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Häusliche Gewalt

Wenn die Angst zuhause einzieht

             

Bei Gewalt in Beziehungen denkt jeder sofort an die Frau[1] mit dem blaugeschlagenen Auge, wo Gewalt schon ganz offensichtlich und plakativ stattfindet. Das ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Gewalt kommt wesentlich öfter, viel versteckter und subtiler vor als die Momente, in welchen der Schrei der Gewalt seinen Weg an die Oberfläche gefunden hat.

 

Es passiert nicht von einem Tag auf den anderen. Oftmals ist der Prozess schleichend und ohne den radikalen Schnitt durch eine Trennung nahezu unaufhaltsam. Häusliche Gewalt ist Alltag in Deutschland! Laut einer Statistik des Bundeskriminalamts aus dem Jahr 2020 wird in jeder Stunde eine Frau von ihrem Partner körperlich verletzt. Alle drei Tage stirbt eine Frau durch Partnergewalt. Gerade in Lockdownzeiten oder in beengten Wohnverhältnissen stieg das Gewaltrisiko. Über 148.000 Menschen waren 2020 von Partnerschaftsgewalt betroffen – das Dunkelfeld ist enorm.

 

 

„Gewalt in einer ‚Liebesbeziehung‘ hat unendlich viele Erscheinungsbilder.“

 

 

Wann sprechen wir überhaupt von häuslicher Gewalt?

Es muss keine hochkomplexe Definition mit etlichen Fachbegriffen verwendet werden, sondern es ist so simpel: Gewalt fängt dort an, wo Angst beginnt!

 

Häusliche Gewalt ist als solche nicht eigenständig unter Strafe gestellt, d.h. es gibt keine Norm im Strafgesetzbuch, die sich explizit auf das Phänomen der häuslichen Gewalt bezieht. Unter den Begriff der häuslichen Gewalt werden psychische und körperliche Gewaltdelikte innerhalb der Familie und Partnerschaft gefasst.

 

Gewalt in einer „Liebesbeziehung“ hat unendlich viele Erscheinungsbilder. Sie kann verbal, also (allein) mit Worten ausgeübt werden. Diese verletzenden, unterdrückenden und niedermachenden Worte schlagen tiefe Wunden in die Seele und das Selbstwertgefühl des Partners. Gesprochene oder gar geschriene Worte fängt man bekanntlich nicht mehr ein! Dem gewalttätigen Partner geht es dabei um Macht und alleinige Kontrolle – Verachtung und Erniedrigungen nehmen immer weiter zu. Der gewalttätige Partner kann sich mit seinem Verhalten wegen Bedrohung, Stalking (Nachstellung) und Nötigung strafbar machen.

 

 

„Es muss keine hochkomplexe Definition mit etlichen Fachbegriffen verwendet werden, sondern es ist so simpel: Gewalt fängt dort an, wo Angst beginnt!“

 

 

Neben (und oftmals nach) den psychischen Gewaltdelikten richtet sich die Gewalt gegen den Körper des Partners oder Familienangehörigen. Die Folgen sind Misshandlungen und Verletzungen des Körpers, Vergewaltigungen bis hin zum Töten und Ermorden des Partners.

 

Was tun, wenn geprügelt wird?

Das Gefühl der Ohnmacht und dem Partner ausgeliefert zu sein, kennen viele Opfer. Die Scham ist so groß, dass der Täter vor besorgten Freunden oder anderen Familienangehörigen immer wieder in Schutz genommen wird und die dramatische Lage heruntergespielt wird. Nicht selten gibt sich das Opfer selbst die Schuld an dem Ganzen und denkt, den Täter nur noch mehr lieben oder sich noch weiter isolieren zu müssen, damit alles wieder gut werde. Auf extreme Gewalteinwirkung folgen Zärtlichkeiten, hochtrabende Entschuldigungen und Liebesschwüre – das dauert nur solange an, bis sie ausgesprochen wurden. Und wieder beginnt der Teufelskreis der Gewalt. Das Opfer trägt an den Gewaltausbrüchen keine Schuld, auch nicht daran, nicht rechtzeitig gegangen zu sein. Gerade die Phase der Trennung und auch insbesondere nach der Trennung wird das Opfer regelrecht belagert. Nicht nur in diesen Fällen ist eine Dokumentation und die Einweihung von (unbeteiligten) Dritten zur Beweissicherung besonders wichtig. Fotos, Videos, Sprach- und Textnachrichten oder Anruflisten dienen als Beweise für den Leidensweg der Betroffenen. Mit ihnen stehen der Polizei und Staatsanwaltschaft neben der Aussage des traumatisierten, verletzten und eingeschüchterten Opfers auch weitere Beweismittel zur Verfügung, um den Täter für seine Taten zur Rechenschaft zu ziehen.

