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Die DO’s and DON’Ts beim Autofahren

Führerscheinprüfung bestanden, Auto gekauft, dann heißt es: freie Fahrt voraus! Im Alltag stellen sich aber immer wieder verschiedenste Fragen im Zusammenhang mit dem Autofahren, welchen wir uns in diesem Beitrag widmen wollen.

 

Ist das Autofahren mit Flipflops, High-Heels oder barfuß erlaubt?

Aus dem Gesetz ergibt sich hierzu keine Regelung. Es ist generell nicht verboten, „loses“ Schuhwerk zu tragen oder barfuß zu fahren.

 

Wird man bei einer Verkehrskontrolle barfuß oder mit Schlappen am Fuß „erwischt“, droht kein Bußgeld. Anders sieht es aus, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt. Dann kann eine Teilschuld in Betracht kommen und ein Bußgeld folgen.

 

Um einen Verkehrsunfall oder ein Bußgeld zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, beim Autofahren festes Schuhwerk zu tragen.

 

Tierische Begleiter – der richtige Transport der geliebten Vierbeiner

In unserer Rechtsordnung werden trotz vieler Bestrebungen zum Tierschutz, Tiere als Sachen angesehen. Hieraus folgt, dass die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Bezug auf den sicheren Transport von Ladungen im Fahrzeug einzuhalten sind. Jede Ladung muss so gesichert sein, dass sie „selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen oder umfallen kann.“ Auch muss der Fahrer dafür sorgen, seine Sicht und sein Gehör, durch die mitgeführte Ladung – hier also den tierischen Begleiter – nicht zu beeinträchtigen. Andernfalls reicht die Spanne der möglichen Bußgelder, je nach Grad der Verkehrsgefährdung, zwischen 5 und 75 €.

 

Wer eine Reise mit Hund, Katze und Co. ins Ausland plant, sollte sich auch mit den Einreisebestimmungen in das jeweilige Land vertraut machen.

 

Veränderungen der Sehstärke nach Erhalt des Führerscheins

Jeder Autofahrer erinnert sich an den Sehtest, der zum Erwerb des Führerscheins gemacht werden musste. Trug man zu diesem Zeitpunkt eine Brille, wurde diese Sehhilfe im Führerschein vermerkt.

 

Wird die Brille nun, egal aus welchem Grund, nicht genutzt, so kann ein Bußgeld von 35,00 € verhängt und die Weiterfahrt untersagt werden. Relevant wird die vergessene Brille auch, wenn man einen Unfall verursacht. Dies kann dann als Sorgfaltsverstoß gewertet werden und zu einer Mit- oder Alleinschuld am Unfall führen. Die Kostenübernahme durch die eigene Versicherung kann ebenfalls verweigert werden.

 

Übrigens: Wenn sich die Sehstärke im Laufe der Zeit verbessert, ist es ratsam, den Vermerk im Führerschein austragen zu lassen. Denn solange der Vermerk im Führerschein steht, besteht die Pflicht, die Sehhilfe zu tragen (selbst wenn ein augenärztliches Gutachten vorliegt).

 

O,5 Promille sind doch erlaubt, also kann mir nichts passieren, oder doch?

Ja, in Deutschland gilt die 0,5 Promillegrenze (ausgenommen sind Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit).

 

Aber Achtung: Fahrfehler mit einer Alkoholkonzentration ab bereits 0,3 Promille können schon zu erheblichen Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen. Auch eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr kann bereits ab 0,3 Promille in Betracht kommen. Dabei muss man nicht einmal andere Verkehrsteilnehmer oder Fahrzeuge geschädigt haben. Wer übrigens die zulässige Promillegrenze von 0,5 übersteigt, handelt ordnungswidrig (§ 24a Straßenverkehrsgesetz, kurz StVG). Dieser Person drohen ein Bußgeld von mindestens 500 €, Punkte in Flensburg und auch ein (mehrmonatiges) Fahrverbot. Auch die im Volksmund als „Idiotentest“ bekannte Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) meldet sich zu Wort.

