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Tücken des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Ein riskantes Unterfangen mit schwerwiegenden Folgen

 

 

Das Auto ist für viele Menschen ein unverzichtbarer Begleiter im Alltag. Doch was passiert, wenn der Führerschein plötzlich weg ist? In solchen Fällen sehen sich manche dazu verleitet, trotzdem weiter Auto zu fahren – ein gefährlicher und riskanter Schritt, der schwerwiegende Konsequenzen haben kann. In diesem Beitrag erfährst du, wie man die Fahrerlaubnis verlieren kann, welche Folgen das Fahren ohne Fahrerlaubnis hat und wie du als Fahrzeughalter verantwortungsbewusst handeln kannst.

                       

Hilfe, mein Führerschein ist weg! – Wie kommt es zum Fahrverbot?

Es kann leicht passieren, dass wir unsere Fahrerlaubnis durch einen gerichtlichen Beschluss oder ein Urteil entzogen bekommen und den Führerschein dann innerhalb einer gewissen Frist für bestimmte Zeit abgeben müssen. Einige typische Beispiele sind:

 

  • Zu schnelles Fahren: Du musst nur einmal zu schnell fahren und dadurch die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreiten, schon kann ein Gericht ein Fahrverbot verhängen. Laut Bußgeldkatalog 2023 droht ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h bereits ein Fahrverbot.
  • Bei Rot über die Ampel: Wer es besonders eilig hat und bei Rot über die Ampel fährt, riskiert ebenfalls den Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Unfallverursacher: Wenn wir aus welchen Gründen auch immer beispielsweise zu knapp vor einem anderen Autofahrer einscheren und dadurch einen Unfall verursachen, kann uns der Führerschein für eine gewisse Zeit entzogen werden.
  • Riskantes Fahrverhalten: Aber auch ohne einen Unfall zu verursachen, können wir den Führerschein verlieren, wenn wir beispielsweise durch verkehrswidriges und gefährdendes Fahrverhalten auffallen. Dazu zählen beispielsweise Drängeln, dichtes Auffahren, rechts Überholen oder ständiges Wechseln der Fahrbahn ohne zu Blinken.

 

Schließlich ist es wichtig zu wissen, dass es in Deutschland verschiedene Fahrerlaubnisklassen gibt, die jeweils für bestimmte Fahrzeugtypen gelten. Das Fahren eines Fahrzeugs, für das man keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt, wird ebenfalls als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet und kann entsprechend geahndet werden. Daher ist es essenziell, sich über die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen zu informieren und sicherzustellen, dass man für das gewünschte Fahrzeug die passende Fahrerlaubnis besitzt.

 

 

„Laut Bußgeldkatalog 2023 droht ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h bereits ein Fahrverbot.“

 

 

Was passiert, wenn man trotzdem fährt?

Wer den Führerschein wegen eines solchen Verhaltens abgeben musste, sollte dies nicht auf die leichte Schulter nehmen! Wer sich nämlich dazu hinreißen lässt, „mal eben schnell zum Bäcker um die Ecke“ zu fahren oder das Fahrzeug „mal eben kurz“ umzuparken, läuft Gefahr, sich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (kurz „StVG“) strafbar zu machen.

 

Und dieses „nur mal eben schnell ganz kurz“ bedeutet im strafrechtlichen Sinne,

  • eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder
  • eine Geldstrafe.

 

Es handelt sich somit um ein Vergehen und dieses wiederum führt zu einem Gerichtsverfahren. Die genaue Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel wie schwer der Verstoß ist und welche Vorstrafen du eventuell hast. Dabei muss man sich bewusst machen, dass dieses Gerichtsverfahren zu einer Verurteilung und somit auch zu einem (weiteren) Eintrag im Bundeszentralregister führen kann und man damit als vorbestraft gilt! Das Bundeszentralregister enthält alle Geldstrafen ab 90 Tagessätzen und alle Freiheitsstrafen (mit und ohne Bewährung). Alles darunter wird nicht eingetragen.

 

Ob man „nur“ eine Geldstrafe (und vor allem in welcher Höhe) oder doch eine Freiheitsstrafe bekommt, hängt nun davon ab, ob man vorher schon straffällig geworden ist und wie gefährdend das Verhalten war, wegen dem man seine Fahrerlaubnis entzogen bekommen hat.  Ist man bereits vorbestraft, fällt die Strafe in den meisten Fällen höher aus. Das gilt vor allem dann, wenn man in der Vergangenheit öfter im Straßenverkehr negativ aufgefallen ist. Das ist dann der Fall, wenn es neben einem Bußgeld auch schon einmal Punkte gab, die im Fahreignungsregister eingetragen wurden. Das bedeutet, dass das Gericht durch das Fahreignungsregister feststellen kann, ob man schon häufiger auffällig geworden ist, selbst wenn man bisher um einen Eintrag im Bundeszentralregister herumgekommen ist. In solchen Fällen kann das Gericht zu der Überzeugung gelangen, dass man es „einfach nicht lernt“. In diesem Falle kann eine sehr hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt werden.

