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Europäische Klimagesetzgebung

Die Rolle der europäischen Gesetzgebung wird immer größer, besonders beim Klimaschutz. Schon 2019 haben sich die europäischen Staats- und Regierungschefs darauf geeinigt, die Europäische Union (EU) bis 2050 klimaneutral zu machen. Ein Jahr später wurde das Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 55 % weniger Treibhausgase auszustoßen. Diese Klimaziele wurden dann durch europäische Gesetze in verbindliche Regeln umgewandelt.

 

Aber was genau ist die europäische Gesetzgebung, wie funktioniert bzw. läuft sie ab und welche sind die wichtigsten Beispiele für europäische Klimagesetze?

 

Welche Arten der Gesetzgebung gibt es?

Es gibt zwei Arten, wie Gesetze in der EU gemacht werden: die ordentliche und die besondere Gesetzgebung.

 

Bei der ordentlichen Gesetzgebung schlägt die Europäische Kommission ein Gesetzgebungsakt (als Verordnung, Richtlinie oder Beschluss) vor. Das Europäische Parlament und der Rat nehmen diesen Vorschlag gemeinsam (gegebenenfalls mit Änderungen) an.

 

Bei der besonderen Gesetzgebung sind entweder nur das Parlament und der Rat beteiligt, oder der Rat handelt nach Anhörung oder mit Zustimmung des Parlaments selbstständig.

 

Diese Gesetzgebungsverfahren sind in den europäischen Verträgen festgelegt, welche die rechtliche Grundlage für die EU bilden.

 

 

„Schon 2019 haben sich die europäischen Staats- und Regierungschefs darauf geeinigt, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen [und] bis 2030 mindestens 55 % weniger Treibhausgase auszustoßen.“

 

 

Ein Dreieck der Gesetzgebung

Bei der ordentlichen Gesetzgebung arbeiten die Kommission, das Parlament und der Rat zusammen und stehen in einem Dreiecksverhältnis.

 

Wenn die Kommission ein Gesetz vorschlägt, muss sie immer die Interessen der EU fördern. Das Europäische Parlament und der Rat prüfen den Vorschlag der Kommission. Parlament und Rat müssen zum selben Ergebnis kommen, also denselben Rechtsakt erlassen, können aber auch neue Regeln einführen, die im ursprünglichen Vorschlag nicht enthalten waren.

 

Schnellere Gesetzgebung durch Trilog-Verhandlungen

Die europäischen Verträge sehen eine Abfolge von bis zu drei Lesungen vor. Dabei handelt das Europäische Parlament grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Rat benötigt eine qualifizierte Mehrheit: 55 % der Mitgliedsstaaten, die mindestens 65 % der Unionsbevölkerung ausmachen, müssen zustimmen.

 

Da dieser Prozess jedoch sehr lange dauern kann, gibt es sogenannte Trilog-Verhandlungen. Das sind gemeinsame Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission, um das Verfahren zu beschleunigen. In diesen Verhandlungen ist die Kommission als Vermittlerin beteiligt. Ziel ist es, einen Kompromiss zu finden, der für das Europäische Parlament und den Rat annehmbar ist. Die Diskussionen umfassen alle politischen, technischen und rechtlichen Fragen des Gesetzgebungsvorhabens.

 

Obwohl die Trilog-Verhandlungen nicht öffentlich sind, müssen die dort ausgetauschten Dokumente öffentlich zugänglich gemacht werden. Das stärkt die europäische Demokratie. In der Praxis sind die Trilog-Verhandlungen sehr erfolgreich, um Kompromisse zu finden: rund 90 % der Gesetzgebungsakte werden schon in erster Lesung verabschiedet.

 

Es gibt Kritik an den Trilog-Verhandlungen, weil sie als nicht ausreichend demokratisch legitimiert angesehen werden, da nur wenige Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rats und der Kommission daran beteiligt sind. Dies berücksichtigt jedoch nicht, dass das Europäische Parlament und der Rat ihren Vertretern vorab ein sogenanntes Mandat erteilen und die Ergebnisse des Trilogs auch noch annehmen müssen. Dies stellt sicher, dass der gefundene Kompromiss auch von allen getragen wird. In der Praxis gibt es zudem Mechanismen, um die Vertreter in den Trilog-Verhandlungen zur Rechenschaft zu ziehen und so demokratische Legitimation zu vermitteln.

