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Schuldfähigkeit erst ab 14 Jahren – der § 19 StGB!

Aufgrund der jüngsten Ereignisse ist erneut eine Diskussion um den § 19 StGB und die Frage danach entbrannt, ab welchem Alter Kinder strafmündig sein können. Wir klären mal das „Wieso-Weshalb-Warum“!

 

Die Frage: Kann man mit 13 Jahren einen Diebstahl begehen?

 

Spontane Antwort unseres gesunden Menschenverstandes: Ja klar geht das. Die Antwort unseres juristischen Verstandes fällt aber anders aus! Denn mit 13 Jahren ist man nach dem Gesetz noch nicht schuldfähig.

 

 

Die Schuld – was ist das?

Die Schuld ist neben dem Tatbestand des jeweiligen Delikts (was muss der Täter getan haben) und der Rechtswidrigkeit der Tat (durfte der Täter das oder nicht) der dritte essenzielle Baustein, um jemanden nach dem Gesetz bestrafen zu können. Die Schuld sagt somit etwas darüber aus, ob der Täter die nötige Einsicht hatte, dass er ein Unrecht begeht.

 

 

Warum die Grenze bei 14 Jahren?

Die Wissenschaft erkennt zwar, dass die körperliche Reife bei jungen Menschen bereits früher, also vor dem 14. Lebensjahr einsetzt, nicht so jedoch die sittlich-charakterliche Reife, welche notwendig ist, um Recht von Unrecht zu unterscheiden. Die Altersgrenze des Gesetzgebers wurde somit nicht willkürlich festgelegt, sondern basiert auf empirischen Untersuchungen.

 

 

Kommen unter 14-jährige Straftäter einfach davon?

Man durchläuft zwar kein Strafverfahren, jedoch muss man mit ernsten Konsequenzen durch die allgemeine Sozialverwaltung, sprich das Jugendamt, das Familiengericht und andere rechnen.

 

Mögliche Konsequenzen: Trennung von den Eltern und Freunden und Unterbringung in einem Heim! Hierbei kann es sogar unter gewissen Umständen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen kommen.

 

 

Bei allen Maßnahmen spielt folgender Gedanke eine wichtige Rolle:

Solch junge Menschen lassen sich oft wieder „gerade biegen“. Gerade deshalb wäre es falsch das „richtige“ Strafrecht mit all seinen Folgen auch auf Kinder anzuwenden.

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