Gesetzlich sind unterschiedliche Arten von Tatbegehungen geregelt. Dabei gibt es unterschiedliche Täterformen und Teilnehmerkonstellationen:
Täterschaft
Alleintäter
Der Alleintäter begeht, wie es der Name schon verrät, die Straftat allein. Das heißt ohne Komplizen oder sonstige Unterstützer.
Mittelbarer Täter
Ein mittelbarer Täter ist, wer eine Straftat durch einen anderen begeht. Der eigentliche Täter nimmt hier nicht selbst die Handlung vor, sondern setzt einen anderen Menschen als Art Werkzeug ein. Dieser weiß allerdings nicht, dass seine Handlung eine Straftat darstellt.
BEISPIEL: Tick sagt zu Trick, er soll Track seine täglichen Medikamente bringen. Was Trick aber nicht weiß, ist, dass Tick die Medikamente ohne dessen Wissen manipuliert hat und sie nun lebensbedrohlich sind.
Mittäter
Begehen mehrere eine Straftat zusammen, sind sie je als Mittäter einzustufen. Dies hat zur Folge, dass jedem Mittäter die strafbare Handlung des anderen Mittäters zugerechnet werden kann.
BEISPIEL: Tick und Trick wollen den vermögenden Track ausrauben. Sie beschließen ihm in einer Seitengasse aufzulauern. Tick hält Track fest, während Trick sein Portmonee und das Handy aus der Hosentasche zieht.
Teilnehmer
Anstifter
Ein Anstifter ist immer derjenige, der einen anderen oder mehrere andere dazu bestimmt, eine Straftat vorzunehmen. Den Anstifter trifft dabei das gleiche Strafmaß wie den Täter, da er als Initiator der Tat gilt. Ohne ihn wäre es nicht zu dieser Straftat gekommen.
BEISPIEL: Tick gibt Trick 100 €, damit der Track eine Falle stellt und ihn verprügelt. Hätte Tick dem Trick das Geld nie übergeben, hätte Trick den Track auch nicht verprügelt.
Gehilfe
Sobald jemand eine Straftat eines anderen fördert bzw. ihn dabei unterstützt, diese zu vollenden, ist er als Gehilfe einzustufen.
BEISPIEL: Tick überreicht dem Trick sein Klappmesser, damit dieser, wie zuvor geplant, seinen Widersacher Track umbringen kann.