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Überstunden

Die sechs häufigsten Fragen aus der Praxis

 

Viele Menschen machen regelmäßig Überstunden. Insbesondere die neuen flexiblen Arbeitsformen und das Arbeiten im Homeoffice können dazu führen, dass Beschäftigte mehr als die vereinbarte Arbeitszeit arbeiten, ohne dafür einen Ausgleich zu bekommen.

 

Ich räume in dem Beitrag mit typischen Mythen rund um das Thema Überstunden auf und erkläre, welche Regelungen in Arbeitsverträgen erlaubt sind und welche Ansprüche Beschäftigten zustehen, um einen angemessenen Ausgleich für Überstunden zu fordern.

 

1. Wie viele Überstunden darf man eigentlich machen?

Meistens wird im Arbeitsvertrag eine bestimmte wöchentliche Arbeitszeit vereinbart, z.B. 40 Stunden pro Woche. Wenn Du mehr als die vereinbarte Arbeitszeit arbeitest, nennt man das „Überstunden“.

 

Überstunden dürfen nicht unbegrenzt gemacht werden, weil das gegen gesetzliche Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes verstoßen würde. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz drohen Unternehmen Bußgelder und unter Umständen sogar eine strafrechtliche Verfolgung.

 

Nach dem Arbeitszeitgesetz ist es allgemein nicht erlaubt, mehr als acht Stunden täglich zu arbeiten. Ausnahmeweise darf bis zu 10 Stunden täglich gearbeitet werden, wenn der Durchschnitt von acht Stunden in einem Zeitraum von vier Monaten eingehalten wird.

 

 

„Oft enthalten Arbeitsverträge Regelungen, dass alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Solche Klauseln sind jedoch unwirksam.“

 

 

2. Gibt es so etwas wie „unbezahlte Überstunden“?

Oft enthalten Arbeitsverträge Regelungen, dass alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Solche Klauseln sind jedoch unwirksam. Die Folge ist, dass Du eine Bezahlung für die von Dir geleisteten Überstunden verlangen kannst, und zwar direkt ab der ersten Überstunde.

 

Es gibt auch Klauseln in Arbeitsverträgen, wonach Überstunden bis zu einem bestimmten Umfang mit dem Gehalt abgegolten sind. Diese Klauseln sind jedoch nur dann zulässig, wenn die Überstunden nicht mehr als 25 % der vereinbarten Arbeitszeit ausmachen. D.h. wenn Du 40 Stunden pro Woche arbeitest, gehen maximal bis zu zehn unbezahlte Überstunden in Ordnung.

 

Damit Du Deine geleisteten Überstunden bezahlt bekommst, müssen diese aber zuvor vom Unternehmen angeordnet worden sein. Wenn Du freiwillig Überstunden schiebst, fällt das in Deinen eigenen Verantwortungsbereich.

 

Sofern Dein Arbeitgeber über keine Zeiterfassung verfügt, solltest Du Deine Arbeitszeit sicherheitshalber dokumentieren. Nur so kannst Du im Zweifel nachweisen, wieviel Du tatsächlich gearbeitet hast und einen Ausgleich für Deine Überstunden verlangen.

 

 

„Damit Du Deine geleisteten Überstunden bezahlt bekommst, müssen diese aber zuvor vom Unternehmen angeordnet worden sein. Wenn Du freiwillig Überstunden schiebst, fällt das in Deinen eigenen Verantwortungsbereich.“

 

 

3. Darf ich mir als Arbeitnehmer aussuchen, ob ich die Überstunden abfeiern oder bezahlt bekommen möchte?

Ob Du Deine Überstunden bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen bekommst, hängt davon ab, was in Deinem Arbeitsvertrag steht.

 

Fehlt eine Regelung im Arbeitsvertrag kann Dich das Unternehmen grundsätzlich nicht zwingen, die Überstunden abzufeiern. D.h. Du hast einen Anspruch auf Bezahlung Deiner Überstunden, wenn Du es darauf ankommen lässt.

 

Anders herum kannst Du Deinen Arbeitgeber auch nicht dazu zwingen, Dir einen Freizeitausgleich für die von Dir geleisteten Überstunden zu geben, wenn das Unternehmen Dir die Überstunden lieber ausbezahlen möchte.

