Viele glauben, dass die Kündigung eines Vertrages, wie z.B. der Fitnessstudio- oder Mietvertrag, nur dann wirksam ist, wenn der Fitnessstudiobetreiber oder der Vermieter diese Kündigung auch bestätigt. Doch das ist falsch! Warum das so ist, wollen wir euch nun erklären:
EINSEITIGE RECHTSGESCHÄFTE
Einseitige Rechtsgeschäfte sind Handlungen, die auch dann wirksam sind, wenn keine andere Person oder Partei mitwirkt. Und das ist auch gut so! Denn es gibt bestimmte Fälle, in denen es schlimm wäre, wenn man dafür etwa die Zustimmung der anderen Personen oder Parteien bräuchte. Dazu zählen Kündigungen, Testamente oder Anfechtungen. Das heißt also, dass es nicht schlimm ist, wenn ihr nach einer Kündigung nichts mehr von eurem Fitnessstudio o.ä. hören solltet – der Vertrag gilt trotzdem als gekündigt.
MEHRSEITIGE RECHTSGESCHÄFTE
Um ein mehrseitiges Rechtsgeschäft abzuschließen, muss noch mind. eine weitere Person mitwirken, also etwa zustimmen. Das sind typischerweise Verträge, wie z.B. ein Kauf-, Miet-, Arbeits- oder auch Erbvertrag. Hier müssen die Parteien übereinstimmen und sich auf bestimmte Regelungen einigen.