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Gesellschaftsformen – Ein Überblick

 

Welche Gesellschaftsform eignet sich am besten für die eigene Selbstständigkeit?

 

Mit dem Entschluss, den Weg in die Selbstständigkeit einzuschlagen, ergeben sich schnell Fragen, wie man seine Geschäftstätigkeit überhaupt organisieren möchte, wie zum Beispiel:

 

  • Möchte man solo oder im Team arbeiten?
  • Wie sehr möchte man seine Haftung beschränken?
  • Wie viel Startkapital steht einem zur Verfügung und wie schnell soll die Gründung vollzogen werden?
  • Möchte man für Investoren attraktiv sein?
  • Möchte man das Alltagsgeschäft selbst führen oder sich vertreten lassen?
  • Wie sieht es mit Buchführungspflichten aus?

 

Im Folgenden sollen die wesentlichen Grundzüge verschiedener Gesellschaftsformen dargestellt werden.

 

Was ist überhaupt eine Gesellschaft?

Unter dem Begriff „Gesellschaft“ wird im rechtlichen Sinne verstanden:

 

Ein (vertraglicher) Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.

 

Alle Gründer müssen einen gemeinsamen Zweck verfolgen und diesen auch fördern. Der gemeinsame Zweck (der übrigens legal sein muss!) legt damit beispielsweise fest, welche Leistung die Gesellschaft anbieten möchte. Schließen sich z. B. zwei Ärzte zusammen, um eine Praxis zu eröffnen, liegt der gemeinsame Zweck in dem Betreiben einer Arztpraxis.

 

Die Personen, die sich zu einer Gesellschaft zusammenschließen werden Gesellschafter genannt. Nach deutschem Recht können sowohl natürliche als auch juristische Personen Gesellschafter sein:

 

Natürliche Person

Einfach gesagt: jeder Mensch

 

Juristische Person

Eine juristische Person ist ein Unternehmen.

 

Sie entsteht durch Gründung. Durch die Gründung der juristischen Person kann diese in ihrem Namen selbst Verträge schließen oder auch Gesellschafter einer anderen Gesellschaft werden. Sie hat selbst Pflichten aber auch Rechte – wie die natürliche Person.

 

Hinter jeder juristischen Person stehen also immer Personen, die Gesellschafter, die die juristische Person entstehen lassen.

Gesellschafter (natürliche Personen) gründen z. B. eine GmbH (juristische Person)

Hinweis: Auch wenn es der Begriff „Gesellschaft“ anders vermuten lässt, so gibt es dennoch Gesellschaftsformen, die bereits durch eine Person gegründet werden können.

 

Personen(handels)gesellschaft vs. Kapitalgesellschaft

Hohe Relevanz bei Gründern haben vor allem die Personen- und Kapitalgesellschaften. Kapitalgesellschaften sind dabei immer juristische Personen – Personen(handels)gesellschaften sind das jedoch nicht.

 

Unter diese zwei Gruppen fallen u. a. folgende Gesellschaftsformen:

 

Personen(handels)gesellschaft Kapitalgesellschaft
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Stille Gesellschaft
  • Partnerschaftsgesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmensgesellschaft (UG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Die wesentlichen Unterschiede:

 

Personen(handels)gesellschaft Kapitalgesellschaft
Anzahl der Gesellschafter mind. 2 mind. 1
Stammkapitalbei Gründung nicht erforderlich erforderlich
Haftung der Gesellschafter Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen und uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen Haftung beschränkt auf das Stammkapital der Gesellschaft – das Privatvermögen ist i. d. R.geschützt
Gründungs-prozess Erfolgt relativ unkompliziert,geringe Kosten Kosten- und zeitintensiv(Satzung, Liste aller Gesellschafter, notarielle Beurkundung,Handelsregistereintragung)
Geschäfts-führung Prinzip der Selbstorganschaft:Gemeinsame Geschäftsführung aller Gesellschafter Prinzip der Fremdorganschaft: Ernennung eines oder mehrerer (externer) Geschäftsführer durch die Gesellschafter. Die Gesellschafter selbst sind nicht zur Geschäftsführung befugt, es sei denn, sie werden dazu ernannt.
Besteuerung Gewerbesteuer (außer bei freiberuflichen GbRs) und persönlicher Einkommensteuersatzjedes Gesellschafters Körperschaftsteuer undGewerbesteuer

 

Die wesentlichen Eigenschaften der verschiedenen Gesellschaftsformen

 

PERSONEN(HANDELS)GESELLSCHAFTEN

 

GbR OHG KG[1]
Mindestkapital  

 

Mindestkapital gesetzlich nicht

vorgeschrieben

Kein Mindestkapital; Kommanditist investiert in die KG („Einlage“), wobei der Geldbetrag oder der Sachwert in einem Vertrag geregelt werden kann
Haftung  

