Welche Gesellschaftsform eignet sich am besten für die eigene Selbstständigkeit?
Mit dem Entschluss, den Weg in die Selbstständigkeit einzuschlagen, ergeben sich schnell Fragen, wie man seine Geschäftstätigkeit überhaupt organisieren möchte, wie zum Beispiel:
- Möchte man solo oder im Team arbeiten?
- Wie sehr möchte man seine Haftung beschränken?
- Wie viel Startkapital steht einem zur Verfügung und wie schnell soll die Gründung vollzogen werden?
- Möchte man für Investoren attraktiv sein?
- Möchte man das Alltagsgeschäft selbst führen oder sich vertreten lassen?
- Wie sieht es mit Buchführungspflichten aus?
Im Folgenden sollen die wesentlichen Grundzüge verschiedener Gesellschaftsformen dargestellt werden.
Was ist überhaupt eine Gesellschaft?
Unter dem Begriff „Gesellschaft“ wird im rechtlichen Sinne verstanden:
Ein (vertraglicher) Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Alle Gründer müssen einen gemeinsamen Zweck verfolgen und diesen auch fördern. Der gemeinsame Zweck (der übrigens legal sein muss!) legt damit beispielsweise fest, welche Leistung die Gesellschaft anbieten möchte. Schließen sich z. B. zwei Ärzte zusammen, um eine Praxis zu eröffnen, liegt der gemeinsame Zweck in dem Betreiben einer Arztpraxis.
Die Personen, die sich zu einer Gesellschaft zusammenschließen werden Gesellschafter genannt. Nach deutschem Recht können sowohl natürliche als auch juristische Personen Gesellschafter sein:
Natürliche Person
Einfach gesagt: jeder Mensch
Juristische Person
Eine juristische Person ist ein Unternehmen.
Sie entsteht durch Gründung. Durch die Gründung der juristischen Person kann diese in ihrem Namen selbst Verträge schließen oder auch Gesellschafter einer anderen Gesellschaft werden. Sie hat selbst Pflichten aber auch Rechte – wie die natürliche Person.
Hinter jeder juristischen Person stehen also immer Personen, die Gesellschafter, die die juristische Person entstehen lassen.
Gesellschafter (natürliche Personen) gründen z. B. eine GmbH (juristische Person)
Hinweis: Auch wenn es der Begriff „Gesellschaft“ anders vermuten lässt, so gibt es dennoch Gesellschaftsformen, die bereits durch eine Person gegründet werden können.
Personen(handels)gesellschaft vs. Kapitalgesellschaft
Hohe Relevanz bei Gründern haben vor allem die Personen- und Kapitalgesellschaften. Kapitalgesellschaften sind dabei immer juristische Personen – Personen(handels)gesellschaften sind das jedoch nicht.
Unter diese zwei Gruppen fallen u. a. folgende Gesellschaftsformen:
Personen(handels)gesellschaft | Kapitalgesellschaft |
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Die wesentlichen Unterschiede:
Personen(handels)gesellschaft | Kapitalgesellschaft | |
Anzahl der Gesellschafter | mind. 2 | mind. 1 |
Stammkapitalbei Gründung | nicht erforderlich | erforderlich |
Haftung der Gesellschafter | Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen und uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen | Haftung beschränkt auf das Stammkapital der Gesellschaft – das Privatvermögen ist i. d. R.geschützt |
Gründungs-prozess | Erfolgt relativ unkompliziert,geringe Kosten | Kosten- und zeitintensiv(Satzung, Liste aller Gesellschafter, notarielle Beurkundung,Handelsregistereintragung) |
Geschäfts-führung | Prinzip der Selbstorganschaft:Gemeinsame Geschäftsführung aller Gesellschafter | Prinzip der Fremdorganschaft: Ernennung eines oder mehrerer (externer) Geschäftsführer durch die Gesellschafter. Die Gesellschafter selbst sind nicht zur Geschäftsführung befugt, es sei denn, sie werden dazu ernannt. |
Besteuerung | Gewerbesteuer (außer bei freiberuflichen GbRs) und persönlicher Einkommensteuersatzjedes Gesellschafters | Körperschaftsteuer undGewerbesteuer |
Die wesentlichen Eigenschaften der verschiedenen Gesellschaftsformen
PERSONEN(HANDELS)GESELLSCHAFTEN
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GbR | OHG | KG[1] | |
Mindestkapital |
Mindestkapital gesetzlich nicht vorgeschrieben |
Kein Mindestkapital; Kommanditist investiert in die KG („Einlage“), wobei der Geldbetrag oder der Sachwert in einem Vertrag geregelt werden kann | |
Haftung |
Gesellschafter haften zusammen mit ihrem Privatvermögen und dem Gesellschaftsvermögen |
Kommanditist in Höhe seines Investments, Komplementär haftet uneingeschränkt persönlich | |
Mindestanzahl der Gesellschafter | 2 | 2 (Kommanditist + Komplementär) | |