 

Gewalt in der Ehe ist nicht mehr – wie noch vor wenigen Jahrzehnten – reine Privatsache. Die Polizei kann und muss einschreiten. Damit dies möglich ist, muss sich das Opfer jedoch an diese wenden und den langen und quälenden Leidensweg beenden.

 

 

„Die Scham ist so groß, dass der Täter vor besorgten Freunden oder anderen Familienangehörigen immer wieder in Schutz genommen wird und die dramatische Lage heruntergespielt wird.“

 

 


Soforthilfe bietet das Hilfetelefon unter 0 8000 / 116 016 oder 116006

 

Zahlreiche Hilfe- und Beratungsstellen, mit der Möglichkeit auch anonym Hilfe zu erhalten, finden sich unter: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/frauenberatungsstellen.html

 

Die Opferschutzorganisation „Weisser Ring“ bietet eine neue App für Betroffene von Stalking (NO STALK-APP), um Handlungen des Täters zu dokumentieren und zu sichern.

 

Bundesweit stehen Frauenhäuser und Schutzwohnungen für Betroffene zur Verfügung. Die Sucher erleichtert die Website: https://www.frauenhaus-suche.de/

 

Notruf der Polizei unter 110


 

 

Welche Optionen haben Betroffene?

Neben der Möglichkeit, polizeilichen Schutz oder die Beratung durch einen Rechtsanwalt in die Wege zu leiten, können auch die oben genannten kostenlosen und auf Wunsch anonymen Beratungsstellen und Hilfetelefone in Anspruch genommen werden. Die Mitarbeiter der Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht.

 

 

„Fotos, Videos, Sprach- und Textnachrichten oder Anruflisten dienen als Beweise für den Leidensweg der Betroffenen.“

 

 

Seit 2002 ist das Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten. Der gewalttätige Partner kann danach notfalls mit Gewalt aus der gemeinsamen Wohnung entfernt werden.

 

Zudem können Betroffene (gerichtliche) Schutzanordnungen beantragen. Auf diese Weise können akute Gewaltsituationen beendet werden und neuen Gewalttaten vorgebeugt werden. Zu den gerichtlichen Schutzanordnungen gehören:

 

  • Betretungsverbote für die gemeinsame Wohnung
  • Näherungs- und Kontaktverbote
  • Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeld
  • Regelungen zum Sorgerecht für gemeinsame Kinder und Beschränkungen oder Aussetzung des Umgangsrechts

 

Die Hemmschwelle des Partners wird mit jedem Wort, mit jedem Rempler und jedem Schlag ein weiteres Stück nach unten gesetzt. Die Trennung und der Auszug aus dieser toxischen Beziehung ist die einzige und beste Lösung, um Rettung, Heilung und Frieden zu finden.

 

 

„Das Opfer trägt an den Gewaltausbrüchen keine Schuld, auch nicht daran, nicht rechtzeitig gegangen zu sein.“

 

 

Sie sind nicht allein.

Sie können nichts dafür und müssen das nicht länger ertragen.

Sie haben das nicht verdient.

Holen Sie sich Hilfe!

 

 

[1] Selbstverständlich können auch Männer Opfer häuslicher Gewalt werden. Da jedoch weit überwiegend Frauen betroffen sind, wurde in diesem Artikel zur Vereinfachung von einem weiblichen Opfer ausgegangen.

 

 

 

CRISTINA IMBROGNO

ist Rechtsanwältin und Gründerin ihrer eigenen Anwaltskanzlei im Herzen Frankfurts am Main.

 

Sie ist als Strafverteidigerin bundesweit für ihre Mandanten tätig.

 

Ganz nach Ihrem Motto „Aufgeben ist keine Option!“ vertritt sie die Rechte ihrer Mandanten mit Herzblut und Leidenschaft.

Die juristische Zeitschrift für Nichtjuristen

Aktuelle Themen, Komplexe Materien.

Einfach und verständlich erklärt.

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