– „Willst du mein Smartphone für 80 Euro kaufen?“
„Ja!“ –
In der Regel ist es also ganz einfach – Das Angebot ist das, worauf man nur noch mit einem Ja oder Nein als Annahme antworten muss, mit dem Ziel z.B. einen Kaufvertrag zu schließen.
Ein Angebot muss deshalb schon alle wichtigen Vertragsbestandteile beinhalten, z.B. Kaufsache, Kaufpreis, und es muss klar sein, wer an wen verkauft.
Faustformel: Angebot + Annahme = Vertrag
Doch wie ist es beispielsweise beim Online-Shopping? Sind die Sachen im Shop tatsächlich schon „richtige“ Angebote des Shopbetreibers?
Grundsätzlich wird man durch die Angebote im Shop nur dazu aufgefordert ein Kaufangebot abzugeben! Sobald der Shopbetreiber mitteilt, dass er die Sache versendet hat, nimmt er das Angebot an und ein Vertrag entsteht.
Hintergrund: Ein Kunde könnte vom Shopbetreiber beispielsweise Schadensersatz verlangen, wenn die Sache vergriffen ist und deshalb nicht mehr geliefert werden kann. Das möchte der Betreiber eines Online-Shops natürlich verhindern.
Deshalb kommt ein Vertrag in der Regel erst zustande, wenn die Ware versendet wurde.