WAS VERSTEHT MAN DENN EIGENTLICH UNTER EINEM „RECHTSSTREIT“?
Von einem Rechtsstreit spricht man in der Jura-Welt dann, wenn sich zwei oder mehr Personen oder auch Unternehmen vor Gericht über etwas streiten.
WELCHE ALTERNATIVEN GIBT ES?
Gütetermin
Der Gütetermin findet vor dem eigentlichen Gerichtsverfahren statt. Alle Beteiligten, also die Anwält:innen, aber auch die sich streitenden Parteien, müssen erscheinen. Durch einen Gütetermin gibt das Gericht den Parteien nochmal die Chance, zu einer Einigung zu kommen. Bei allen zivilprozessualen Verfahren in der ersten Instanz ist dieser Termin sogar Pflicht. Wenn es aber komplett aussichtslos ist, kann der Gütetermin auch entfallen und es geht gleich mit der eigentlichen Gerichtsverhandlung los.
Mediation (auch: „Güteverhandlung“)
Eine Mediation vor dem Gericht wird oft auch als Güteverhandlung bezeichnet, ist jedoch strikt vom Gütetermin zu trennen.
Die Mediation wird durch eine:n Güterichter:in geleitet. Er oder sie entscheidet und urteilt nicht, sondern hilft den Parteien durch Kommunikation zu einem Kompromiss bzw. zu einer Lösung zu kommen. Eine solche Mediation kann sich besonders dann anbieten, wenn die Situation sehr verfahren und emotional aufgeladen ist.
Schiedsgerichtsverfahren
Ein Schiedsverfahren ist ein Verfahren vor einem privaten Gericht. Ein solches Verfahren hat u.a. folgende Vorteile:
– es ist nicht öffentlich, wodurch der Streit vertraulich bleiben kann
– es geht i.d.R. wesentlich schneller als vor einem normalen Gericht
– die Parteien können sich die Schiedsrichter:innen selbst aussuchen, solange sie unparteiisch und unabhängig sind – d.h. die Parteien können Schiedsrichter:innen auswählen, die eine hohe Kompetenz, Spezialisierung und Erfahrung im Zusammenhang mit dem spezifischen Streitthema haben.
Eine solche Vorgehensweise muss zuvor von den Parteien vertraglich vereinbart worden sein. Nehmen wir also an, zwei Unternehmen schließen einen Vertrag und vereinbaren für denn Fall, dass es Streit gibt, die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts. An diese Vereinbarung sind die Parteien gebunden. Eine Entscheidung der Schiedsrichter:innen ist bindend, genau wie ein normales Gerichtsurteil! Hält sich eine der Parteien nicht an das Schiedsurteil, so kann sich die jeweils andere Partei zur Unterstützung an ein staatliches Gericht wenden.