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Punkte in Flensburg

Jeder Besitzer eines deutschen Führerscheins sammelt sie… manche mehr, manche weniger: die Punkte in Flensburg. Doch wann fallen sie an, was sind deren Folgen und was kann man dagegen tun?

 

Was sind Punkte in Flensburg und wann fallen sie an?

Punkte in Flensburg werden in das Fahrerlaubnisregister eingetragen, sobald eine Entscheidung, die als Folge die Eintragung eines oder mehrerer Punkte hatte, rechtskräftig wird. Meistens handelt es sich dabei um Bußgeldbescheide, doch auch bei Strafurteilen können Punkte in Flensburg anfallen.

 

Je nach Schwere des begangenen Verstoßes fallen ein, zwei oder drei Punkte an. Wer das genau nachlesen möchte, kann in die Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnisverordnung schauen: Dort ist ganz genau aufgelistet, welcher Verstoß zur Eintragung wie vieler Punkte führt.

 

Die Punkte sind auch, anders als die Höhe des Bußgeldes, keine Ermessenssache des Gerichts, und damit auch nicht „verhandelbar“.

 

Wie bereits geschildert, werden die Punkte erst mit Rechtskraft (des Bußgeldbescheides oder des Urteils) eingetragen. Sprich: Unter Umständen kann es sinnvoll sein, die Rechtskraft eines Bußgeldbescheides hinauszuzögern, wenn man beispielsweise schon 7 Punkte haben sollte und einer davon bald gelöscht wird – um auf diese Weise eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. Dazu aber gleich noch mehr.

 

An dieser Stelle ein wichtiger Tipp: Wer einen saftigen Bußgeldbescheid – vielleicht sogar mit Fahrverbot – erhält, sollte seine Möglichkeiten unbedingt über einen Rechtsanwalt prüfen lassen! Oft bieten sich doch noch Alternativen an.

 

 

„Sobald die 8-Punkte-Grenze erreicht wird, wird im Normalfall die Fahrerlaubnis entzogen. Danach beginnt der langwierige Prozess: neu beantragen, eventuell eine MPU, etc.“

 

 

Wie viele Punkte darf man haben?

Eigentlich ist es ziemlich einfach: Sobald die 8-Punkte-Grenze erreicht wird, wird im Normalfall die Fahrerlaubnis entzogen. Danach beginnt der langwierige Prozess: neu beantragen, eventuell eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), etc.

 

  • Bei 4 oder 5 Punkten erfolgt zunächst eine schriftliche Ermahnung.
  • Bei 6 oder 7 Punkten erhält man eine schriftliche Verwarnung.

 

Dies bedeutet, dass man im Regelfall rechtzeitig darüber informiert wird, wenn sich der Punktestand langsam dem Gipfel nähert.

 

Auch gut zu wissen: Sollte es die Behörde versäumen, eine schriftliche Ermahnung und/ oder Verwarnung zu erlassen, so kann sie nicht einfach beim Erreichen von 8 Punkten die Fahrerlaubnis entziehen. Eine Verwarnung kann nicht ohne vorherige Ermahnung erlassen werden, sowie die Fahrerlaubnis nicht ohne vorherige Verwarnung entzogen werden kann. Unter Umständen reduziert sich sogar durch ein Versäumnis der Behörde der Punktestand.

 

Wie kann ich meinen Punktestand abrufen?

Welchen Stand euer Punktekonto in Flensburg anzeigt, könnt ihr durch eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt in Erfahrung bringen. Diese Abfrage kann man auch über einen Rechtsanwalt stellen lassen. Dieser wird euch bei dieser Gelegenheit auch mitteilen, ob es schon „brennt“ und was jetzt am sinnvollsten getan werden sollte.

 

 

„Wie lange es dauert, bis ein Punkt aus dem Register verschwindet, kommt darauf an, wie viele Punkte auf einmal angefallen sind.“

 

 

Wann werden Punkte gelöscht?

Wer ein paar Punkte gesammelt hat und sich nun ernsthafte Sorgen macht, kann aufatmen: Denn Punkte werden nach einer Zeit gelöscht und bleiben nicht für immer im Fahreignungsregister eingetragen.

 

Wie lange es dauert, bis ein Punkt aus dem Register verschwindet, kommt darauf an, wie viele Punkte auf einmal angefallen sind:

 

Bei einem Punkt erfolgt die Löschung nach 2,5 Jahren, bei 2 Punkten nach 5 Jahren und bei 3 Punkten nach 10 Jahren. Sollte man also bei einer Straftat 3 Punkte auf einmal bekommen haben, darf man lange warten, bis diese drei Punkte wieder gelöscht werden – eine stufenweise Löschung gibt es nicht.

 

Nach der Löschung unterliegen die Punkte noch einer sogenannten Überliegefrist. Sie zählen zwar nicht mehr zum Punktestand dazu, sind aber noch für eine gewisse Dauer im Fahreignungsregister ersichtlich. Dies hat den Grund, dass bei neuen Verstößen so der Gesamtpunktestand herangezogen werden kann, falls sich beispielsweise die Löschung eines Punktes und die Rechtskraft eines anderen Punktes überschneiden.

 

Kann man Punkte auch anderweitig abbauen?

Ja, Punkte können auch durch die Teilnahme an einem sogenannten Fahreignungsseminar abgebaut werden. Aber Achtung: Dies gilt nur bei maximal fünf Punkten, und es kann auch nur ein Punkt auf einmal gelöscht werden.

 

Fahreignungsseminare können zum Zwecke des Punkteabbaus außerdem nur alle 5 Jahre absolviert werden. Man soll sich von seinen Punkten schließlich nicht „freikaufen“ können.

 

Derartige Seminare können bei zahlreichen Anbietern absolviert werden. Es ist allerdings mit Kosten in Höhe von rund 400,00 € zu rechnen.

 

Mir droht eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Kann ich meine Punkte auf jemanden „überschreiben“ lassen?

Die Versuchung ist groß, bei drohenden 8 Punkten einfach die Oma zu beschuldigen – vielleicht sogar gegen eine kleine Gegenleistung. Ebenso liegt die Idee nahe, einfach falsche Angaben zu machen und erfundene Personalien anzugeben. Hiervon wird dringend abgeraten!

 

Betroffen können dadurch insbesondere die Tatbestände des § 111 OWiG (falsche Namensangabe) oder gar § 164 StGB (Falschverdächtigung) sein – und noch saftigere Geldbußen bzw. -strafen nach sich ziehen.

 

Wenn sich der Punktestand einer kritischen Zahl nähert, sollte man also vorsorglich einen versierten Rechtsanwalt beauftragen. Und allgemein gilt: Wer sich an die Verkehrsregeln hält, hat vom Kraftfahrtbundesamt nichts zu befürchten!

MYRIAM DELPUECH

kommt ursprünglich aus Frankreich (Grenoble) und arbeitet seit 2023 als angestellte Rechtsanwältin in einer Mannheimer Kanzlei.

 

Dabei bearbeitet sie besonders gerne strafrechtliche Mandate, doch auch zivilrechtliche Angelegenheiten machen ihr Spaß.

 

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