 

Ein weiterer Aspekt, der das Fahren ohne Fahrerlaubnis so problematisch macht, ist die fehlende Versicherungsdeckung. Wenn du ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs bist, besteht die Gefahr, dass deine Kfz-Versicherung im Falle eines Unfalls nicht für die entstandenen Schäden aufkommt. Dies kann zu enormen finanziellen Belastungen führen.

 

 

„Das Bundeszentralregister enthält alle Geldstrafen ab 90 Tagessätzen und alle Freiheitsstrafen (mit und ohne Bewährung).“

 

 

Was passiert, wenn ich als Fahrzeughalter jemanden fahren lasse, der keine Fahrerlaubnis hat?

Unter Strafe gestellt wird nach § 21 StVG nicht nur, wenn man selbst Auto fährt, obwohl man weiß, dass man keine Fahrerlaubnis mehr hat. Was viele nicht wissen: Es ist ebenfalls verboten jemandem das Auto zu überlassen, von dem man weiß, dass er keine Fahrerlaubnis (mehr) hat oder man blind (fahrlässig) darauf vertraut hat, dass derjenige eine Fahrerlaubnis vorweisen kann.

 

Zur Verdeutlichung stellt man sich folgende Alltagssituationen vor:

 

  1. a) Eine Mutter lässt ihren Sohn das Auto nutzen, von dem sie weiß, dass er eigentlich gar keine Fahrerlaubnis hat.
  2. b) Eine Mutter weiß, dass ihr Sohn keine Fahrerlaubnis hat und geht davon aus, dass er das Auto nicht nutzen würde. Er tut es dennoch.

 

Der Fall (a) ist eindeutig: Hier haben sich sowohl der Sohn durch die eigene Nutzung als auch die Mutter, weil sie die Nutzung zugelassen hat, strafbar gemacht.

 

Der Fall (b) ist komplizierter: Hier stellt sich also die Frage, ob neben dem Sohn auch die Mutter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden muss. Die Mutter musste nicht unbedingt davon ausgehen, dass ihr Sohn einfach das Auto nimmt und sich damit strafbar macht. Man könnte sogar sagen, dass die Mutter eventuell keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass sich ihr Sohn das Auto nehmen würde. Streng genommen hätte sie jedoch Vorkehrungen treffen müssen, um zu verhindern, dass das Auto von Personen ohne Fahrerlaubnis genutzt wird. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Fahrzeugschlüssel so verwahrt werden, dass nur Personen mit gültiger Fahrerlaubnis Zugriff haben. Aber seien wir mal ganz ehrlich: wer schließt schon seinen Autoschlüssel zu Hause ein?

 

Fazit: Sicher ist sicher – und verantwortungsvolles Handeln zahlt sich aus

Insgesamt zeigt sich, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis ein riskantes Unterfangen ist, das schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Um Ärger zu vermeiden, ist es wichtig, stets verantwortungsvoll zu handeln und die Verkehrsregeln einzuhalten.

 

Solltest du dennoch einmal deine Fahrerlaubnis verlieren, ist es ratsam, auf alternative Fortbewegungsmittel zurückzugreifen, wie zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad. Als Fahrzeughalter solltest du zudem sicherstellen, dass dein Fahrzeug nur von Personen mit gültiger Fahrerlaubnis genutzt wird.

 

Indem du dich an diese Ratschläge hältst, kannst du nicht nur dir selbst, sondern auch anderen Verkehrsteilnehmern einen Gefallen tun und dazu beitragen, dass unsere Straßen sicherer werden. Denn letztendlich geht es beim Fahren nicht nur um das eigene Wohlergehen, sondern auch um das der anderen Menschen auf der Straße.

 

 

„In solchen Fällen kann das Gericht zu der Überzeugung gelangen, dass man es ‚einfach nicht lernt‘.“

 

 

SUNA CANBOLAT

 

ist Strafverteidigerin aus Frankfurt mit bundesweiten Mandaten.

 

Begonnen hat sie als Rechtsanwältin in einer Frankfurter Großkanzlei, bevor sie sich letztlich Ende 2021 für die Selbständigkeit entschied.

 

Unter dem Namen straf.verteidigung.ffm betreibt sie einen erfolgreichen Instagram-Account, über den sie ihre Follower an ihrem Strafverteidiger-Alltag teilhaben lässt!

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