BESITZ – EIGENTUM
Stell dir vor, du kaufst dir ein Buch. Damit bist du Eigentümer geworden. Wenn du das Buch nun selbst liest, bist du gleichzeitig auch Besitzer. Wenn du das Buch allerdings einer Freundin ausleihst, bist du zwar immer noch der Eigentümer, aber sie ist nun die Besitzerin. Du als Eigentümer darfst ihr aber natürlich verbieten, in dem Buch herumzumalen, es weiterzuverleihen und darfst das Buch zurückfordern, wenn du es selbst wieder benötigst.
EIGENTÜMER ist also, wer etwas gekauft oder geschenkt bekommen und somit die Rechte an dieser Sache erworben hat. BESITZER ist hingegen, wer gerade auf diese Sache zugreifen kann.
GEWÄHRLEISTUNG – GARANTIE
Die GEWÄHRLEISTUNG ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Hersteller muss sicherstellen, dass die Sache zum Zeitpunkt des Kaufs „frei von Mängeln“ ist, d.h. die Sache sollte einwandfrei funktionieren. Ist das allerdings nicht der Fall, so muss der Hersteller gewährleisten, dass diese Mängel beseitigt werden. Man nennt die Gewährleistung deshalb auch „Mängelhaftung“.
Die GARANTIE ist hingegen freiwillig und bezieht sich nicht nur auf Mängel, die schon während des Kaufs vorhanden waren, sondern auch auf welche, die erst später aufgetreten sind. Der Hersteller will damit das Vertrauen der Kunden in seine Produkte stärken. Die Garantie ist also wesentlich „stärker“ als die bloße, gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.
MORD – TOTSCHLAG
Bei beiden wird ein Leben genommen. Der Unterschied liegt darin, dass bei einem Mord noch VERWERFLICHE BEGLEITUMSTÄNDE hinzukommen, z.B. das Töten aus Mordlust, Habgier, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs etc. Lest euch am Besten einmal § 211 StGB (Mord) und § 212 StGB (Totschlag) durch!