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Was besagt der Taschengeld-Paragraph?

Hinter dem Begriff des Taschengeld-Paragraphen versteckt sich der § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

 

Was regelt der Paragraph?

Der Paragraph gibt beschränkt Geschäftsfähigen (also Jugendlichen zwischen 7 und 17 Jahren) die Möglichkeit wirksame Kaufverträge abzuschließen, wenn sie den Kaufpreis „aus eigenen Mitteln“, d.h. mit ihrem Taschengeld bezahlen.

 

Warum gibt es den Taschengeld-Paragraph?

Um Minderjährige zu schützen, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Geschäfte des Minderjährigen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (meist die Eltern) wirksam sind. Verträge mit Minderjährigen ohne diese Zustimmung sind grundsätzlich unwirksam. Um hier jedoch die Verkäuferseite vor unzähligen unwirksamen Verträgen zu schützen und auch dem Minderjährigen die Gelegenheit zu geben eigenverantwortlich am Rechtsverkehr teilzunehmen, hat der Gesetzgeber den § 110 BGB als Ausnahme aufgenommen.

 

Was ist zu beachten?

Der § 110 BGB kommt nur zur Anwendung, wenn der Minderjährige die Sache mit dem eigenen Taschengeld sofort bezahlt, d.h. zu einer Ratenzahlung kann sich der Minderjährige ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter nicht wirksam verpflichten, auch wenn er sein Taschengeld nutzt.

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