 

Kurzum: Don’t drink and drive! Dieser Slogan schützt nicht nur alle übrigen Verkehrsteilnehmer, sondern auch einen selbst, insbesondere, wenn man den liebgewonnenen Führerschein behalten will.

 

„Fahrfehler mit einer Alkoholkonzentration ab bereits 0,3 Promille können schon zu erheblichen Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen. Auch eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr kann […] in Betracht kommen.“

 

Wenn der IKEA Einkauf eskaliert – ich dachte, der Kofferraum sei größer?

Wenn auch die jahrelange Tetris-Karriere nichts hilft und die Pakete partout nicht in den Kofferraum passen wollen, dann lass ich einfach den Kofferraum auf. Ist das erlaubt?

 

Ja, der Kofferraum muss während der Fahrt nicht zwingend geschlossen sein, wenn die Ladung richtig gesichert ist. Aber: Sie darf nur 1,5 Meter nach hinten herausragen (bei einer Strecke bis zu 100 km sogar 3 Meter). Sobald die Ladung mehr als einen Meter hinausragt, muss zur Warnung eine rote Fahne (ggf. Lichtkennzeichnung) angebracht werden. Hält man diese Vorschriften nicht ein, droht ein Bußgeld, je nachdem ob dabei Sachgüter oder Personen verletzt wurden. Eine mangelhafte Ladungssicherung ist auch für die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall bedeutsam. Denn eine ungenügende Sicherung kann einen leichten oder auch groben Sorgfaltsverstoß darstellen, der zur teilweisen oder vollständigen Haftung führen kann.

 

Give me the beat: Das Radio auf Anschlag oder doch nur in den Kopfhörern?

Es darf mit Kopfhörern gefahren werden und ja, die Musik darf beim Lieblingssong auch mal aufgedreht werden. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass das Gehör im Straßenverkehr nicht durch technische Geräte beeinflusst werden darf. Das heißt also, dass die Musiklautstärke nicht vom Straßenverkehr ablenken und auch keine erhebliche Lärmbelästigung darstellen darf. Nachts durch ruhige Wohngebiete bei voller Lautstärke durch die Straßen heizen, ist daher keine gute Idee. Wird wegen zu lauter Musik (auch über die Kopfhörer) das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer oder die Sirene der Polizei und Feuerwehr/ Krankenwagen nicht gehört, wird die Verkehrssicherheit gefährdet und es droht ein Bußgeld von mindestens 10 €.

 

„Nach der Straßenverkehrsordnung gilt, dass nur so viele Personen befördert werden dürfen, wie es Anschnallgurte gibt. Denn es besteht eine Anschnallpflicht. Bei einem Verstoß kann also ein Bußgeld verhängt werden.“

 

Einer geht noch? – Das volle Ausschöpfen der Ladekapazität in einem Fahrzeug

Zusammengerückt auf der Rückbank oder jemanden auf den Schoß nehmen – und schon passen vier anstatt drei Personen auf die Rückbank. Droht jedoch bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld?

 

Nach der Straßenverkehrsordnung gilt, dass nur so viele Personen befördert werden dürfen, wie es Anschnallgurte gibt. Denn es besteht eine Anschnallpflicht. Bei einem Verstoß kann also ein Bußgeld verhängt werden. Die Höhe hängt von den genauen Umständen der Fahrt ab. Befinden sich also zum Beispiel mehrere Personen als erlaubt in einem Fahrzeug und ein Kind wird ohne jegliche Sicherung befördert, beträgt das Bußgeld 30,00 €. Wird ein Unfall verursacht, kann es sein, dass die Versicherung Zahlungen verweigert. Schadensersatzansprüche können ebenfalls gemindert werden.

 

 

 

ADVODUO

das sind Cristina und Marie.

 

Als Gründerinnen ihrer eigenen Kanzleien in Frankfurt am Main vertreten sie MandantInnen bundesweit in den Rechtsgebieten des Strafrechts, Verkehrsrechts und Familienrechts.

 

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