 

4. Muss ich überhaupt Überstunden machen? Oder kann ich das auch verweigern?

In den meisten Arbeitsverträgen findet sich eine Regelung, wonach Du zu Überstunden in einem gewissen Rahmen verpflichtet bist. Solche Regelungen sind zulässig, sodass Du bei Bedarf Überstunden machen musst. Die Überstunden müssen im Einzelfall natürlich angemessen sein und dürfen wie gesagt nicht gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes verstoßen.

 

Wenn Dein Arbeitsvertrag keine entsprechende Regelung enthält, kann das Unternehmen Überstunden von Dir grundsätzlich nur mit Deiner Zustimmung verlangen. Zu Überstunden gezwungen werden kannst Du dann nur in absoluten Notfällen, d.h. nicht etwa schon bei einem hohen Arbeitsaufkommen.

 

5. Darf der Arbeitgeber verbieten, dass ich Überstunden mache?

Für Unternehmen ist es insbesondere im Rahmen von flexiblen Arbeitsmodellen und Vertrauensarbeitszeit oft sehr schwierig, die Arbeitszeit der Beschäftigten zu kontrollieren. Die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze ist jedoch Aufgabe der Unternehmen, weil ihnen sonst Bußgelder oder Strafen drohen.

 

Einige Unternehmen verbieten Überstunden daher generell bzw. erlauben sie nur im Einzelfall nach ausdrücklicher Anordnung. Denn nur so können sie kontrollieren, ob Arbeitszeitgesetze eingehalten werden. Auch aus wirtschaftlichen Gründen kann es für Unternehmen Sinn machen, Überstunden zu verbieten, um die Lohnzahlungen besser zu begrenzen.

 

 

„Ob Du Deine Überstunden bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen bekommst, hängt davon ab, was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Fehlt eine Regelung im Arbeits-vertrag kann Dich das Unternehmen grundsätzlich nicht zwingen, die Überstunden abzufeiern.“

 

 

6. Vertrauensarbeitszeit und Überstunden – Passt das zusammen?

Viele Unternehmen setzen heute auf Vertrauensarbeitszeit, um den Beschäftigten flexibles Arbeiten und eine bessere Vereinbarkeit zu ermöglichen. Viele Menschen fragen sich daher verständlicherweise, ob man im Rahmen von Vertrauensarbeitszeit überhaupt Überstunden machen kann.

 

Überstunden sind bei Vertrauensarbeitszeit genauso möglich wie in allen anderen Arbeitsformen. Vertrauensarbeitszeit bedeutet nämlich nur, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten vertraut, wann bzw. wie und gegebenenfalls wo sie ihre wöchentliche Arbeitszeit erbringen.

 

Wenn Beschäftigte mehr als die vereinbarte Arbeitszeit arbeiten, können auch bei Vertrauensarbeitszeit Überstunden anfallen. Die Schwierigkeit besteht hier jedoch darin, dass Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit selten ausdrücklich angeordnet und zudem in der Regel nicht erfasst werden.

 

Kleiner Hinweis zum Schluss:

Der Umgang mit Überstunden könnte sich schon bald zugunsten der Beschäftigten ändern. Aktuell hat nämlich das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil (Az.: 1 ABR 22/21) recht deutlich auf die bestehende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung hingewiesen. Die Empörung in den Medien über die „Rückkehr der Stechuhr“ ist riesig. Viele fürchten das Ende von New Work und flexiblen Arbeitszeitmodellen.

 

Doch eigentlich besteht schon seit 2019 eine Vorgabe aus Europa, die alle Unternehmen zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Die deutsche Gesetzgebung hat dies bisher nur noch nicht in nationales Recht umgesetzt.

 

 

 

ANNE LACHMUND, LL.M.

ist Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Berlin / Kreuzberg.

 

Mit LACHMUNDlaw bietet sie moderne Rechtsberatung auf Augenhöhe.

 

Sie berät schwerpunktmäßig Fach- und Führungskräfte bei Kündigungen & Aufhebungs-verträgen und unterstützt Unternehmen aus dem Startup-Bereich in arbeitsrechtlichen Fragen.

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