Wenn sich zwei Parteien streiten und sich einfach nicht einig werden, hilft oft nur noch der Weg vor Gericht. Doch wie läuft das ab? Wir erklären es euch:
BRAUCHT MAN ÜBERHAUPT EINEN ANWALT?
Nicht immer! In Deutschland braucht man für Streitigkeiten vor dem Amtsgericht erst einmal keinen Anwalt. Wenn der Streitwert aber 5000€ oder mehr beträgt, muss man jedoch vor das Landgericht und dort herrscht Anwaltszwang! Unter 5000€ Streitwert könntest du dich also auch selbst vertreten. Ob das allerdings auch sinnvoll ist, ist etwas anderes…
WAS MACHT DIE KLAGENDE PARTEI?
Sie verfasst die Klageschrift und reicht sie mit allen Beweisen beim zuständigen Gericht ein – dabei muss meistens schon ein Prozesskostenvorschuss gezahlt werden, damit sich das Gericht mit dem Fall befasst.
WAS MACHT DIE BEKLAGTE PARTEI?
Das Gericht schickt der beklagten Partei die Klageschrift und die Beweise zu. Die beklagte Partei hat dann zwei Wochen Zeit, um dem Gericht mitzuteilen, ob sie sich gegen die Klage verteidigen will oder nicht. Will sie das, muss sie schriftlich Stellung zur Klage nehmen und sich verteidigen. Das nennt sich Klageerwiderung.
WAS MACHT DANN DAS GERICHT?
Haben nun beide Parteien ihre Sicht der Dinge schriftlich geschildert, entscheidet das Gericht entweder direkt auf dieser Grundlage oder terminiert, d.h. es gibt eine Hauptverhandlung vor Gericht. Bei sehr komplexen Streitigkeiten kann es auch mehrere Termine geben.
Hat das Gericht dann genug Informationen, um eine Entscheidung zu treffen, ergeht ein Urteil. Oft ist eine Partei unzufrieden mit dem Urteil und will es von einem anderen Gericht überprüfen lassen. Die Überprüfung geschieht dann durch das sog. Berufungsgericht. Spätestens hierfür braucht jede Partei übrigens einen Anwalt!