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Wenn Juristen doch nur wüssten,

…WIE VIELE FRAGEN BEI DER PRAKTISCHEN UMSETZUNG DER RECHTLICHEN THEORIE AUFKOMMEN

 

Johannes Mützel

Johannes Mützel

ist leitender Angestellter des Familienunternehmens „Modezentrum Mützel“

 

 

 

 

 

 

Die Hauptaufgabe meines Berufes besteht in erster Linie darin, Kunden glücklich zu machen und ihnen einen neuen Look, einen neuen Anzug oder vielleicht ein neues Abendkleid zu verkaufen. Die Welt der Mode ist mit Leichtigkeit behaftet und voller grandioser Vorstellungen, wie sie zu sein scheint – und zum Teil ist sie das wirklich! Dass es aber auch nüchternere Aufgaben gibt, die in einem lokalen Modehaus anfallen, so wie in meinem Fall, und die Modewelt des stationären Einzelhandels eben eher nur selten aus Modenschauen und Champagner-Sausen besteht, ist ein kleiner Wurf in die Wirklichkeit.

 

Aus juristischer Sicht mag es sicherlich spannend klingen, sich mit der Speicherung von Kundendaten in Bezug auf die DSGVO zu beschäftigen oder mit dem allgemeinen Umtausch- und Reklamationsrecht. Und vielleicht sogar noch mit den sehr strengen Regelungen der Sonderöffnungszeiten an Sonntagen.

 

Für uns Mode-Liebhaber, die sich gerne auf die Suche nach neuen Trends, Labels und Marken begeben, ist es eine nötige, aber auch lästige Nebentätigkeit, die den ein oder anderen von uns fast schon zum Halbjuristen gemacht hat.

 

Die Vielfalt und auch die Tiefe der einzelnen Themen, ist durchaus komplex. Wer könnte sich beispielsweise vorstellen, dass es Gang und Gebe ist, einen schriftlichen Kaufvertrag bei jeder einzelnen Braut und ihrem Traumkleid zu erstellen und auszuhändigen.

 

Für viele mag es sich erst einmal befremdlich anhören, dass bei einem Brautkleid ein schriftlicher Vertrag erstellt wird. Jedoch werden Brautkleider aus organisatorischen Gründen meist schon ein halbes Jahr vor der Hochzeit gekauft – und bis dahin kann viel passieren. Bei der Anprobe vor Ort im Modehaus handelt es sich bei den Kleidern meist um Mustermodelle. Jedes einzelne Kleid wird dann extra für jede Braut produziert und individuell angefertigt. Natürlich muss man sich da als Modezentrum z.B. die Absatzhöhe der Schuhe bei der Anprobe notieren, bevor eine Braut am Ende das Kleid nicht zahlen möchte, weil es ihr mit einem anderen Paar Schuhen plötzlich zu lang oder zu kurz ist.

 

Und so schön das Event der Brautkleidsuche ist und auch sein darf, kann so manche Leichtigkeit zu gewissen Problempunkten führen, wie z.B.: „Bei der Anprobe hatte ich ja schon den ein oder anderen Sekt,… der Vertrag wurde also alkoholisiert und damit nicht rechtskräftig unterschrieben und deswegen möchte ich mein Kleid jetzt gerne zurückbringen!“…und schon muss man aufpassen, dass erst nach Unterzeichnung des Brautkleid-Vertrages die Sektflasche geköpft wird.

 

Und so schön das Event der Brautkleidsuche ist und auch sein darf, kann so manche Leichtigkeit zu gewissen Problempunkten führen, wie z.B. „Bei der Anprobe hatte ich ja schon den ein oder anderen Sekt…“

 

Auch der Begriff „Invitatio ad offerendum“*ist mittlerweile in den Köpfen von uns „Mode-Leuten“ abgespeichert. Ein toller Schachzug, falls mal „zufällig“ und völlig „unauffällig“ die Kundschaft das 99.-€ Etikett einer Damenbluse mit einem 15.- € Etikett eines Windlichts überklebt und auf ihr eigens kreiertes Schnäppchen besteht. Aber natürlich sind das Einzelfälle und nicht die Regel.

 

Und von Corona möchte ich eigentlich erst gar nicht anfangen. Nicht nur wir Einzelhändler waren hier am Verzweifeln, sondern allem Anschein nach auch der ein oder andere Volljurist. Ständig kamen neue Corona-Regelungen. Und als ob das nicht schon herausfordernd genug gewesen wäre, waren diese Regelungen dann noch so abstrakt, dass keiner mehr wusste, was man nun noch darf und was nicht. Kein Problem, dachten wir uns, wir erkundigen uns einfach bei offiziellen Stellen, wie z.B. bei Verbänden oder Ministerien, denn die werden es ja wissen. Doch irgendwie wusste jeder etwas anderes – und wir am Ende gar nichts mehr.

 

Ständig kamen neue Corona-Regelungen. Und als ob das nicht schon herausfordernd genug gewesen wäre, waren diese Regelungen dann noch so abstrakt, dass keiner mehr wusste, was man nun noch darf und was nicht.

 

Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen: die 800qm-Regelung. Wir wollten wissen, ob wir unser Modehaus sozusagen künstlich „verkleinern“ und somit öffnen dürfen. „Ohh, gute Frage, Herr Mützel – Das muss ich klären!“, hörte ich nicht gerade selten. Daraufhin bekamen wir dann die schönste Expertise und die besten Empfehlungen mit den Worten „Also, so würden WIR das lesen. Aber keine Garantie!“ – und schon bist du wieder auf dich alleine gestellt. Irgendwann muss man dann kreativ werden. Wir haben z.B. kurzerhand die komplette Anzugabteilung in die kleineren Lagerverkaufsräume umgeräumt, was ein Mammutprojekt war und selbstverständlich auch nicht ganz ohne finanziellen Aufwand möglich war.

 

Daraufhin bekamen wir dann die schönste Expertise und die besten Empfehlungen mit den Worten „Also, so würden WIR das lesen. Aber keine Garantie!“ – und schon bist du wieder auf dich alleine gestellt.

 

Es gibt also juristisch allerhand zu tun in einem Modehaus, dennoch würde ich meinen Job und meine Branche niemals tauschen wollen. Und damit ich mich in Zukunft auch wieder mehr um unsere geliebte Mode kümmern kann, würde ich mir manchmal Politiker und Juristen wünschen, die bei der ein oder anderen Idee nicht den Blick in die Realität verlieren, sinnvolle und praxisnahe Lösungen anbieten können und diese dann auch schnell und verbindlich bestätigen.

 

Es bleibt also weiterhin spannend und wir blicken schon gespannt auf die nächsten juristischen Herausforderungen.

 

*

Invitatio ad offerendum:

Jeder Vertrag besteht aus dem Angebot einer Partei und der Annahme dieses Angebots durch die jeweils andere Vertragspartei. „Invitatio ad offerendum“ heißt übersetzt „Die Einladung zum Angebot machen“ – es ist somit weder das Angebot noch die Annahme. Wenn man also ein Kleid in einem Geschäft hängen sieht, ist das nur eine „Einladung“. Sobald ich als Kunde das Kleid auf die Theke lege, mache ich damit ein Angebot („Ich würde das gerne zu diesem Preis kaufen.“). Wird das Geld dann vom Verkäufer entgegengenommen und bekommt man als Kunde das Kleid überreicht, ist das schließlich erst die Annahme. Ein Kaufvertrag kam zustande. Das Unternehmen kann das Angebot aber auch ablehnen, z.B. wenn das falsche Etikett am Kleid ist.

 

 

 

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