ROMAN PUSEP
Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV-Zertifikat)
Coach, Mentor, Experte in StartUp-Anlaufstellen
Ich bin 42, heiße Roman und mein Nachname ist „Rechtsanwalt“. Bald bin ich 15 Jahre IT-Anwalt und ich liebe meinen Beruf. Ich liebe auch mein Team und ich liebe meine Mandanten. Der Beruf des Rechtsanwalts (damit sind Mädels und Jungs gemeint) im Bereich des IT-Rechts und des Datenschutzes ist aus meiner Sicht der schönste Beruf, den man so ergreifen kann.
Wie ist es dazu gekommen?
Jura war mein „Plan B“. Ursprünglich wollte ich das „chillige“ Leben eines Psychologen führen: Nach einem erfolgreichen Studium eine eigene Praxis eröffnen, bestenfalls ohne Angestellte und „nine-to-five“ (also geregelter Arbeitstag von nicht mehr als acht Arbeitsstunden) in einem bequemen Sessel sitzen, den Problemen anderer Menschen lauschen und sie mit gezielten Fragen idealerweise auf den richtigen Weg bringen – so meine Vorstellung von diesem Beruf. Vielleicht nicht ganz zutreffend, ich will ja niemandem Unrecht tun. Diese Vorstellung wird aber jedenfalls von vielen geteilt. Und so kam es, dass im Millennium-Jahr 2000 zu viele junge Menschen Psychologie studieren wollten und mein Abi-Durchschnitt von 2,5 mir eine Absage von der ZVS, der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, einbrachte. Die Rechtswissenschaft hatte ich damals als Zweitwunsch angegeben. Einen NC, also Numerus Clausus, gab es damals für Jura nicht, jeder wurde genommen, so auch ich! So begann ich also im Herbst 2000 mein Jurastudium an der Uni Köln.
Im Ergebnis war das eine wundervolle Fügung. Das Studium verlief für mich schnell und komplikationslos. Allerdings ging ich auch völlig anspruchslos an dieses Studium. Gleichzeitig war ich diszipliniert, zielorientiert und darauf fokussiert, schnell meinen Abschluss (erstes Staatsexamen = Diplom Jurist) zu machen. Und so war ich nach dem sechsten Semester „scheinfrei“, habe das siebte Semester für ein Repetitorium genutzt und meldete mich dann direkt zum ersten Staatsexamen an.
„Jura war mein Plan B. Ursprünglich wollte ich das „chillige“ Leben eines Psychologen führen.“
Diese Geschwindigkeit hatten nur die wenigsten meiner Kommilitonen. Ich hatte aber auch eine starke Motivation: Im ersten Semester war ich fast 20 Jahre und fühlte mich deutlich älter als die anderen Jurastudenten.
Das hatte folgenden Hintergrund: Leider konnte ich mit 18 Jahren nicht direkt anfangen zu studieren. Ich wurde in Estland, damals eine Republik der Sowjetunion, geboren. Mit Abitur in der Tasche kam ich nach Deutschland. Doch leider waren die europäischen Abstimmungen zwischen den Kultusministern noch nicht so weit und mein Estland-Abitur wurde in Deutschland nicht anerkannt. Also durfte ich zwei Jahre lang die deutsche Hochschulzugangsberechtigung nachholen und danach kam auch noch der Grundwehrdienst bei der Bundeswehr dazwischen.
Aber zurück zu Jura:
Einen echten Zugang zur Juristerei habe ich in der Studien- und in der anschließenden Referendarzeit nicht wirklich gefunden. Dafür waren die Eindrücke sehr vielfältig, die man während der Ausbildung zum sogenannten Volljuristen erlebt. Auch die von den meisten Juristen – eigentlich von allen, denen ich in der Ausbildung begegnete – benutzte Sprache war nicht gerade einladend, um genussvoll in der Juristerei zu verweilen. Das änderte sich schlagartig, als ich einen Job als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei meines heutigen Partners, Herrn Kollegen Dr. Marcus Werner, fand. Dieser, aus meiner Sicht außergewöhnliche, Jurist bildete mich aus.
Dies geschah in erster Linie über die Sprache. Bei meinen ersten Schriftsätzen und Vertragsentwürfen, die ich fertigte und Dr. Werner vorlegte, blieb nahezu kein Wort unverändert. Es dauerte seine Zeit, bis ich die Sprachregeln verinnerlichte und umsetzen lernte. Nur einige Beispiele, die ich zu meiner Freude auch im Autorenleitfaden der Chefredaktion des LEGAL LAYMAN wiederfand: Kurze Sätze! Keine Schachtelsätze!
Nicht mit Nebensätzen anfangen! Verbalisieren statt Nominalisieren! Aktiv formulieren und Passiv vermeiden! Keine Fremdwörter und keine Spezialbegriffe, falls nicht zwingend erforderlich! Mit dem Wichtigsten beginnen! etc.
„Bei meinen ersten Schriftsätzen und Vertragsentwürfen, die ich fertigte und Dr. Werner vorlegte, blieb nahezu kein Wort unverändert.“
Die Ergebnisse waren dreierlei: Erstens die zunehmende Fähigkeit, komplexe Sachverhalte und rechtliche Überlegungen nachvollziehbar und strukturiert darzustellen. Zweitens – endlich – ein methodischer Zugang zur Juristerei. Und daher drittens die persönliche Zufriedenheit, etwas gut oder vielleicht sogar sehr gut zu können und die Liebe zu meinem Beruf.
Warum eigentlich IT-Recht?
Wie das Jurastudium an sich, war auch mein Berufsstart in einer Kanzlei mit dem Zusatz „Rechtsanwälte Informatiker“ ein Zufall. Auch nach dem zweiten Staatsexamen hatte ich nur einen einzigen Wunsch: Schnell einen Job zu finden!
Nach 30 oder 40 versandten Bewerbungen in reiner Fließbandarbeit, nach 15 oder 20 Bewerbungsgesprächen und nach etwa 10 Jobangeboten habe ich mich letztlich für dasjenige von meiner heutigen Kanzlei entschieden. Es war nicht das lukrativste Angebot, aber dasjenige, was einfach am besten zu mir passte. Seit meinem 10. Lebensjahr hatte ich einen Computer und beschäftigte mich vor allem damit, aus meinen jeweiligen PCs die optimale Leistung herauszukitzeln, mit Hardware und Software sowie sonstigen Einstellungen. Beim Bewerbungsgespräch wurde ich dann gefragt, was ein RAID5-Festplattenverbund ist. Offenbar war die Antwort richtig. Also doch wieder kein Zufall, sondern Fügung!?
Heute bin ich tiefenentspannt, dankbar und pragmatisch – fleißig bin ich über die Jahre sowieso geblieben. Das sind aus meiner Sicht auch diejenigen Eigenschaften, mit denen man in diesem Beruf nicht nur erfolgreich, sondern auch glücklich werden kann. Und das bin ich und wünsche es von Herzen allen Leserinnen und Lesern.