WIE SIND DIE GERICHTE IN DEUTSCHLAND AUFGETEILT – UND WARUM ÜBERHAUPT?
Aus Gründen der Spezialisierung ist die sogenannte „Gerichtsbarkeit“ in verschiedene Zweige aufgeteilt: Ordentliche Arbeits- Finanz- Sozial- Verwaltungs- Verfassungs- GERICHTSBARKEIT Bis auf die Verfassungsgerichtsbarkeit