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Die Rechtsfähigkeit & Geschäftsfähigkeit

Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit werden nicht selten verwechselt. Dabei ist die Unterscheidung dieser beiden Fähigkeiten sehr wichtig, denn: sie entscheiden, welche Rechte und Pflichten man ab einem gewissen Alter hat.

 

Die Rechtsfähigkeit

Rechtsfähigkeit bedeutet, dass man ab dem Zeitpunkt der Geburt Rechte aber auch Pflichten hat.

 

Das bereits gezeugte, aber noch ungeborene Leben der sog. nasciturus – ist zwar noch nicht rechtsfähig, hat aber bereits bestimmte Rechte, die insbesondere eng mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit verknüpft sind.

 

„Nice to know“ und in der juristischen Welt umstritten: der nasciturus entsteht (erst) ab dem Zeitpunkt, in dem sich die befruchtete Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut eingenistet hat.

 

Gewisse Themen wie beispielsweise der Schwanger-schaftsabbruch sind deshalb auch immer schwer zu führen und werden kontrovers diskutiert.

 

Die Rechtsfähigkeit endet wieder mit dem Tod, genauer gesagt mit dem Hirntod!

 

 

Die Geschäftsfähigkeit

Die Geschäftsfähigkeit ist ein wichtiger Begriff im deutschen Recht, der beschreibt, inwieweit eine Person fähig ist, Rechtsgeschäfte wie Verträge einzugehen und rechtliche Verantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen.

 

Wer geschäftsfähig (und damit auch zugleich rechtsfähig) ist, kann zum Beispiel wirksam Verträge schließen. Die Geschäftsfähigkeit besitzt man allerdings erst ab dem 19. Lebensjahr.

 

Es gibt allerdings eine kleine Zwischenphase zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr. In dieser Zeit gilt man als beschränkt geschäftsfähig, das heißt man kann bereits wirksam Verträge abschließen, wenn man die Genehmigung der gesetzlichen Vertreter, also meist der Eltern hierfür hat.

 

Eine Ausnahme gilt für all die, die zwar unter 18 Jahren sind, aber bereits eine Ausbildung machen und arbeiten:

 

Hat der 15-jährige Peter Müller beispielsweise mit dem Einverständnis seiner Eltern ein Programmier-Start up gegründet oder eine Ausbildung begonnen, hat er auch gleichzeitig die sog. Teilgeschäftsfähigkeit für diesen Bereich. Das heißt, Peter kann alle Verträge, die mit seiner Tätigkeit zusammenhängen, wirksam selbst schließen, ohne jedes Mal seine Eltern fragen zu müssen.

 

 


Nice to know

 

Geschäfte, die ein Minderjähriger mit seinem Taschengeld macht, sind in der Regel auch dann wirksam, wenn die Eltern das Geschäft nicht gut finden und ihre Einwilligung verweigern.

 

Grund hierfür ist eine gesetzliche Regelung, nämlich § 110 BGB, der auch als Taschengeld-Paragraph bezeichnet wird. Diesen haben wir in der Ausgabe Januar 2023 in unserer Rubrik LEGAL LAYMAN LAW LENSE für euch unter die Lupe genommen!

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