ihren Einkäufen. Im Zweifel muss man hier genau hinsehen: Bei einem offenen Einkaufskorb liegt in der Regel keine Wegnahme und somit kein Diebstahl vor, da der Zugriff des Supermarktinhabers nach wie vor gewährleistet ist. Bei Stoffbeuteln, in die man von außen keinen Einblick hat, liegt es nahe, von einem Gewahrsamsbruch, d.h. einer Wegnahme auszugehen.

 

„Wer jedoch ohne zu bezahlen den Supermarkt mit seiner Beute verlassen will, läuft Gefahr, vom Ladendetektiv gestellt zu werden und sich vor Gericht wegen Diebstahls verantworten zu müssen.“

 

Entwarnung: Ladendetektive greifen erst nach der Kasse ein

Um dieser Strafbarkeitsfalle entgegenzuwirken, tolerieren die meisten Supermärkte das beschriebene Verhalten ihrer Kunden. Wer jedoch ohne zu bezahlen den Supermarkt mit seiner Beute verlassen will, läuft Gefahr, vom Ladendetektiv gestellt zu werden und sich vor Gericht wegen Diebstahls verantworten zu müssen.

 

 

  1. In der Partnerschaft

 

Mein Partner ist unter der Dusche: Ich werfe einen Blick in sein Smartphone und checke seine E-Mails

Auch wenn der Partner sein Passwort bzw. die PIN für das Smartphone offen mitgeteilt hat: Wer unbefugt die Nachrichten seines Partners mitliest, macht sich strafbar. Denn das Mitteilen eines Passworts bedeutet nicht, dass man auch damit einverstanden ist, dass der Partner die eigenen E-Mails liest.

 

Ich sende ohne Aufforderung ein Nacktfoto oder „Dickpic“ an meinen neuen Flirt

Wer pornografisches Material, wie beispielsweise „Dickpics“ oder Nacktfotos, ohne das Einverständnis oder die Aufforderung des Empfängers versendet, macht sich der Verbreitung von pornografischen Schriften strafbar. Dies gilt auch, wenn der Empfänger volljährig ist. Erst nach dem Einverständnis des volljährigen Empfängers, im Idealfall in schriftlicher Form z.B. im Chat, ist das Versenden erlaubt. Unterwäschefotos fallen aber im Regelfall nicht unter pornografische Schriften.

 

„Wer pornografisches Material, wie beispielsweise ‚Dickpics‘ oder Nacktfotos, ohne das Einverständnis oder die Aufforderung des Empfängers versendet, macht sich der Verbreitung von pornografischen Schriften strafbar.“

 

 

  1. Unter Kollegen

 

Beim Mittagessen mit Kollegen ein Gerücht über die neue Kollegin erzählen

Wer schlecht über andere Personen redet, kann sich strafbar machen. Behauptet man von jemandem eine Tatsache, die nicht erwiesen wahr ist, so erfüllt man dadurch den Tatbestand der üblen Nachrede. Ein Beispiel: Die Kollegin X nimmt Drogen. Dabei ist übrigens egal, ob die Kollegin X anwesend ist. Es genügt, dass eine (falsche) Tatsache gegenüber Dritten behauptet wird.

 

 

  1. Im Straßenverkehr

 

Schwarzfahren

Wer ohne ein gültiges Ticket mit einem öffentlichen Verkehrsmittel fährt, muss nicht nur ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen. Schwarzfahren erfüllt den Tatbestand des Erschleichens von Leistungen und ist bereits beim ersten Mal strafbar. Viele Beförderer verzichten jedoch in der Regel zumindest beim ersten Mal auf eine Strafanzeige. Trotzdem droht beim Schwarzfahren immer auch ein Strafverfahren.

 

„Schwarzfahren erfüllt den Tatbestand des Erschleichens von Leistungen und ist bereits beim ersten Mal strafbar.“

 

Mittelfinger im Auto zeigen

Wer seinem Ärger über andere Verkehrsteilnehmer mit eindeutigen Gesten Luft macht, macht sich strafbar: Juristisch ist bereits der sogenannte Vogel, Stinkefinger oder die herausgestreckte Zunge eine Beleidigung und damit eine Straftat. Eine Beleidigung liegt übrigens auch dann vor, wenn sich der Stinkefinger gegen das Objektiv einer Videoüberwachungskamera richtet. Gut zu wissen: die Tat wird nur dann geahndet, wenn das Opfer einen Strafantrag innerhalb von 3 Monate stellt.

 

[1] Wenn gleich von der Straftat des Diebstahls gesprochen wird, muss man immer bedenken, dass man natürlich auch vorhaben muss zu stehlen, d.h. man braucht einen Vorsatz!

 

 

 

Dr. JASMIN HAIDER

 

ist Strafverteidigerin und Partnerin der Kanzlei HAIDER Rechtsanwälte in München.

 

Sie vertritt bundesweit Beschuldigte in Strafverfahren.

 

Ihr Motto lautet: Mein Ziel ist es, Ihre Erwartungen zu übertreffen. Für Ihren Fall gehe ich jede Extrameile.

Die juristische Zeitschrift für Nichtjuristen

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