Vorsatz und Fahrlässigkeit werden juristisch folgendermaßen beschrieben:
Fahrlässigkeit = Die erforderliche Sorgfalt wird außer Acht gelassen
Vorsatz = Das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung
Doch das kann man auch einfacher erklären – am Beispiel einer Diät:
LEICHTE FAHRLÄSSIGKEIT = „Kann mal passieren„
Deine Freundin und du sitzen in einem Café direkt nebeneinander. Sie trinkt eine normale Cola und Du eine Cola light. Du verwechselst die Gläser und trinkst mit einem Schluck gefühlte 10g Zucker.
MITTLERE FAHRLÄSSIGKEIT = „Sollte nicht passieren„
Du bist beim Einkaufen und nimmst dir eine Tiefkühl-Gemüse-Pizza mit, weil du denkst, dass das ja nicht so schlimm sei. Weil hey, ist ja immerhin Gemüse drauf.
GROBE FAHRLÄSSIGKEIT = „Darf nicht passieren„
Du gönnst dir einen fettigen Burger, weil du ja später dafür Sport machen möchtest, um das alles wieder abzutrainieren. Aber dann hast du doch keine Lust mehr und bleibst lieber auf der Couch liegen.
EVENTUALVORSATZ = Man nimmt das Risiko in Kauf.
Du möchtest dir eine Packung Chips aufmachen, um eigentlich nur 2-3x hineinzugreifen. Dass daraus wahrscheinlich eh nichts wird, du mit dem Essen nicht mehr aufhören kannst und die komplette Packung am Ende leer sein könnte, nimmst du billigend in Kauf und öffnest sie trotzdem.
VORSATZ 2. GRADES = Man weiß, dass das passieren wird.
Du bist auf einem Geburtstag eingeladen und weißt schon vorher, dass es Torte geben wird. Du gehst trotzdem hin und isst natürlich auch mit.
VORSATZ 1. GRADES = Man beabsichtigt, dass es passiert.
„Aaaaaach, mir reicht’s! Ich setze mich jetzt ins Auto, fahre zu McDonalds und hole mir einen BigMac.“ 😉