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Wenn Juristen doch nur wüssten,

… DASS SIE NICHT ALLES WISSEN.

 

 

Justus Bender

 

Politikredakteur bei der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. 2021 erschien sein Buch „Der Plan. Strategie und Kalkül des Rechtsterrorismus“

 

 

Schon beim Betreten einer Anwaltskanzlei überkommt mich als Laien ein gewisses Minderwertigkeitsgefühl. Ich weiß nichts über das Recht, ich bin Politikredakteur bei einer Zeitung, ich weiß von allem immer nur ein bisschen. Und ich komme ja auch nicht ohne Grund in die Kanzlei. Mir wurde Unrecht getan, ich bin Opfer geworden, und habe es nicht vermocht, dieses Unrecht alleine zu sühnen, also brauche ich Hilfe. So ein Kanzleibesuch ist für den Laien also in der Regel das Eingeständnis der eigenen Schwäche. Der Anwalt, den er aufsucht, ist zwar auf seiner Seite, aber er ist eine Bedrohung für sein Selbstwertgefühl, weil er besser Bescheid wissen muss als der Laie, sonst wäre er sein Geld ja auch nicht wert. Und so dackelt jeder Laie immer mit einer gewissen Kränkung hinter seinem Anwalt her, lässt sich sagen, wo er sitzen soll, wann er sprechen soll, wann er schweigen soll, und warum sich im Gerichtssaal niemand für sein kindlich-naives Gerechtigkeitsempfinden interessiert, sondern nur dafür, wie der Bundesgerichtshof in ähnlicher Sache 2016 entschieden hat.

 

Diese ständige Kränkung könnte erklären, warum es für Laien ein so befreiendes Gefühl ist, wenn sie bemerken, dass der Anwalt zwar viel, aber eben nicht alles weiß. Und wenn sie es sogar besser wissen können als der Anwalt, ohne unter die Hochstapler gehen zu müssen. Studium und Beruf machen nämlich etwas mit dem Anwalt, das dem Laien in seiner jungfräulichen Naivität noch nicht widerfahren ist. Der Franzose spricht von der déformation professionnelle, der Optiker würde es eine Verengung des Sichtfeldes nennen.

 

Wahrscheinlich kann nur ein Beispiel aus dem prallen Leben zeigen, was gemeint ist.

 

 

Und so dackelt jeder Laie immer mit einer gewissen Kränkung hinter seinem Anwalt her, lässt sich sagen, wo er sitzen soll, wann er sprechen soll, wann er schweigen soll, und warum sich im Gerichtssaal niemand für sein kindlich-naives Gerechtigkeitsempfinden interessiert (…)

 

 

Vor Jahren wurde ein völlig unbescholtener Bürger beim Autofahren von einem Omnibus gerammt. Und weil er annahm, dass Omnibusfahrer in einem Rechtsstaat nicht einfach Autos rammen dürfen, wähnte er sich im Recht. Der Omnibusfahrer stellte gegenüber der Polizei wüste Behauptungen auf, vielleicht um seinen Job zu retten, aber der Laie ließ sich nicht ins Bockshorn jagen und sagte sich, wer am Ende Recht behalte, werde noch zu sehen sein! Er war rechtsschutzversichert – ohne Eigenanteil, also unbezwingbar.

 

Mit dieser Siegesgewissheit rief der Laie bei einer Anwältin für Verkehrsrecht an, die Versicherung hatte sie empfohlen. Die Dame hörte sich den Unfallablauf an, stellte ein paar Rückfragen und sagte dann lapidar, es handele sich um einen klaren Fall.

 

Der Busfahrer sei vollkommen unschuldig. Schuld sei allein der Autofahrer, sprich: der Laie. Die Anwältin empfahl, den Fall nicht anzufechten, sondern das offensichtliche Unrecht, das dem Busfahrer und den Verkehrsbetrieben angetan wurde, einzugestehen.