 

 

„Das wichtigste Werkzeug, um CO-Emissionen zu reduzieren, ist das System zum Emissionshandel.“

 

 

Die wichtigsten Klimaregeln

Die wichtigsten Klimaregeln wurden übrigens auch im Verfahren der ordentlichen Gesetzgebung verabschiedet.

 

 

Das wichtigste Werkzeug, um CO₂-Emissionen zu reduzieren, ist das System zum Emissionshandel. Dieses System schafft einen CO₂-Markt, der auf festen Emissionsgrenzen basiert und energieintensive Industrien und den Stromsektor dazu bringt, sogenannte Emissionszertifikate zu kaufen. Seit seiner Einführung 2005 sind die Emissionen in der EU bereits um 41 % zurückgegangen.

 

Die neuen Klimavorschriften erweitern den Handel mit Emissionsrechten auf weitere Sektoren, begrenzen die kostenlose Vergabe von Zertifikaten und führen ein neues Handelssystem ein, das auch Gebäude und den Straßenverkehr umfasst. Nach intensiven Verhandlungen haben das Europäische Parlament und der Rat im Dezember 2022 eine politische Einigung erzielt und im April 2023 den Gesetzgebungsakt formell angenommen. Unter anderem sollen danach die CO₂-Emissionen bis 2030 um 62 % reduziert werden, anstatt wie von der Kommission vorgeschlagen um 61 %.

 

 

Um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen des neuen Handelssystems für Emissionen aus Gebäuden und dem Straßenverkehr abzumildern, wurde ein Klima-Sozialfonds eingerichtet. Dieser Fonds stellt den EU-Mitgliedstaaten Investitionen zur Verfügung, um benachteiligte Haushalte und Kleinunternehmen mit bis zu 65 Milliarden € zu unterstützen.

 

 

„Um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen des neuen Handelssystems für Emissionen aus Gebäuden und dem Straßenverkehr abzumildern, wurde ein Klima-Sozialfonds eingerichtet.“

 

 

Es gab viel Diskussion um die Verringerung der CO₂-Emissionen von Autos und Lieferwagen, die 15 % aller Emissionen in der EU ausmachen. Die Regelungen sehen nun eine schrittweise Reduktion für neu zugelassene Fahrzeuge vor, und ab 2035 sollen diese gar kein CO₂ mehr ausstoßen. Die Vertreter des Europäischen Parlaments und Rates einigten sich bereits im Oktober 2022 im Trilog. Im Februar 2023 erklärte der deutsche Verkehrsminister Wissing, er werde versuchen, das Ende der Verbrennungsmotoren zu stoppen. Dabei haben die einzelnen Mitgliedstaaten in der ordentlichen Gesetzgebung gar kein Veto. Die Zustimmung Deutschlands ist somit gar nicht notwendig, solange es im Rat eine qualifizierte Mehrheit gibt. Trotz einigem Hin und Her, in dem die Kommission versprach, klimaschonendere E-Fuels zu stärken, nahmen der Rat und das Europäische Parlament die Verordnung ohne weitere Änderungen im März 2023 an.

 

 

Die Vorteile der europäischen Klimagesetze

Zusammenfassend wird durch die europäische Klimagesetzgebung deutlich:

 

  • Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren vermittelt demokratische Legitimation in der EU.
  • Die EU setzt sich nicht nur ehrgeizige Klimaziele, sondern macht sie auch zu festen Regeln.
  • Die EU arbeitet hart daran, unsere gemeinsame Zukunft zu schützen.

 

 

 

JONATHAN BAUERSCHMIDT

 

ist Rechtsberater im Juristischen Dienst des Rates der Europäischen Union, Brüssel.

 

Er arbeitet dort seit sieben Jahren in unterschiedlichen Politikbereichen und nimmt regelmäßig an europäischen Gesetzgebungsverfahren teil.

 

Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung des Autors wieder.

 

 

 

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