Erst einmal: welche verschiedenen Bestandteile kann so ein Paragraph denn eigentlich haben?
Nehmen wir nun einen kleinen Ausschnitt einer Norm aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Beispiel:
PARAGRAPHEN LESEN:
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO (Kurz: Art. 6 I 1 a) DSGVO)
„Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung […]“
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e Alt. 1 DSGVO (Kurz: Art. 6 I 1 e) Alt. 1 DGSVO)
„die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt.“
(Alternative verwendet man übrigens nur, wenn man sich konkret auf eine bestimmte Option beziehen will, wie in diesem Beispiel etwa auf die erste. Ansonsten würde man einfach schreiben: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO)
PARAGRAPHEN ZITIEREN:
Ich möchte sagen, dass man personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeiten darf, wenn eine Einwilligung vorliegt und wenn lebenswichtige Interessen geschützt werden sollen.
Einwilligung: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO
Lebenswichtige Interessen: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. d DSGVO
Zusammengefasst: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a, d DSGVO
Nun ein Beispiel aus dem BGB. In diesem Auszug (d.h. die Norm geht eigentlich noch weiter) geht es darum, wie eine ärztliche Aufklärung erfolgen muss. Durchlesen lohnt sich!
PARAGRAPHEN LESEN:
§ 630e Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB (Kurz: § 630e II 1 Nr. 3 BGB)
„Die Aufklärung muss für den Patienten verständlich sein“
§ 630e Abs. 3 BGB (Kurz: § 630e III BGB)
„Der Aufklärung des Patienten bedarf es nicht, soweit diese ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist, insbesondere wenn…“
PARAGRAPHEN ZITIEREN:
Ich möchte in einem Paragraphen ausdrücken, worüber der Arzt aufzuklären hat und dass die Aufklärung mündlich, rechtzeitig und verständlich erfolgen muss.
Worüber: § 630e Abs. 1 S. 2, 3 BGB
Wie sie erfolgen muss: § 630e Abs. 2 S. 1 BGB
Zusammengefasst: § 630e Abs. 1 S. 2, 3, Abs. 2 S. 1 BGB
Und als ob das alles nicht schon kompliziert genug für Laien wäre, haben wir auch noch weitere „Kürzel“, die wir gerne einmal verwenden, wie z.B.:
f. = folgend: Damit verweisen wir nicht nur auf einen Paragraphen oder Artikel, sondern auch auf denjenigen, der nach dem erstgenannten kommt.
z.B. Art. 10 f. DSGVO = Art. 10, 11 DSGVO
ff. = fortfolgend: Damit verweisen wir auf mehrere Paragraphen, die nach dem erstgenannten kommen. So kann man z.B. ganze Gesetzesabschnitte zitieren.
z.B. Art. 10 ff. DSGVO = Art. 10, 11, 12 (13, 14…) DSGVO
i.V.m. = in Verbindung mit: Damit wollen wir gewisse Zusammenhänge zwischen verschiedenen Normen ausdrücken. Zum Beispiel, wenn wir die „normale“ Einwilligung im Datenschutzrecht mit besonderen Bedingungen für die Einwilligung von Kindern (Art. 8 DSGVO) verknüpfen möchten, sieht das so aus:
z.B. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO i.V.m. Art. 8 DSGVO