WAS BEDEUTET DAS EIGENTLICH ALLES?
BUNDESTAG
Der Bundestag wird auch als Parlament bezeichnet. Wer dort als Abgeordneter ist, bestimmen wir selbst. Nach der Bundestagswahl im September 2021 sind dort nun 709 Abgeordnete aus verschiedenen Parteien. Der Bundestag wählt u.a. den Bundeskanzler und macht die Gesetze in Deutschland.
BUNDESRAT
Er vertritt die Interessen der Bundesländer. Dort sitzen die Ministerpräsidenten und Minister der Landesregierungen sowie die Bürgermeister und Senatoren der sogenannten deutschen Stadtstaaten (Berlin, Hamburg und Bremen). Der Bundesrat hat 69 ordentliche Mitglieder und ist somit viel kleiner als der Bundestag. Der Bundesrat darf Gesetze vorschlagen und muss außerdem (meistens zumindest) vom Bundestag gefragt werden, ob Gesetze so okay sind – wenn nicht, darf der Bundesrat sie auch ablehnen.
BUNDESVERSAMMLUNG
Die Bundesversammlung trifft sich nur alle 5 Jahre, um den Bundespräsidenten zu wählen. 2017 hatten sich dort zuletzt stolze 1260 Mitglieder versammelt.
BUNDESREGIERUNG / KOALITION
Die Bundesregierung wird im Bundestag gebildet. Wer regiert entscheiden wir als Wähler nur indirekt. Wenn z.B. (wie jetzt) keine der Parteien eine absolute Mehrheit hat, dann müssen sich verschiedene Parteien zusammenschließen, um eine Mehrheit zu erreichen. Das nennt man auch Koalition. Die Parteien, die sich schließlich zusammentun, bilden für vier Jahre die Regierung.
OPPOSITION
Alle anderen Parteien, die zwar im Bundestag vertreten, aber eben nicht in der Bundesregierung sind, bilden die Opposition. Sie ist also das Gegengewicht zur Regierung. Doch auch ihre Stimmen sind bei Entscheidungen relevant.
FRAKTION
In einer Fraktion tun sich Politiker (aus verschiedenen Parteien) mit gleichen Zielen und Interessen zusammen, um sie besser durchzusetzen.
AUSSCHUSS
Ein Ausschuss ist eine Gruppe für ein bestimmtes, wichtiges Fachgebiet. Es gibt z.B. einen Haushaltsausschuss, einen Finanzausschuss oder einen Gesundheitsausschuss. Die Mitglieder der Ausschüsse werden entsprechend der Verhältnisse im Bundestag zusammengesetzt, d.h. je größer die Partei im Bundestag ist, desto mehr Mitglieder von ihnen sitzen auch in den verschiedenen Ausschüssen.