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FAQ Silvester-Böllerei

Wir haben einen absoluten Fachmann für Spreng- und Pyrotechnik gefragt und er hat uns geantwortet

 

 

Jörg Rennert

 

Geschäftsführer der Dresden Sprengschule GmbH

 


1. Wie benutzt man Feuerwerkskörper korrekt?

Du solltest immer die Herstellerbedienungsanleitung lesen, oben und unten nicht verwechseln, Standfestigkeit prüfen v.a. bei Schnee, Eis oder abschüssiger Straße und Blick nach oben werfen (Dächer, Laternen etc.).

 

Die sogenannten Batterien sind übrigens relativ sicher, da du sie nur einmal anzünden musst und danach das Feuerwerk genießen kannst.

 

 


2. Welcher Abstand sollte zur Hauswand, Auto, Menschengruppen etc. immer eingehalten werden? 

Der Mindestabstand ist gesetzlich durch eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2013 vorgegeben. Hiernach muss zu Feuerwerkskörpern immer ein Abstand von mindestens 8 Metern eingehalten werden!

 

 


3. Wann darf eigentlich geböllert werden?

öllern ist nur vom 31. Dezember bis zum 01. Januar erlaubt, d.h. lediglich am Silvestertag selbst und an Neujahr dürfen Feuerwerkskörper gezündet werden! Eine Ausnahme besteht, wenn du dir für das Feuerwerk vorher eine Genehmigung eingeholt hast, z.B. für eine Hochzeit!

 

Aber Achtung: In manchen Gemeinden ist das Böllern nur von 18.00 Uhr an Silvester bis 06.00 Uhr an Neujahr erlaubt!

 

 


4. Wo dürfen keine Feuerwerkskörper abgefeuert werden?

In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen darfst du keine Feuerwerkskörper gleich welcher Art abfeuern!

 

 


5. Was ist so schlimm an den „illegalen“ Feuerwerkskörpern aus dem Ausland?

Die Produkte haben, wenn sie aus einem EU-Mitgliedstaat kommen, wie die deutschen Feuerwerkskörper, ein CE-Kennzeichen und entsprechen somit den vorgegebenen Sicherheits-Standards.

 

Die Gefahr liegt woanders: Einige holen sich im Ausland nämlich Feuerwerkskörper, die man hier gar nicht ohne eine sprengstoffrechtliche Genehmigung kaufen und abfeuern dürfte. Diese haben nämlich viel mehr „Bums“ als unser herkömmliches Silvesterfeuerwerk!

 

Pyrotechnik unterteilt sich nach dem Sprengstoffgesetz in 4 Kategorien

  • Kategorie 1: Wunderkerzen, Knallfrösche, Tischfeuerwerk
  • Kategorie 2: unser bekanntes Silvesterfeuerwerk
  • Kategorie 3 und 4: Mittel- und Großfeuerwerke (nur mit Genehmigung)

 

⊕  Kategorie 1 und 2 dürfen wir selbst abfeuern!

⊗  Hände weg von Kategorie 3 und 4 – das lässt man lieber die Profis machen! 

 

 


6. Wann und wie macht man sich strafbar?

Wenn du einen Feuerwerkskörper nicht korrekt abfeuerst und dadurch eine Sache beschädigst oder einen anderen Menschen verletzt, kannst du dich unter anderem wegen Sachbeschädigung oder Körperverletzung strafbar machen. Das kann eine Geldstrafe, aber sogar Haft zu Folge haben.

 

Strafbar machst du dich auch, wenn du mithilfe von Feuerwerkskörpern eine Explosion verursachst (z.B. das Sprengen von Geldautomaten, wie es häufig in der Zeitung steht). Hierfür gibt es wegen der besonders gefährlichen Handlung dann auch keine Geld- sondern gleich eine Haftstrafe!

 

 

FAZIT

So ein Feuerwerk ist was Feines, solange du dich an die Spielregeln (Gebrauchsanweisung) hältst und verantwortungsbewusst damit umgehst!

 

P.S. Rechtliche Konsequenzen hat es nicht, wenn du den eigenen Müll nach dem Spektakel einfach liegen lässt. Ihn mitzunehmen wäre jedoch ein feiner Zug und freut darüber hinaus die Stadtreinigung!

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