Die meisten kennen den Comic-Superhelden Batman, der die fiktive Stadt Gotham vor kriminellen Bösewichten wie dem Joker oder Poison Ivy zu schützen versucht. In einem Teil der Comic-Serie bedient dieser sich zeitweise auch Telefondaten aus der Öffentlichkeit und kann jedes Telefongespräch aus Gotham mithören, um ein anstehendes Verbrechen zu verhindern. Er erhält somit Zugriff auf Daten von Menschen, die nichts mit der kriminellen Unterwelt seiner Stadt zu tun haben. Als sein Gehilfe Lucius Fox sich zunächst weigert, auf die Daten all der unbeteiligten Bewohner der Stadt zuzugreifen und mitzuhören, versichert ihm Batman, dass die Aufzeichnungen gelöscht werden, wenn die Mission erfolgreich war.
Was klingt wie eine reine Zeichentrickfantasie, hat sich teilweise längst bewahrheitet. Behörden sehen in dem sogenannten „Predictive Policing“ eine Möglichkeit, um schnelllebigen Verbrechen wie Terrorismus, organisierter Kriminalität und Kinderpornografie entgegenzuwirken.
Doch was genau ist das „Predictive Policing“?
Übersetzt werden kann es als vorausschauende oder voraussehende Polizeiarbeit. Mit dieser Methode und einer speziellen Software können Polizeibehörden vorhersagen, wo und wann wahrscheinlich Straftaten auftreten werden. Um die Wahrscheinlichkeiten zu berechnen, bedienen sich diese Programme großer Mengen von Daten, einschließlich historischer Kriminalitätsdaten sowie weiterer relevanter Informationen, wie Daten aus sozialen Netzwerken. Der erwünschte Zweck bzw. das Hauptziel ist der effektivere Einsatz von Polizeiressourcen und die rechtzeitige Prävention von Straftaten, um sie im Idealfall zu verhindern, noch bevor sie begangen werden.
„Behörden sehen in dem sogenannten „Predictive Policing“ eine Möglichkeit, um schnelllebigen Verbrechen wie Terrorismus, organisierter Kriminalität und Kinderpornografie entgegenzuwirken.“
Es gibt zwei Hauptformen des „Predictive Policing“: die ortsbezogene und die personenbezogene.
Ortsbezogenes „Predictive Policing“
Durch das ortsbezogene „Predictive Policing“ wird versucht, die Orte zu bestimmen, an denen in Zukunft wahrscheinlich strafrechtliche Verstöße begangen werden. Hierbei werden nicht nur Merkmale bestimmter Orte oder Daten zu Straftaten aus der Vergangenheit analysiert, sondern auch potenzielle Ursachen aufgedeckt, die in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass Kriminalität in bestimmten Gegenden eine größere Rolle gespielt hat. Somit können Orte, die ein besonders hohes Risiko aufweisen, einfacher proaktiv identifiziert werden, wodurch im Idealfall die Polizei ihre Präventionsbemühungen auf diese konzentrieren kann.
Personenbezogenes „Predictive Policing“
Wie der Name bereits sagt, konzentriert sich das personenbezogene „Predictive Policing“ darauf, Menschen zu identifizieren, die in der Zukunft wahrscheinlich Straftaten begehen werden. Um diese Identifizierung durchführen zu können, werden persönliche Daten, einschließlich solcher über frühere Straftaten, Daten aus sozialen Netzwerken und teilweise auch demografische sowie sozioökonomische Daten analysiert.
„Mit dieser Methode und einer speziellen Software können Polizeibehörden vorhersagen, wo und wann wahrscheinlich Straftaten auftreten werden.“
Was sind die Vor- und Nachteile des „Predictive Policing“?
- Vorteile
Das „Predictive Policing“ kann gewisse Vorteile für die ermittelnden Behörden bieten. Einerseits kann das „Predictive Policing“ dabei helfen, die Ressourcen der Polizei effizienter einzusetzen, indem es ermöglicht, Streifenwagen und Überwachung auf Bereiche zu konzentrieren, in denen Gesetzesverstöße wahrscheinlicher zu erwarten sind.
Andererseits können durch die Identifizierung potenzieller Kriminalitätsschwerpunkte präventive Maßnahmen eingeleitet werden, um Straftaten zu verhindern, bevor sie geschehen. Somit könnte die Polizei proaktiv tätig werden, anstatt „nur“ zu reagieren.
Zudem können subjektive oder intuitionsgesteuerte Entscheidungen von Menschen vermieden werden, wenn genügend gesammelte Daten entsprechend analysiert wurden, was letztlich auch zu einer objektiveren Polizeiarbeit führt.