 

Nun waren dem Laien also innerhalb kurzer Zeit drei Unglücke hintereinander passiert: Erst wurde sein Auto von einem Omnibus demoliert. Dann musste er sich mit der Polizei und der Pannenhilfe herumschlagen. Und schließlich sagte ihm noch die eine Person, die ihm nicht nur helfen sollte, seinen finanziellen Schaden zu richten, sondern auch seinen Nimbus als unbescholtener Bürger zu behalten, dass er schuldig war im Sinne der Anklage. Er hatte also einen Verkehrsunfall verursacht und war danach zu blöd gewesen, seine eigene Schuld zu erkennen. Aus dem unschönen Gefühl, ein Opfer zu sein, sollte die noch schlimmere Erkenntnis werden, ein ignoranter Täter zu sein. Gäbe es Selbsthilfegruppen für juristische Laien, müssten sie wahrscheinlich auf Momente wie diese vorbereiten. Der Ratschlag müsste lauten: Kämpfen, um den Schaden am Kotflügel zu reparieren, aber auch den an der eigenen Ehre.

 

So musste die arme Fachanwältin, weil die Versicherung es eben bezahlte, aus ihrer Sicht vollkommen sinnlose Gründe anführen, warum der Omnibusfahrer ein echter Gauner gewesen sein musste. Die Sache ging hin und her, monatelang. Und irgendwann passierte etwas, das die Anwältin nicht hatte kommen sehen, weil sie zu sehr auf die juristischen Fragen geschaut hatte: Die Rechtsabteilung der Verkehrsbetriebe verlor die Lust. Vielleicht hatte man dort Besseres mit seiner Arbeitszeit anzufangen. Oder die Kosten des Verfahrens wurden zu groß, und damit das Risiko. In jedem Fall wurde die Rechtsabteilung auf einmal ganz handzahm. Sie fragt nach, ob man sich nicht auf einen Vergleich verständigen könne. Zum Beispiel in der Weise, dass alle irgendwie ein bisschen schuld waren an dem tragischen Unfall, also fifty-fifty.

 

Was war für den Laien nun schöner? Die Hälfte seines Kotflügels ersetzt zu bekommen – oder seine narzisstische Kränkung zu heilen, es doch einmal, ein einziges Mal nur, besser gewusst zu haben als der eigene Rechtsbeistand?

 

Solche Momente können Laien öfters erleben. Juristen sollen Konflikte lösen, die viel komplexer sind als jener Teil, der vor Gericht verhandelt wird.

 

 

Aus dem unschönen Gefühl, ein Opfer zu sein, sollte die noch schlimmere Erkenntnis werden, ein ignoranter Täter zu sein. Gäbe es Selbsthilfegruppen für juristische Laien, müssten sie wahrscheinlich auf Momente wie diese vorbereiten.

 

 

Wenn Menschen streiten, sind Gefühle im Spiel, es geht nicht wirklich um das Sorgerecht für den gemeinsamen Zwergpudel nach der Scheidung, sondern um den Flirt des Ehemannes mit der Tennislehrerin 2004 auf Borkum. Der Heizungsmonteur bietet schon nach dem ersten Anwaltsbrief einen Nachlass an, aber nicht, weil er denkt, im Unrecht zu sein, sondern weil die Auftragslage gerade so gut ist, dass langwierige Rechtsstreitigkeiten mehr Arbeitszeit und damit Geld kosten als sie einbringen. Der säumige Mieter zahlt seine Schulden schon nach dem ersten Anwaltsbrief, nicht weil ihn die Argumente überzeugt haben, sondern weil im Briefkopf Dependancen in London, Paris und Hongkong stehen. Das macht Eindruck. Ein Anwalt weiß diese Dinge natürlich auch, und kann sie einsetzen, aber er ist nicht unbedingt ein Experte darin, und schon gar nicht kann er die menschlichen Komponenten des Konflikts besser einschätzen als der Mandant, der den Konflikt selbst erlebt hat. An seltenen Tagen kann es also passieren, dass der Anwalt den komplexbeladenen Laien um Rat fragen muss, nicht umgekehrt. Und dann ist einen Moment lang alles wieder gut.

 

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