Man unterscheidet im Großen und Ganzen drei Bereiche:
1. Öffentliches Recht
2. Privatrecht
3. Strafrecht
Diese sind oftmals gar nicht so einfach voneinander abzugrenzen und die jeweils darin enthaltenen Rechtsgebiete kann man auch noch unzählige weitere Male differenzieren. Wir möchten euch diese drei Bereiche deshalb nur sehr vereinfacht vorstellen:
ÖFFENTLICHES RECHT: Im öffentlichen Recht wird das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat geregelt. Dazu gehören Rechtsgebiete wie z.B. Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Polizeirecht oder Sozialrecht.
PRIVATRECHT: Das Privatrecht (auch Zivilrecht genannt) regelt die Beziehungen von Bürgern untereinander. Dazu gehören übrigens auch Unternehmen. Zum Privatrecht zählen u.a. Mietrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht etc.
STRAFRECHT: Mit dem Strafrecht stellt der Staat unerwünschte Handlungen, wie z.B. Körperverletzung, Betrug, Diebstahl etc. unter Strafe. Es geht also insb. darum, wie der Name schon sagt, den Täter zu bestrafen. Das soll einerseits dem Opfer eine gewisse Genugtuung ermöglichen und soll andererseits generell abschreckend wirken, um Bürger präventiv von strafbaren Handlungen abzuhalten.