- Nachteile
Es besteht allerdings die Gefahr der Voreingenommenheit. Wenn die zu analysierenden Daten beispielsweise verzerrt sind, etwa, weil bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Gebiete überrepräsentiert sind, kann dies zu unfairen Vorhersagen der Software und somit auch zu einer diskriminierenden Polizeiarbeit führen. Aufgrund der Tatsache, dass sehr große Datenmengen verarbeitet werden, ist zudem die datenschutzrechtliche Gefahr hoch. Insbesondere bei personenbezogenem „Predictive Policing“ fallen diese stärker ins Gewicht. Ferner ist zu bedenken, dass solche Softwares auch fehleranfällig sind. Dies könnte dazu führen, dass durch falsche Vorhersagen eine unnötige Polizeipräsenz verursacht wird, die wiederum das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei schwächen und Konflikte zwischen der Bevölkerung und der Polizei hervorrufen könnte. Da außerdem die Funktionsweise dieser Softwares nicht öffentlich einsehbar ist, besteht ein Transparenzproblem.
„Es besteht die Gefahr der Voreingenommenheit. Wenn die zu analysierenden Daten beispielsweise verzerrt sind, […] kann dies zu unfairen Vorhersagen der Software und somit auch zu einer diskriminierenden Polizeiarbeit führen.“
Ein Beispiel dafür ist HessenDATA, eine Daten-Analyseplattform. – Aber wie sieht die aktuelle Situation in Deutschland aus?
Die hessische Polizei nennt ihre seit 2017 genutzte Software für die Analyse großer Datenmengen „HessenDATA – Daten-Analyseplattform“. HessenDATA geht auf den US-Software-Anbieter Palantir Technologies (Palantir angelehnt an Herr der Ringe) und deren Programm „Gotham“ zurück. Das hessische Innenministerium hoffte, dass diese Software dazu beitragen kann, Verbrechen effektiver zu bekämpfen. Denn potenzielle Terroristen oder Kriminelle nutzen oft neueste Technologien für ihre Kommunikation und bleiben so vielfach unentdeckt.
Damit die Software genutzt werden kann, wurde § 25a in das Hessische Gesetz zur Sicherheit und Ordnung (kurz: HSOG) eingeführt. Dieser besagt vereinfacht: Um Straftaten vorzubeugen, können die Polizeibehörden persönliche Daten von Bürgern speichern sowie nutzen und sich hierzu durch eine Software unterstützen lassen. Befürworter sehen hierin eine Möglichkeit der modernen Ermittlungsarbeit. Kritiker sehen jedoch die Grundrechte in Gefahr. Um „Opfer“ von sogenanntem Data-Mining zu werden, reiche es schon aus, denselben Zug genutzt zu haben wie eine verdächtige Person, oder Mitglied im selben Fußballverein zu sein. Somit könnten Menschen, die selbst keine Straftäter sind oder es auch vielleicht nie werden, in das digitale Überwachungsnetz der Polizei geraten. Insbesondere dann, wenn Daten von Polizeidatenbanken und sozialen Netzwerken voll automatisiert analysiert und miteinander abgeglichen werden können, wird es besonders problematisch.
„Menschen, die selbst keine Straftäter sind oder es auch vielleicht nie werden, [könnten] in das digitale Überwachungsnetz der Polizei geraten.“
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält HessenDATA für höchstproblematisch und hat eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht angestoßen. Die Kritik der GFF: Es ist unklar, aus welchen Quellen und welcher Datenmenge sowie zu welchem Zweck die Befugnis zum Data-Mining genutzt werden darf. Das Bundesverfassungsgericht hat nun mit Urteil vom 16. Februar 2023 den § 25a HSOG (genauer: Absatz 1 Alternative 1) für verfassungswidrig erklärt, da es gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht verstößt, welches besagt, dass jeder von uns Herr bzw. Frau der eigenen Daten ist. Somit darf HessenDATA in der jetzigen Form nicht weiter genutzt werden.
Was bringt die Zukunft?
Bislang scheinen die grundrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bedenken die Vorteile des „Predictive Policing“ zu überwiegen. Zudem ist die hessische, wie übrigens auch die hamburgische Herangehensweise bislang teilweise verfassungswidrig. Die Polizeibehörden und die Innenministerien der Länder müssen sich zudem der Frage stellen, wieso z. B. der rechtsterroristische Anschlag in Hanau (und weitere Anschläge) trotz der Software HessenDATA nicht verhindert werden konnten, obwohl der/die Täter nachweislich polizeibekannt waren, und schon Tage vor der Tat ein Manifest im Internet veröffentlicht hatte(n).
Der Hessische Gesetzgeber hat nun bis Ende September 2023 Zeit, eine Lösung für den verfassungswidrigen Paragrafen zu finden – es bleibt spannend!
„Bislang scheinen die grundrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bedenken die Vorteile des „Predictive Policing“ zu überwiegen.“
BURAK KARA
ist Rechtsanwalt bei Atsumi & Sakai Europa in Frankfurt am Main.
Er berät und vertritt japanische Unternehmen im Wirtschaftsrecht und im allgemeinen Zivilrecht.
Außerdem ist er für einige Mandanten der Datenschutzbeauftragte und berät diese in Fragen der DSGVO – Compliance.
Berufsbegleitend absolviert er das LL.M. Studium Informationstechnologie und Recht an der Universität des Saarlandes.