ICH BEKOMME POST VOM ANWALT, GERICHT ODER GLÄUBIGER –
WIE WICHTIG SIND DIE SCHREIBEN UND WAS SOLL ICH WANN TUN?
ANWALTSSCHREIBEN
Der klassische Brief vom Anwalt, in dem dir mitgeteilt wird, dass dieser die rechtlichen Interessen einer anderen Person oder eines Unternehmens vertritt. Der Anwalt fordert dich in diesem Schreiben z.B. dazu auf, innerhalb einer gewissen Frist einen fälligen Geldbetrag zu überweisen, den du der anderen Person noch schuldest. Der Anwalt erklärt typischerweise, dass andere rechtliche Schritte unternommen werden, falls das Geld nicht innerhalb der Frist überwiesen wird.
Kein Drama, wenn du die anwaltliche Frist nicht einhältst, heißt das nicht gleich Klage oder gar Gefängnis für dich. Jedoch solltest du zusehen, dass du das Geld innerhalb der Frist oder wenigstens nicht allzu spät nach Ablauf der Frist an die andere Person zahlst. Wenn du gar nicht reagierst, kommen aber weitere Kosten auf dich zu, wie z.B. Mahnkosten oder schlimmstenfalls auch Gerichtskosten.
AUßERGERICHTLICHES MAHNSCHREIBEN
In diesem Schreiben taucht üblicherweise irgendwo der Begriff „Mahnung“ auf. Mit dem Mahnschreiben möchte dich eine andere Person oder auch ein Unternehmen daran erinnern, dass du z.B. noch einen fälligen Geldbetrag zahlen musst.
Das offizielle Mahnschreiben beinhaltet meist auch schon extra Mahnkosten, die auf den geschuldeten Geldbetrag drauf gerechnet werden.
Die jeweilige Zahlungsfrist solltest du nicht verpassen, um nicht noch mehr Kosten zu verursachen. Der nächste Schritt kann dann schon der gerichtliche Mahnbescheid sein.
GERICHTLICHER MAHNBESCHEID
Der gerichtliche Mahnbescheid ist ein direkt an dich zugestellter Bescheid vom Gericht. Er wird im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens erlassen. Diesem Bescheid kannst du alle Informationen zu deiner noch offenen Geldschuld entnehmen.
Ab Zustellung des Mahnbescheids an dich beginnt eine 2-Wochen-Frist, in der du entweder den Geldbetrag zahlst oder (und das ist jetzt wichtig) für den Fall, dass der Mahnbescheid deiner Meinung nach falsch ist, Widerspruch erhebst. Verpasst du diese Frist, ergeht ein Vollstreckungsbescheid, das heißt, der Gläubiger kann mit diesem dann direkt zu dir gehen, das Geld fordern und du musst es ihm geben.
KLAGE
Mit der Klage möchte der Kläger seine Interessen dir gegenüber durchsetzen. Die Klage wird bei Gericht erhoben und das Gericht schickt die Klage dann dem jeweiligen Beklagten weiter. Auch wenn man sich vor dem Amtsgericht eigentlich selbst verteidigen kann, ist es ratsam, sich einen Anwalt zu suchen, um keinen Fehler zu machen – ab jetzt wird es nämlich unter Umständen kniffelig.
Als Beklagter muss du nun zwei Fristen im Blick haben:
1. Die 2-Wochen-Frist für die eigene Verteidigungsanzeige (diese ist übrigens nicht verlängerbar), in der du schriftlich mitteilst, dass du dich gegen die Klage wehren willst.
2. Die mindestens 2-Wochen-Frist für die schriftliche Klageerwiderung (kann auf Antrag verlängert werden), in der du widerlegen kannst, was in der Klage gesagt wurde, Beweise vorlegst und argumentierst, wieso du damit richtig liegst.
Verpasst man eine der beiden Fristen erlässt das Gericht auf Antrag des Klägers ein sog. Versäumnisurteil (mehr dazu auf der nächsten Seite).
VERSÄUMNISURTEIL
Ein Versäumnisurteil wird dem sog. „Säumigen“ zugestellt. Säumig ist jeder, der eine vom Gericht gesetzte Frist nicht einhält, nicht zum Termin vor Gericht erscheint oder bei Anwaltszwang ohne Anwalt vor Gericht erscheint (z. B. bei Verfahren vor dem Landgericht).
Jetzt musst du schnell Einspruch gegen das Versäumnisurteil erheben, denn ansonsten hat der Kläger den Rechtsstreit sozusagen „automatisch gewonnen“.
Für den Einspruch gilt eine 2-Wochen-Frist (nicht verlängerbar). Ist die Frist verpasst, wird das Versäumnisurteil rechtskräftig und du bist verurteilt!
STRAFBEFEHL
Der Strafbefehl wird für „leichtere“ Delikte verwendet, z. B. für Diebstahl. Rechtsfolgen des Strafbefehls sind – je nach Delikt – meist Geldstrafen, es kann jedoch auch zu Bewährungsstrafen kommen. Bei Bewährungsstrafen steht man theoretisch bereits mit einem Bein im Gefängnis – innerhalb des Bewährungszeitraums sollte man sich also nichts mehr zu Schulden kommen lassen.
Gegen den Strafbefehl kannst du Einspruch erheben. Hier gilt eine 2-Wochen-Frist. Verpasst du diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig und du bist verurteilt!
Denke dabei daran, dass du dich hier von einem Anwalt vertreten lassen musst.