Gründungsprozess | Schnell und unkompliziert, geringe Kosten und Formalien. Eine Gewerbeanmeldung muss erfolgen (ca. 15 – 65 €), es sei denn, es handelt sich um eine freiberufliche GbR | Relativ geringe Kosten (ca. 240 – 260 €), jedoch Anmeldung beim Gewerbeamt und Eintragung ins Handelsregister | |
Geschäftsführung | Die Geschäftsführung und Vertretung erfolgen
gemeinschaftlich – Gesellschafter können allerdings vertraglich anderes vereinbaren |
Einzelgeschäftsführung und Einzelvertretung der Gesellschafter – auch hier kann vertraglich
etwas anderes vereinbart werden |
Komplementär führt die Geschäfte und vertritt die KG gerichtlich und außergerichtlich nach außen |
Gesellschaftervertrag | Ratsam, jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben | ||
Geeignet für | Insb. Freie Berufe, wie z. B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater etc. | Handelstreibende: wenn z. B. Waren eingekauft und
wieder verkauft werden, oder Waren selbst hergestellt und dann verkauft werden |
Handelstreibende, die ihr eigener Chef sein wollen, jedoch die
finanziellen Mittel nicht haben und deshalb Investoren (Kommanditisten) brauchen |
KAPITALGESELLSCHAFTEN
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GmbH | UG haftungsbeschränkt (auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet) | AG | ||
Mindestkapital | 25.000 €, wobei
mind. 12.500 € bei Gründung eingezahlt werden müssen |
1 € bei Gründung aber Pflicht zum Ansparen von
Gewinnen bis 25.000 € erreicht sind |
50.000 €, wobei mind. ¼ des Nennbetrags der Aktien bei Gründung eingezahlt werden müssen | |
Haftung | Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen | |||
Mindestanzahl der Gesellschafter | 1 | |||
Gründungsprozess | Hohe Kosten und umfangreicher Prozess:
Anmeldung beim Gewerbeamt, IHK, notarielle Beurkundung der Dokumente, Eintragung ins Handelsregister (insgesamt ca. 1.000 bis 2.800 €, für UG ca. 400 €) |
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Geschäftsführung/
Vertretung |
Allein der Geschäftsführer, der durch die Gesellschafter ernannt wird | Allein der Vorstand, der durch den Aufsichtsrat gewählt wird | ||
Gesellschafter-
vertrag |
Gesellschaftsvertrag notwendig, der notariell beurkundet
werden muss |
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Geeignet für | Gesellschafter, die:
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Hohe Relevanz bei Gründern haben vor allem die Personen- und Kapitalgesellschaften. Kapitalgesellschaften sind dabei immer juristische Personen – Personengesellschaften sind das jedoch nicht.
Die Spezialfälle
Speziellere Gesellschaftsformen stellen die GmbH & Co. KG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft) und die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) dar.
Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft und ist als Mischform aus GmbH und KG als eine Personenhandelsgesellschaft anzusehen. Sie besteht aus mindestens einer GmbH und einer natürlichen Person. Die GmbH übernimmt dabei die Rolle des Komplementärs der KG. Da der Komplementär eigentlich mit seinem Privatvermögen haftet, wird durch den Einsatz der GmbH die Haftung auf das GmbH-Stammkapital beschränkt. Die natürliche Person ist der Kommanditist, welcher mit seinem Investment, d. h. einer Geld- und / oder Sacheinlage, an der KG beteiligt ist und auch nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet.
Vorteile dieser Gesellschaftsform bestehen in der Haftungsbeschränkung und der Einlagen des Kommanditisten. Nachteile bestehen aber auch in einem hohem Verwaltungsaufwand und Kosten, da zwei Unternehmen gegründet und verwaltet werden müssen.
Die SE, also die europäische Aktiengesellschaft, ist besonders sinnvoll, wenn man im europäischen Wirtschaftsraum tätig ist. Allerdings ist der Gründungsprozess hier sehr zeitaufwändig und vor allem kostspielig, da mindestens 120.000 € Mindestkapital erforderlich sind. Die Gründung der SE kann gut und gerne ein Jahr dauern.
Die Gesellschafter einer KG werden Komplementär und Kommanditist genannt.
SARAH THAMM
Ist als Legal Services Manager bei der eps group worldwide vor allem in den Bereichen des Gesellschafts- und Vergaberechts tätig.
Ihr Studium zur Wirtschaftsjuristin LL.B. hat sie an der Fachhochschule Osnabrück absolviert und macht zurzeit ihren LL.M. an der Fernhochschule Hamburg mit dem Schwerpunkt „Internationales Wirtschaftsrecht“.