Die meisten Personen denken, dass das EU-Recht etwas ganz Abstraktes sei, womit sie ohnehin niemals zu tun hätten. Doch tatsächlich ist das EU-Recht nahezu überall und wir alle haben tagtäglich damit zu tun: Jedes Mal, wenn wir mit DATENSCHUTZ in Berührung kommen, Dinge für den Privatgebrauch KAUFEN oder verkaufen, diese Dinge vielleicht sogar ONLINE bestellen, eine PAUSCHALREISE buchen u.v.m. Das ist ALLES EU-Recht. Okay, aber was ist denn nun EU-Recht überhaupt?
Das EU-Recht wird in 2 Bereiche eingeteilt: in das PRIMÄR- und SEKUNDÄRRECHT
PRIMÄRRECHT
Das Primärrecht ist das, woran die meisten Leute bei EU-Recht denken: nämlich der kompliziertere und abstraktere Teil. Hier wird die EU an sich geregelt, z.B. welche ZIELE sie verfolgt, welche KOMPETENZEN und ORGANE sie hat, wie diese zusammenarbeiten, welche GRUNDFREIHEITEN wir haben, u.v.m.
SEKUNDÄRRECHT
Beim Sekundärrecht wird es praxisrelevant. Denn darunter versteht man Recht, das die EU für ihre Mitgliedstaaten erlässt und überall dort eingehalten werden muss. Das sind insbesondere VERORDNUNGEN und RICHTLINIEN.
Verordnungen
z.B. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Eine Verordnung hat die Eigenschaft, dass sie UNMITTELBAR GILT und IN ALLEN TEILEN VERBINDLICH ist. D.h. die EU erlässt so eine Verordnung, gibt sie den Mitgliedstaaten und sagt quasi: „So, hier habt ihr sie. Genauso befolgt ihr sie.“
Richtlinien
z.B. Verbraucherrechterichtlinie, die nun im BGB zu finden ist.
Eine Richtlinie MUSS ERST IN NATIONALES RECHT UMGEWANDELT WERDEN. D.h. man findet die Regelungen einer EU-Richtlinie dann als ganz normale deutsche Paragraphen, z.B. im BGB, wieder. Verbindlich ist hier aber lediglich das Ziel, das mit der Richtlinie verfolgt wird.