Gesellschafter haften zusammen mit

ihrem Privatvermögen und dem

Gesellschaftsvermögen

Kommanditist in Höhe seines Investments, Komplementär haftet uneingeschränkt persönlich
Mindestanzahl der Gesellschafter 2 2 (Kommanditist + Komplementär)
Gründungsprozess Schnell und unkompliziert, geringe Kosten und Formalien. Eine Gewerbeanmeldung muss erfolgen (ca. 15 – 65 €), es sei denn, es handelt sich um eine freiberufliche GbR Relativ geringe Kosten (ca. 240 – 260 €), jedoch Anmeldung beim Gewerbeamt und Eintragung ins Handelsregister
Geschäftsführung Die Geschäftsführung und Vertretung erfolgen

gemeinschaftlich –

Gesellschafter können allerdings vertraglich anderes vereinbaren

Einzelgeschäftsführung und Einzelvertretung der Gesellschafter – auch hier kann vertraglich

etwas anderes

vereinbart werden

Komplementär führt die Geschäfte und vertritt die KG gerichtlich und außergerichtlich nach außen
Gesellschaftervertrag Ratsam, jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben
Geeignet für Insb. Freie Berufe, wie z. B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater etc. Handelstreibende: wenn z. B. Waren eingekauft und

wieder verkauft werden, oder

Waren selbst hergestellt und dann

verkauft werden

Handelstreibende, die ihr eigener Chef sein wollen, jedoch die

finanziellen Mittel nicht haben und deshalb Investoren (Kommanditisten) brauchen

 

KAPITALGESELLSCHAFTEN

 

  GmbH UG haftungsbeschränkt (auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet) AG
Mindestkapital 25.000 €, wobei

mind. 12.500 € bei Gründung eingezahlt werden müssen

1 € bei Gründung aber Pflicht zum Ansparen von

Gewinnen bis 25.000 € erreicht sind

50.000 €, wobei mind. ¼ des Nennbetrags der Aktien bei Gründung eingezahlt werden müssen
Haftung Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Mindestanzahl der Gesellschafter 1
Gründungsprozess Hohe Kosten und umfangreicher Prozess:

Anmeldung beim Gewerbeamt, IHK, notarielle Beurkundung der Dokumente, Eintragung ins Handelsregister (insgesamt ca. 1.000 bis 2.800 €, für UG ca. 400 €)

Geschäftsführung/

Vertretung

Allein der Geschäftsführer, der durch die Gesellschafter ernannt wird Allein der Vorstand, der durch den Aufsichtsrat gewählt wird
Gesellschafter-

vertrag

Gesellschaftsvertrag notwendig, der notariell beurkundet

werden muss

Geeignet für Gesellschafter, die:

  • ihr Privatvermögen durch die Haftungsbeschränkung
  • schützen wollen (besonders wichtig in Branchen, die mit
  • einem hohen Risiko einhergehen)
  • den steuerlichen Vorteile nutzen wollen, da die Körperschaftsteuer mit 15 % wesentlich geringer als der Einkommensteuersatz ist
  • geschäftlich mehr im Hintergrund bleiben möchten, da
  • Kapitalgesellschaften als juristische Personen selbstständig,
  • vertreten durch den Geschäftsführer/Vorstand, auftreten
  • sich auch allein selbstständig machen möchten.

Hohe Relevanz bei Gründern haben vor allem die Personen- und Kapitalgesellschaften. Kapitalgesellschaften sind dabei immer juristische Personen – Personengesellschaften sind das jedoch nicht.

 

Die Spezialfälle

Speziellere Gesellschaftsformen stellen die GmbH & Co. KG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft) und die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) dar.

 

Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft und ist als Mischform aus GmbH und KG als eine Personenhandelsgesellschaft anzusehen. Sie besteht aus mindestens einer GmbH und einer natürlichen Person. Die GmbH übernimmt dabei die Rolle des Komplementärs der KG. Da der Komplementär eigentlich mit seinem Privatvermögen haftet, wird durch den Einsatz der GmbH die Haftung auf das GmbH-Stammkapital beschränkt. Die natürliche Person ist der Kommanditist, welcher mit seinem Investment, d. h. einer Geld- und / oder Sacheinlage, an der KG beteiligt ist und auch nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet.

 

Vorteile dieser Gesellschaftsform bestehen in der Haftungsbeschränkung und der Einlagen des Kommanditisten. Nachteile bestehen aber auch in einem hohem Verwaltungsaufwand und Kosten, da zwei Unternehmen gegründet und verwaltet werden müssen.

 

Die SE, also die europäische Aktiengesellschaft, ist besonders sinnvoll, wenn man im europäischen Wirtschaftsraum tätig ist. Allerdings ist der Gründungsprozess hier sehr zeitaufwändig und vor allem kostspielig, da mindestens 120.000 € Mindestkapital erforderlich sind. Die Gründung der SE kann gut und gerne ein Jahr dauern.

 

[1]

Die Gesellschafter einer KG werden Komplementär und Kommanditist genannt.

 

 

SARAH THAMM

Ist als Legal Services Manager bei der eps group worldwide vor allem in den Bereichen des Gesellschafts- und Vergaberechts tätig.

 

Ihr Studium zur Wirtschaftsjuristin LL.B. hat sie an der Fachhochschule Osnabrück absolviert und macht zurzeit ihren LL.M. an der Fernhochschule Hamburg mit dem Schwerpunkt „Internationales Wirtschaftsrecht“.

Die juristische Zeitschrift für Nichtjuristen

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