
Videoverhandlungen in Zivilverfahren
Seit 2002 ermöglicht § 128a ZPO (Zivilprozessordnung) die Videoverhandlung vor Gericht. Lange Zeit hat kaum jemand diese Möglichkeit genutzt. Durch die Corona-Pandemie haben viele Richter
Seit 2002 ermöglicht § 128a ZPO (Zivilprozessordnung) die Videoverhandlung vor Gericht. Lange Zeit hat kaum jemand diese Möglichkeit genutzt. Durch die Corona-Pandemie haben viele Richter
Die juristische Zeitschrift für Nichtjuristen
Aktuelle Themen, Komplexe Materien.
Einfach und verständlich erklärt.
Melde Dich für unseren Newsletter an und verpasse keine LEGAL LAYMAN-Ausgabe!
Du kannst den Newsletter jederzeit wieder abbestellen.
Hilfsmittel für Barrierefreiheit